3940/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald STADLER und Kollegen haben am

01. April 1998 unter der Nr. 4011/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftli -

che parlamentarische Anfrage betreffend “die Unkosten, die dem Bunde im Zusam -

menhang mit falschen Hinweisen im Zuge der Briefbomben - Ermittlungen entstanden

sind” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1.) Wie hoch belaufen sich schätzungsweise die Unkosten, die unnötiger -

weise dadurch entstanden sind, daß die ermittelnden Beamten falschen

Hinweisen nachzuspüren hatten?

2.) Welcher Anteil davon entfällt auf das diesbezügliche Wirken des

“Dokumentationsarchives des Österreichischen Widerstandes”

(DÖW) ?

3.) Welcher finanzielle Schaden entstand dem Bund durch die zahl -

losen unzweckmäßigen Hinweise, die Univ. - Doz. Dr. Wolfgang

Gombocz den Behörden übermittelte?

4.) Welcher finanzielle Schaden entstand durch die zahllosen falschen

Hinweise, die von Wolfgang Purtscheller, Klaus Kufner und anderen

Desinformanten aus deren Umfeld stammen?”

Diese Anfrage beantworte ich folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Grundsätzlich haben die Sicherheitsbehörden im Rahmen der Ermittlungstätigkeit

zur Aufklärung von Straftaten allen Hinweisen mit der nötigen Sorgfalt nachzugehen.

Soweit sich Ermittlungen zu Hinweisen als nicht weiter erfolgsversprechend darstel -

len, werden sie eingestellt. In dieser Weise wurde auch mit den unzähligen zur Brief -

bombensene eingelangten Hinweisen verschiedenster Art verfahren. Eine seriöse

Bezifferung der damit verbundenen Kosten ist weder im Gesamten noch für Teilbe -

reiche möglich, zumal in die Ermittlungen zur Briefbombenserie viele Organisations -

bereiche des österreichischen Sicherheitsapparates in unterschiedlichem Umfang

einbezogen wurden.