3938/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Prim. Dr. Leiner und Kollegen

betreffend die Schließung von Bundes - Hebammenakademien

(Nr. 3977/J)

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1

In Österreich gibt es 6 Bundes - Hebammenakademien (Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz

und Klagenfurt) mit jeweils 24 Ausbildungsplätzen.

Zu Frag 2:

Der Bedarf an Anstaltshebammen pro Bundesland und österreichweit im Zeitraum von 1998 -

2010 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

                                                         Bundesländer

 

Jahr

 Bgld

 Ktn

 NÖ

 OÖ

 Sbg

 Stmk

 T

 Vbg

 W

 Ö

 

1998

 35

 82

 218

 224

 84

 168

 116

 63

 224

 1214

 

1999

 35

 81

 216

 222

 83

 167

 115

 62

 224

 1205

 

2000

 35

 80

 213

 218

 82

 164

 114

 62

 222

 1190

 

2001

 34

 78

 210

 215

 81

 162

 112

 61

 220

 1173

 

2002

 34

 77

 207

 212

 81

 160

 111

 60

 218

 1160

 

2003

 34

 76

 204

 209

 80

 158

 109

 59

 217

 1146

 

2004

 33

 75

 201

 206

 79

 156

 107

 56

 215

 1130

 

2005

 33

 75

 199

 205

 79

 154

 105

 58

 213

 1121

 

2006

 33

 74

 198

 205

 79

 153

 104

 57

 212

 1115

 

2007

 33

 74

 199

 205

 79

 152

 103

 57

 213

 1115

 

2008

 33

 73

 199

 204

 78

 151

 102

 45

 213

 1109

 

2009

 32

 73

 199

 204

 78

 150

 101

 55

 213

 1105

 

2010

 32

 73

 198

 204

 78

 149

 101

 55

 214

 1104

 

Quelle: ÖBIG-Berechnungen

 

Der Sollwert an freipraktizierenden Hebammen beträgt für alle Jahre 201 Hebammen. Die

Basis der Berechnungen stellen Erreichbarkeitsverhältnisse in Österreich dar, die personelle

Kapazität der freipraktizierenden Hebammen, die zu erwartende Häufigkeit der Hausgeburten

sowie vorgesehene nichtzeitkritische Beratungsleistungen durch Hebammen.

Der Bedarf wird an der Zahl der zu erwartenden Geburten, aber auch an der Zahl der im

Rahmen von Dienstplänen erforderlichen Personen im stationären Bereich ermittelt. Der

Ausbildungsbedarf orientiert sich am Personalbedarf, an der Anzahl der zu erwartenden Pen -

sionsantritte und der Berufsunterbrechungen (Dauer und Häufigkeit).

Zu Frage 3.

Die Bundes - Hebammenakademien führen weitgehend zeitgleich eine dreijährige Ausbildung

durch. Es gibt daher nicht jährlich Absolventinnen, sondern es ist davon auszugehen, daß nach

drei Jahren 144 Absolventinnen die Ausbildung abgeschlossen haben.

Zu Frage 4:

Das Hebammengesetz 1994 bietet eine den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union

entsprechende Ausbildung auf hohem Niveau. Die Ausbildung wird im gesamten EU - und

EWR - Raum anerkannt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Eine Schließung von Hebammenakademien erscheint vor dem Hintergrund des Bedarfs nicht

empfehlenswert. Es ist festzuhalten, daß aus Sicht des Bundes keine Schließung von Hebarn -

menakademien beabsichtigt ist, sondern eine Anderung in der Trägerschaft.

Es wurde von Länderseite mehrfach die Forderung erhoben, daß das Monopol des Bundes zur

Hebammenausbildung beseitigt werden möge. Dies ist durch das neue Hebammengesetz 1994

geschehen. Da in allen vergleichbaren Gesundheitsberufen die Ausbildung an Einrichtungen auf

Länderebene erfolgt (z.B. Dipl. Gesundheits - und Krankenpflegepersonal, MTD - Akademien,

Turnusärzteausbildung), soll die Hebammenausbildung künftig an die Länder übertragen

werden.

Zu Frage 7

Ich bin persönlich davon überzeugt, daß der Hebammenberuf eine gesicherte Zukunft hat und

die aus den vorerwähnten Gründen getroffene Entscheidung, daß sich der Bund aus dem Be -

trieb von Hebammenakademien zurückzieht, nicht den Betrieb von Hebammenakademien an

sich in Frage stellt. Am Krankenhaus Mistelbach z.B. wird seit Jahren erfolgreich eine

Hebammenakademie geführt.

