3935/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3934/J - NR/1998 betreffend Frauenanteil im
öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkung von Einsparungsmaßnahmen im
öffentlichen Dienst, die die Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und FreundInnen am
25. März 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
A. Geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen
• alle Fragen des Punktes A beziehen sich auf den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1997
• alle Fragen des Punktes A sind gesondert nach
Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer),
Verwendungsgruppen sowie
Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen
zu beantworten
1. Wie viele Planstellen wurden im betreffenden Zeitraum eingespart?
Antwort:
Zentralstelle:
Im Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1997 ergeben sich keine Änderungen, da der Stellenplan jeweils
für ein Jahr (Budgetjahr) erstellt wird.
Die Veränderungen können daher nur im Unterschied der Jahre 1996 zu 1997 und 1997 zu 1998
betrachtet werden.
Dies bedeutet, dass im Stellenplan 1997 eine Planstelle der Verwendungsgruppe A2 gegenüber
1996 eingespart wurde. Im Stellenplan 1998 wurden zum Stellenplan 1997 vier Planstellen der
Entlohnungsgruppe p5
eingespart.
Da Planstellen nicht geschlechtsspezifisch sind, kann keine geschlechtsrelevante Gliederung
erfolgen.
Lehrerpersonal:
Keine Senkung des Lehrerpersonalaufwandes.
Nichtlehrerpersonal:
Die Anzahl der Planstellen im Stellenplan 1997 betrug 6383 Planstellen, jene des Stellenplanes
1998 beträgt 6299 Planstellen. Die Verminderung ergibt sich durch 82 Planstellen (b) für
Assistenten an HTL, die mit Ende des Jahres 1997 eingespart wurden und somit im Stellenplan
1998 nicht mehr enthalten sind. 1 Planstelle wurde zur Zentralleitung und 1 Planstelle zum
Ansatz 1244 umsystemisiert. Darüberhinaus wurden im Jahr 1997 23,25 Planstellen für
Reinigungskräfte (II/p5) eingespart, die sich aber erst im Stellenplan 1999 auswirken, da bis zu
diesem Zeitpunkt 55 II/p5 Planstellen eingespart werden müssen. Weitere 115 II/p5 Planstellen
müssen für den Stellenplan 2000 eingespart werden.
Museen:
|
Stellenplan 1996 |
1650 Planstellen |
|
Stellenplan 1997 |
1650 Planstellen |
|
Stellenplan 1998 |
1664 Planstellen |
Für den Stellenplan 1998 gab es einen Zugang von 22 Planstellen. Es handelt sich dabei um die
Übertragung aus anderen Planstellenbereichen (z.B. ehemaliger “Wissenschaftlicher Film") und
die Auflösung des Teiles IV des Stellenplanes, der dem Teil II.A eingegliedert wurde. Es wurden
8 Planstellen im Stellenplan 1998 abgegeben.
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, d.h. in wie vielen Fällen handelte es
sich um
a) Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen,
b) fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen
c) Austritt im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes
d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben
e) sonstige
Gründe?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Frage ist im gegebenen Zeitraum nicht möglich, da diese Daten im
Personalinformationssystem des Bundes (PIS) nicht erfasst werden und daher jeder einzelne
Personalakt angesehen werden müsste. Es ist jedoch beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Finanzen ein entsprechendes Erfassungssystem aufzubauen, um derartige
Fragen in Zukunft beantworten zu können.
3. Wie viele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis wurden
im fraglichen Zeitraum gestellt und wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt?
Wurden Anträge wegen des Aufnahmestopps abgelehnt und wie viele?
Antwort:
Zentralstelle:
Im fraglichen Zeitraum wurden 17 Anträge davon 10 Frauen (2a, 2b, 4c, 2d) und 7 Männer (3a,
1b, 1c, 2d) auf Aufnahmen in das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis gestellt. 11 Anträge
davon 7 Frauen (1a, 1b, 3c, 2d) und 4 Männer (1a, 1c, 2d) mussten im Hinblick auf die von der
Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen abgelehnt werden.
