3941/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 26. März 1998 unter
der Nr. 3965/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Ausbildung
von Milizsoldaten und personelle Bedeckung der Einsatzorganisation des Heeres” gerichtet.
Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Es handelt sich dabei um eine Reihe von Verwaltungsverordnungen der Mobilmachungs -
abteilung meines Ministeriums, die im wesentlichen die erforderlichen Maßnahmen zur
Bildung und Erhaltung des Personalstandes der Einsatzorganisation sowie Mobilmachungs -
vorsorgen und die Überprüfung dieser Maßnahmen und Vorkehrungen regeln.
Zu 2 bis 4:
Nach den mir zur Verfügung stehenden statistischen Aufzeichnungen leisteten in den Jahren
1992 bis 1997 rund 164.000 Wehrpflichtige einen Grundwehrdienst in der Dauer von acht
Monaten und rund 34.000 Wehrpflichtige einen solchen in der Dauer von sechs Monaten.
Das Institut des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 plus 1 Monaten plus zusätzlich
30 Tage Truppenübungsverpflichtung wurde erst im Jahr 1996 eingeführt; einen solchen
Grundwehrdienst leisteten 1996 und 1997 rund 6.400 Wehrpflichtige.
Zu 5 und 6:
Von den Wehrpflichtigen, die den Grundwehrdienst in den Jahren 1992 bis 1997 geleistet
haben, sind derzeit noch rund 50.000 im Besitz eines Bereitstellungsscheines; in dieser Zahl
sind jene Wehrpflichtigen, deren befristete Beorderung bereits abgelaufen ist, nicht mehr
enthalten. Von den vorerwähnten 50.000 Wehrpflichtigen haben rund 1.950 eine EF -
Ausbildung und weitere 42.950 eine
vorbereitende Kaderausbildung absolviert.
Zu 7 und 8:
Von den Wehrpflichtigen, die ihren Grundwehrdienst in den Jahren 1992 bis 1997 geleistet
haben, wurden rund 71.100 einmal zu einem Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze in der
Dauer von durchschnittlich vier Wochen herangezogen; hievon erhielten rund 43.550 einen
Bereitstellungsschein. Im selben Zeitraum leisteten rund 9.700 Wehrpflichtige zweimal
Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze in der Dauer von jeweils durchschnittlich vier Wochen;
von diesen erhielten rund 3.250 einen Bereitstellungsschein.
Zu 9:
Im Zuge der Umsetzung der Heeresgliederung 1992 wurden rund 180.000 Wehrpflichtige
des Milizstandes erfordert und etwa 105.000 wieder beordert. Alle weiteren Wehr -
pflichtigen, die nicht aus Altersgründen oder militärischen Rücksichten in die Reserve
versetzt wurden, kamen in den “Personalvorrat” der Ergänzungsabteilungen.
Zu 10:
Von den Wehrpflichtigen, die in den Jahren 1992 bis 1997 einen Grundwehrdienst in der
Dauer von acht Monaten geleistet haben, sind derzeit noch rund 21.600 im Besitz eines
Bereitstellungsscheines. In dieser Zahl sind Wehrpflichtige, deren befristete Beorderung
bereits abgelaufen ist, nicht mehr enthalten.
Zu 11:
Unter “Präsenzfähigkeit” ist die Eignung eines Soldaten für einen konkreten Einsatz im
Rahmen präsenter Kräfte zu verstehen. "Feldverwendungsfähig” ist ein Soldat, der
funktionsorientiert Einsatzaufgaben erfüllen kann. Unter “Mobilmachungsfähigkeit” eines
Soldaten versteht man, daß dieser für den Fall einer Mobilmachung beorderbar ist.
Während die Begriffe “feldverwendungsfähig” und “mobilmachungsfähig” bereits vor der
Heeresgliederung 1992 gleich definiert und verwendet wurden, kam dem Begriff “Präsenz -
fähigkeit” damals nur untergeordnete Bedeutung zu.