3937/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé und Kollegen

betreffend Laserpointer

(Nr. 3970/1)

Die in der gegenständlichen Anfrage angesprochene Thematik fällt nicht in meinen Zuständig -

keitsbereich. Eine explizite Rechtsbasis derartiges Spielzeug aufgrund der in meinen Bereich

fallenden sanitätsrechtlichen Vorschriften zu verbieten besteht nicht. Es wäre zu prüfen, ob im

Rahmen der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften betreffend Spielzeug bzw. subsidiär

im Rahmen der Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes ein Verbot der angesprochenen

Art ausgesprochen werden kann. Beide Rechtsbereiche fallen jedoch in den Kompetenzbereich

der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.