Lehrerpersonal:
Von den gestellten Anträgen auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis wur -
den nach Maßgabe der vom Ministerrat bewilligten Kontingente folgende Lehrer/innen in ein
öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen:
Männer: L1 141, L2b1 3, L2a1 1, L2a2 40, LPA 6
Frauen: L1 189, L2b1 7, L2a1 4, L2a2 29, LPA 3
Nichtlehrerpersonal:
Aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 4.3.1997, wonach Pragmatisierungen nur im Rahmen
der zum Stichtag 3 1.12.1996 vorhandenen Anzahl an Beamten des Ressortbereiches (Kapitel -
stand) durchgeführt werden durften, wurden alle Dienststellen angewiesen, bis auf weiteres keine
Pragmatisierungsanträge zu stellen. Diese Maßnahme steht jedoch in keinem Zusammenhang mit
dem Aufnahmestopp.
Museen:
Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis
Frauen (23): A1 14 Personen, A2 7 Personen, A3 2 Personen
Männer (20): A1 8 Personen, A2 5 Personen, A3 5 Personen, A4 2 Personen
Davon wurden pragmatisiert:
Frauen (1): A1 1 Person
Männer (1): A2 1 Person
Die restlichen wurden nicht wegen des Aufnahmestopps abgelehnt, sondern aufgrund der nicht
vorhandenen Beamtenplanstellen.
4. Wie viele Ansuchen auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz wurden gestellt und
wie viele wurden davon abgelehnt?
Antwort:
Zentralstelle:
Im angefragten Zeitraum wurden 54 Ansuchen auf Gewährung von Karenzurlauben gestellt.
Davon entfallen auf Frauen:
12 Verwendungsgruppe A1 bzw. A
11 Verwendungsgruppe A2 bzw. B und Entlohnungsgruppe b
9 Verwendungsgruppe A3 bzw. C und Entlohnungsgruppe c
7 Verwendungsgruppe A4 und Entlohnungsgruppe d
3 Bedienstete mit Sondervertrag sowie
1 Entlohnungsgruppe II/p5
43 insgesamt
und 11 Ansuchen auf Männer:
7 Verwendungsgruppe A1 bzw. A
2 Verwendungsgruppe A2
1 Verwendungsgruppe A3
1 Entlohnungsgruppe 1l/l1
davon wurden 2
Ansuchen (1 Frau und 1 Mann) abgelehnt.
Lehrerpersonal:
Im Kalenderjahr 1997 befanden sich 2 Lehrer sowie 225 Lehrerinnen auf Anschlusskarenzur -
laub. Zusätzlich befanden sich 120 Lehrer sowie 343 Lehrerinnen aus anderen Gründen auf
Karenzurlaub.
Es wurden alle Anträge um Gewährung eines Karenzurlaubes bewilligt.
Nichtlehrerpersonal:
Es wurden folgende Anträge gestellt, die alle positiv erledigt wurden:
Frauen 148
16 Verwendungsgruppe A bzw. a
24 Verwendungsgruppe B bzw. b
37 Verwendungsgruppe C bzw. c
34 Verwendungsgruppe D bzw. d
6 Verwendungsgruppe p4
30 Verwendungsgruppe P5 bzw. p5
1 Sondervertrag
Männer 15
6 Verwendungsgruppe A
4 Verwendungsgruppe B
2 Verwendungsgruppe c
3 Verwendungsgruppe D bzw. d
Museen:
Von den folgenden Anträgen wurden 2 Anträge abgelehnt:
Frauen (22): A/a 8 Personen, B/b 4 Personen, C/c 6 Personen, D/d 4 Personen
Männer (3): A/a 1 Person, B/b 1 Person, C/c 1 Person
a) Bei wie vielen dieser Karenzanträge war der Grund die Betreuung eines Kindes, wie
hoch war die Ablehnungsquote?
Antwort:
Zentralstelle:
40 Frauen und 3 Männer stellten Ansuchen wegen Betreuung eines Kindes.
Davon entfallen auf
die einzelnen Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen:
weiblich
10 Verwendungsgruppe A1 bzw. A
11 Verwendungsgruppe A2 bzw. B und Entlohnungsgruppe b
9 Verwendungsgruppe A3 bzw. C und Entlohnungsgruppe c
7 Verwendungsgruppe A4 und Entlohnungsgruppe d
3 Bedienstete mit Sondervertrag sowie
1 Entlohnungsgruppe II/p5
männlich
2 Verwendungsgruppe A2
1 Verwendungsgruppe A3
Es erfolgte keine Ablehnung.