Zu Frage 8:

Die Anzahl der abgewiesenen Bewerberinnen pro Bundes - Hebammenakademie ergibt sich aus

der folgenden Tabelle:

Bundes - Hebammen -

akademie

 Bewerber/innen

 Lehrgang 1995 - 98

 Aufgenommene

 Lehrgang 1995 - 98

 Abgewiesene

 Lehrgang 1995 - 98

Salzburg

Innsbruck

Klagenfurt

Linz

Graz

Wien

 98

 100

 80

 124

 100

 167

 24

 24

 24

 24

 24

 24

 74

 76

 56

 100

 76

 143

 

Zu Frage 9:

Ein Betrieb der Bundes - Hebammenakademien im bisherigen Umfang hätte nach einer Studie

des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen mittelfristig eine Ausbildung über

dem Bedarf zur Folge haben können. Im übrigen scheint mir auch im Hinblick auf eine

regionale Bedarfsbeurteilung die Entscheidung, die Hebammenausbildung auf die Länder zu

übertragen, richtig.

Zu Frage 10:

Wie bereits zu den Fragen 4 und 5 ausgeführt, beabsichtigt der Bund keine Schließung von

Bundes - Hebammenakademien, sondern die Überführung der Hebammenakademien in eine

Trägerschaft (Land bzw. Gemeinden, Private), die auch bei anderen Gesundheitsberufen üblich

ist. Dieser Übergang erfolgt schrittweise. Der Bund wird noch zwei weitere Hebammenkurse

in seiner Trägerschaft behalten (voraussichtlich Kärnten und Salzburg).

Zu Frage 11:

Die derzeitige Anzahl der in Ausbildung an Bundes - Hebammenakademien Befindlichen ist der

nachfolgende Tabelle zu entnehmen:

 

 Kurse

 Studierende

 

Ort

 Beginn  Ende

 Studienjahr

 voraussichtliche An -

zahl an Absolventin -

 nen

Wien

 2.10.95   2.10.98

 3. Ausb.Jahr

 24

Klagenfurt

 2.10.95   2.10.98

 3. Ausb. Jahr

 24

Linz

 4.3.96   3.3.99

 2. Ausb. Jahr

 24

Salzburg

 2.10.95   30.9.98

 3. Ausb. Jahr

 24

Graz

 4.3.96   3.3.99

 2. Ausb. Jahr

 24

Innsbruck

 2.10.95  1.10.98

 3.Ausb.Jahr

 23

 

Quelle: ÖBIG - Erhebungen

Zu Frage 12:

Die entsprechenen Kenngrößen pro Bundesland sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

Hebammen

 Lebend -

geburten

 Geburten

 pro

Hebamme

 Anstalts -

 geburten

 Anstalts -

 hebammen

 pro An-

 Anstalts -

 geburten

stalts -

 hebamme

Bgld

K

Sbg

St

T

Vbg

W

 46

 129

 237

 277

 91

 171

 143

 80

 283

 2461

 6088

 16182

 16335

 6127

 12424

 8321

 4629

 16242

 53,50

 47,19

 68,28

 58,97

 67,33

 72,65

 58,19

 57,86

 57,39

 2433

 5956

 15930

 15975

 6042

 12145

 8249

 4610

 15851

 42

 122

 231

 253

 60

 155

 127

 73

 247

 57,93

 48,82

 68,96

 63,14

 100,7

 78,35

 64,95

 63,15

 64,17

Ges.

 1457

 88809

 60,95

 87191

 1310

 66,56

 

Die Anzahl der Geburten pro Hebamme, die von der WHO auf 100 festgesetzt wurde, wird in

Österreich teils deutlich unterschritten. Auch die Einschränkung auf Anstaltsgeburten und

Anstaltshebammen zeigt, daß praktisch in allen Bundesländern die Richtlinie der WHO er -

ftillt, teils sogar um mehr als das Doppelte übererfüllt wird Trotzdem sei auf das Problem

venviesen, daß eine solche global gültige Richtlinie mit Vorsicht zu betrachten ist, wenn

gleichzeitig über die zweite relevante Bewfsgruppe, die Ärzte, keine Aussagen getroffen wer -

den.