3937/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé und Kollegen
betreffend Laserpointer
(Nr. 3970/1)
Die in der gegenständlichen Anfrage angesprochene Thematik fällt nicht in meinen Zuständig -
keitsbereich. Eine explizite Rechtsbasis derartiges Spielzeug aufgrund der in meinen Bereich
fallenden sanitätsrechtlichen Vorschriften zu verbieten besteht nicht. Es wäre zu prüfen, ob im
Rahmen der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften betreffend Spielzeug bzw. subsidiär
im Rahmen der Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes ein Verbot der angesprochenen
Art ausgesprochen werden kann. Beide Rechtsbereiche fallen jedoch in den Kompetenzbereich
der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.