Nichtlehrerpersonal
Es wurden folgende Anträge auf Karenzurlaub zur Betreuung eines Kindes gestellt, die alle
positiv erledigt wurden:
Frauen 92
9 Verwendungsgruppe A bzw. a
18 Verwendungsgruppe B bzw. b
25 Verwendungsgruppe C bzw. c
23 Verwendungsgruppe D bzw. d
5 Verwendungsgruppe p4
12 Verwendungsgruppe P5 bzw. p5
Männer 2
1 Verwendungsgruppe A
1 Verwendungsgruppe B
Museen:
Anträge Karenz:
Frauen (21): A/a 8 Personen, B/b 3 Personen, C/c 6 Personen, D/d 4 Personen
Männer (2): B/b 1 Person, C/c 1 Person
Es erfolgte keine Ablehnung.
b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der
zweithäufigste
und wie hoch war hier die Ablehnungsquote?
Antwort:
Zentralstelle:
Der zweithäufigste Grund für die Gewährung eines Karenzurlaubes waren Gründe für die
persönliche Weiterbildung. Abgelehnt wurden 2 Anträge aus dienstlichem Interesse (1 Antrag
eines Mannes der Verwendungsgruppe A und ein Antrag einer Frau der Verwendungsgruppe B).
Nichtlehrerpersonal:
Es wurden folgende Anträge auf Karenzurlaub vornehmlich zu Fortbildungszwecken gestellt, die
alle positiv erledigt wurden:
Frauen 56
7 Verwendungsgruppe A bzw. a
6 Verwendungsgruppe B bzw. b
12 Verwendungsgruppe C bzw. c
11 Verwendungsgruppe D bzw. d
1 Verwendungsgruppe p4
18 Verwendungsgruppe P5 bzw. p5
1 Sondervertrag
Männer 13
5 Verwendungsgruppe A
3 Verwendungsgruppe B
2 Verwendungsgruppe c
3 Verwendungsgruppe D bzw. d
Museen:
Anträge andere Gründe:
Frauen (1): B/b
Männer (1): A/a
Diese beiden Anträge wurden abgelehnt.
5. Wie viele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im fraglichen Zeitraum an
und wie viele
Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?
Antwort:
Zentralstelle:
Die unter der Beantwortung der Frage 4 a) angeführten Bediensteten erforderten die Aufnahme
von 21 Ersatzkräften. Diese gliedern sich wie folgt:
14 Frauen, davon
4 Entlohnungsgruppe a
2 Entlohnungsgruppe b
6 Entlohnungsgruppe d
1 Entlohnungsgruppe 2l/l1
1 Entlohnungsgruppe 2l/l2a2
und 7 Männer, davon
3 Entlohnungsgruppe a
4 Entlohnungsgruppe d.
Lehrerpersonal:
Im Lehrerpersonalbereich werden die durch Karenzurlaube anfallenden Stunden zunächst durch
Umschichtungen an jene Lehrer, die noch keine volle Lehrverpflichtung haben eine solche aber
anstreben, besetzt. Weiters werden diese Stunden auch für jene Lehrer verwendet, die nach
einem Karenzurlaub wieder ihren Dienst antreten, sodass üblicherweise keine ,,Karenz -
vertretungslehrer" aufgenommen werden.
Nichtlehrerpersonal:
Es fielen folgende Karenzurlaube zur Betreuung eines Kindes an:
Frauen 92
9 Verwendungsgruppe A bzw. a
18 Verwendungsgruppe B bzw. b
25 Verwendungsgruppe C bzw. c
23 Verwendungsgruppe D bzw. d
5 Verwendungsgruppe p4
12 Verwendungsgruppe P5 bzw. p5
Männer 2
1 Verwendungsgruppe A
1 Verwendungsgruppe B
In jedem Fall wurde
eine Ersatzkraft aufgenommen, hievon ca. 95% weiblich und 5% männlich.
Museen:
Karenz zur Betreuung der Kinder:
Frauen (21): A/a 8 Personen, B/b 3 Personen, C/c 6 Personen, D/d 4 Personen
Männer (2): B/b 1 Person, C/c 1 Person
Die gleiche Anzahl von Personen wurde als Ersatzkräfte aufgenommen.
6. Nach welchen Prinzipien geht Ihr Ministerium bei Einsparungen vor?
Antwort:
Die Einsparungen ergeben sich durch die Ministerratsbeschlüsse vom 17. Dezember 1996,
4. März 1997 und 3. Dezember 1997.
7. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1998 die konkreten Einsparungspotentiale bei
Planstellen?
Antwort:
Die konkreten Einsparungspotentiale ergeben sich durch die im Ministerrat festgesetzte Nach -
besetzungsquote in Höhe von 0,75 % des besoldeten Gesamtpersonalstandes in Vollbeschäf -
tigungsäquivalenten zum 31. 12. 1997.
B. Frauenanteil im öffentlichen Dienst
· alle Fragen des Punktes B beziehen sich auf den Zeitraum 1.7.1995 bis 1.7.1997
· alle Fragen des Punktes B sind gesondert nach
Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer)
Verwendungsgruppen sowie
Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen
zu beantworten
1. Frauenanteil allgemein
a) Wie hoch war der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen A/a und B/b in Ihrem
Ressort per 1.7.1995
und per 1.7.1997?
Antwort:
Zentralstelle:
in der Verwendungsgruppe A
bzw. Entlohnungsgruppe a betrug der Frauenanteil zum 1.7.1995 34,5% (79 von 229
Bediensteten)
in der Verwendungsgruppe A und A1
bzw. Entlohnungsgruppe a betrug der Frauenanteil zum 1.7.1997 36,2% (93 von 257
Bediensteten)
in der Verwendungsgruppe B
bzw. Entlohnungsgruppe b betrug der Frauenanteil zum 1.7.1995 55,7% (98 von 176
Bediensteten)
in der Verwendungsgruppe B und A2
bzw. Entlohnungsgruppe b betrug der Frauenanteil zum 1.7.1997 58,3% (105 von 180
Bediensteten)
Nichtlehrerpersonal:
Der Frauenanteil betrug zum
1. Jänner 1995 546 (58%), hievon A 74 (47%), B 190 (50%), I/a 51 (65%), I/b 231 (71%)
1. Jänner 1997 609 (59%), hievon A 78 (47%), B 208 (53%), I/a 55 (63%), I/b 268 (71%)
Museen:
Stichtag 1.7.1995
Frauen (306): A/a 163 Personen, B/b 143 Personen
Männer (310): A/a 208 Personen, B/b 102 Personen
Stichtag 1.7.1997
Frauen (323): A/a 177 Personen, B/b 146 Personen
Männer (320): A/a 217 Personen, B/b 103 Personen
b) Wie hoch war der Frauenanteil unter den Sektions - den Gruppen - und
Abteilungsleitungen in der Zentralstelle per 1.7.1995 und per 1.7.1997? Wie viele
Leitungen wurden in
diesem Zeitraum neu besetzt?
Antwort:
Zur Beantwortung dieser Frage wird die jeweils gültige Geschäftseinteilung der Zentralleitung
(Stand: 10.4.1995 und 5.11.1997) herangezogen werden und stellt sich wie folgt dar:
|
|
|
1995 |
|
1997 |
|
|
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
|
Sektionsleitungen |
0 |
6 |
0 |
7 |
|
Gruppenleitungen |
1 |
13 |
1 |
9 |
|
Abteilungsleitungen |
13 |
67 |
13 |
62 |
Neu wurden folgende Funktionen besetzt:
|
|
Frauen |
Männer |
|
Sektionsleitungen |
0 |
2 |
|
Gruppenleitungen |
0 |
3 |
|
Abteilungsleitungen |
1 |
4 |
c) Wie viele Neubesetzungen in den Verwendungsgruppen A/a und B/b wurden in der
Zentralstelle im fraglichen Zeitraum vorgenommen, wie hoch ist der Frauenanteil an
diesen Neubesetzungen?
Antwort:
Im fraglichen Zeitraum erfolgten 36 Neubesetzungen in den Verwendungs - bzw. Ent -
lohnungsgruppen A1/A , A2/B und a/b, davon entfielen auf Frauen 21 und auf Männer 15, der
Anteil auf Frauen beträgt somit 58,3 %.
d) Wie oft kam bei diesen Neubesetzungen § 42 über die bevorzugte Aufnahme von
Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation zur Anwendung?
Antwort:
Neubesetzungen gemäß § 42 kamen nicht zur Anwendung.
2. Frauenanteil bei
Teilzeitbeschäftigten
Die Herabsetzung der Wochendienstzeit gemäß § 50b BDG 1979 trifft grundsätzlich nur für
Beamte zu. Bei Vertragsbediensteten ist eine vertraglich zu vereinbarende Arbeitszeit in jedem
Ausmaß möglich, daher ist für diese Bedienstetengruppe eine genaue Aussage nicht möglich.
a) Wie viele Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von
Kindern gab es in Ihrem Ressort, wie viele wurden davon positiv entschieden?
Antwort:
Zentralstelle:
Im Zeitraum 1.7.1995 bis 1.7.1997 wurden insgesamt 11 Anträge auf Herabsetzung der Wochen -
dienstzeit gestellt und alle positiv entschieden. Diese Anträge wurden nur von Frauen einge -
bracht.
Lehrerpersonal:
Da die Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern EDV - mäßig erst erfasst
wird, kann eine rückblickende Zahlenangabe nicht gegeben werden. Es wurden jedoch sämtliche
derzeit gestellten diesbezüglichen Anträge bewilligt.
Nichtlehrerpersonal:
Im Zeitraum vom 1.7.1995 bis 1.7.1997 wurden folgende Anträge auf Herabsetzung der
Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern gestellt, die alle positiv erledigt wurden:
Beamte
|
m |
w |
|
A |
6 |
|
B |
7 |
|
C 1 |
8 |
|
D |
2 |
|
P4 |
1 |
Museen:
Frauen (11): A/a 1 Person, B/b 10 Personen
Männer (1): C/c
1 Person
b) Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Ressort in den
Verwendungsgruppen A/a und B/b zum Stichtag 1.7.1997?
Antwort:
Zentralstelle:
Zum Stichtag 1.7.1997 befinden sich 6 weibliche Bedienstete in den Verwendungsgruppen A1/A
bzw. a (2 Personen) und A2/B bzw. b (4 Personen) in Teilbeschäftigung.
Nichtlehrerpersonal:
Der Anteil an Teilzeitbeschäftigten betrug zum Stichtag 1.7.1997:
|
Beamte |
VB |
||
|
m |
w |
m |
w |
|
A |
7 |
a 13 |
20 |
|
B |
7 |
b 9 |
47 |
Museen:
Frauen (44): A/a 25 Personen, B/b 19 Personen
Männer (9): A/a 3 Personen, B/b 6 Personen
c) Gibt es in Ihrem Ressort leitende Bedienstete, die Elternkarenz oder Herabsetzung
der Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben oder
noch nehmen?
Antwort:
Es gibt eine Abteilungsleiterin im Landesschulratsbereich, deren Wochendienstzeit seit
13.10.1997 wegen Kinderbetreuung herabgesetzt ist.
In der Zentralstelle und im Bereich der Museen erfolgte keine derartige Herabsetzung der
Wochendienstzeit.
3. Arbeitsmöglichkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Arbeitsgruppen
a) Wie viele Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Ressort bestellt, wie viele
Bedienstete haben
diese Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils zu betreuen?
Antwort:
Es wurden 13 Gleichbehandlungsbeauftragte bestellt. In der Beilage ist auch der jeweilige
Zuständigkeitsbereich der Gleichbehandlungsbeauftragten angeführt.
b) Wie viel freie Zeit steht den von Ihnen bestellten Gleichbehandlungsbeauftragten zur
Erledigung ihrer Aufgaben gemäß § 37 Abs. 3 B - GBG tatsächlich zu und welche
Vereinbarungen wurden getroffen, damit diese zugesagte “freie Zeit” auch in
Anspruch genommen werden kann?
Antwort:
Den Gleichbehandlungsbeauftragten wird die für die Erledigungen ihrer Aufgaben benötigte Zeit
zur Verfügung gestellt, es werden aber darüber aus Gründen der verwaltungstechnischen Verein -
fachung keine gesonderten Aufzeichnungen geführt.
c) Inwieweit und in welchem Stadium werden die Gleichbehandlungsbeauftragten und
die Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort bei Personalentscheidungen einbezogen, werden
sie über alle Auswahlentscheidungen betreffend die Aufnahme bzw. die Ausschrei -
bung von Planstellen und Funktionen sowie bezüglich der Einreihung von Verwen -
dungen und Arbeitsplätzen aktiv von der Personalstelle informiert?
Antwort:
Der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen werden die Dreier - Vorschläge
der Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien (LSI, BSI, Direktoren/innen) sowie die Besetzungs -
vorschläge der Schulärzte/innen zur Stellungnahme vorgelegt. Weiters werden Anfragen der
GBB, die an den Dienstgeber gerichtet sind, umfassend beantwortet.
d) Welche Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Bericht des Ressorts nach § 53
Abs. 1 B - GBG bieten Sie den Gleichbehandlungsbeauftragten und der
Arbeitsgruppe?
Antwort:
Der Bericht des Ressorts nach § 53 Abs. 1 des B - GBG wird von der Vorsitzenden der Arbeits -
gruppe für Gleichbehandlungsfragen erstellt und wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt immer
vollinhaltlich
übernommen.
e) Gab es in Ihrem Ressort Vorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich Frauenförderung?
In welchen Punkten sind Sie diesen gefolgt bzw. nicht gefolgt und warum nicht?
Antwort:
Ich bin bemüht, die Vorschläge der Gleichbehandlungsbeauftragten weitestgehend umzusetzen.
4. Frauenförderungsplan
a) Wurde per 1.1.1996 etwas am Frauenförderungsplan Ihres Ressorts geändert?
b) Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte den Frauenförderungsplan Ihres Ressorts
bei.
Antwort:
Es fanden per 1. Jänner 1996 Änderungen statt, es werden daher beide Frauenförderungspläne
beigelegt.
Beilage konnte nicht
gescannt werden!!!
ARBEITSGRUPPE FÜR GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN
Vorsitzende: OKmsr. Dr. Gabriele T R A T T N E R
Stellvertreterin: AR Elisabeth G R I M L I N G
GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTE IM VERTRETUNGSBEREICH:
I: Allgemeinbildende Schulen und Sektion I des BMUK
MinR Mag. Hermine D O B R O Z E M S K Y
Stellvertreterin: MinR Mag. Susanne K R E J C I
II: Berufsbildende Schulen und Sektion II des BMUK
MinR Mag. Dr. Waltraud M A N N
Stellvertreterin: ASekr. Renate S A I P T
III: Akademien, Pädagogische Institute, Bildungsanstalten der
Bundeserzieher und Gruppe Präs.A des BMUK
ASekr. Anna H U M M E L
Stellvertreterin: OR Dr. Michaela S I E G E L
IV: Naturhistorisches Museum, Museum f. Völkerkunde, Tech -
nisches Museum, Museum Moderner Kunst (und Museum des
20. Jahrhunderts), Pathologisches Museum, Volkskundemuseum
OR Dr. Ruth C O N T R E R A S - L I C H T E N B E R G
Stellvertreterin: VB Silvia A D A M
V: Albertina, Kunsthistorisches Museum ,Österreichische
Galerie, Museum für angewandte Kunst, Theatermuseum
OR Dr. Ulrike D E M B S K I
Stellvertreterin: VB Ingrid F R I T Z
VI: Bundesdenkmalamt, Österreichische Nationalbibliothek und
Österreichische Phonothek
ASekr. Christa W I L L E
Stellvertreterin: N.N.
VII: Sonstiger Personenkreis im Bereich des BMUK und der
nachgeordneten Dienststellen, soweit von I - VI nicht
erfaßt, sowie alle Angelegenheiten der Gleichbehandlung
von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung
OKmsr. Dr. Gabriele T R A T T N E R
Stellvertreterin: AR Elisabeth G R I M L I N G