3942/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 26. März 1998 unter

der Nr. 3983/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Aufnahme -

stopp für Militärpersonal auf Zeit” gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die einleitenden Ausführungen der Anfragesteller sind in drei entscheidenden Punkten

unrichtig:

So trifft die Annahme, Militärpersonen auf Zeit wären vom sog. Aufnahmestopp betroffen,

nicht zu. Tatsächlich sieht nämlich der diesbezügliche Ministerratsbeschluß vom

3. Dezember 1997 ausdrücklich eine Ausnahme für Aufnahmen in ein öffentlich - rechtliches

Dienstverhältnis (Militärperson auf Zeit) vor, “wenn diesem eine Verwendung als Zeitsoldat

unmittelbar vorangegangen ist”.

Außerdem unterliegen die Anfragesteller einem Mißverständnis, wenn sie behaupten, daß

Frauen nach positiver Absolvierung ihres Ausbildungsdienstes als Militärperson auf Zeit

“übernommen werden müssen”. Entgegen dieser Annahme ist Frauen eine Übernahme in ein

öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis nur dann garantiert, wenn sie mindestens gleich

geeignet sind wie männliche Bewerber (§ 42 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz). Daraus

folgt, daß Frauen besser geeigneten männlichen Kandidaten keinesfalls vorgezogen werden

dürfen.

Da somit entscheidende Prämissen für die vorliegende Anfrage nicht zutreffen, entbehren

die von den Anfragestellern in diesem Zusammenhang geäußerten Befürchtungen bzw.

sonstigen Schlußfolgerungen jeder sachlichen Grundlage.

Dessen ungeachtet beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Zunächst ist festzuhalten, daß das Institut der Militärperson auf Zeit (MZ) erst seit 1. Jänner

1995 besteht (BGBl. Nr. 550/1994).

Seit 1995 wurden im Monatsdurchschnitt rund 180 MZ aufgenommen. Eine Differenzierung

dieser Aufnahmen nach Verwendungs - bzw. Funktionsgruppen ist ohne unverhältnis -

mäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich, doch steht fest, daß die Masse dieser

Aufnahmen in der Verwendungsgruppe MZ Charge erfolgte.

Zu 2:

Im Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 1. April 1998 wurden im monatlichen Durchschnitt rund 91

Planstellen durch Abgänge, wie Ruhestandsversetzungen, Austritte, Kündigungen etc., frei.

Bis Ende 1997 wurden stets mehr Militärpersonen auf Zeit aufgenommen als die monatliche

durchschnittliche Ausscheiderrate betragen hat.

Zu 3 und 6:

Wie schon einleitend klargestellt, besteht für MZ eine Ausnahmeregelung vom

Aufnahmestopp. Was den künftig erforderlichen MZ - Bedarf betrifft, hängt dieser von der

Umsetzung der Strukturanpassung zur Heeresgliederung ab. Diese Fragen können daher erst

nach Abschluß der diesbezüglichen Personaleinsatzplanung und einer nachfolgenden Soll - Ist

Analyse beantwortet werden.

Zu 4:

Mit Stichtag 1. April 1998 waren 911 Planstellen nicht besetzt. Die Nachbesetzung dieser

freien Planstellen erfolgt laufend.

Zu 5:

Das von der Bundesregierung vorgegebene Personalstandsziel sieht bis zum Jahre 2000 die

Einsparung von insgesamt 1.831 Planstellen vor. Diese Einsparungen sollen grundsätzlich

durch natürlichen Abgang (Ruhestandsversetzung, Austritte, Zeitabläufe etc.) bzw. durch

eine gezielte Steuerung der Aufnahmen erreicht werden.

Zu 7:

Da in den Organisationsplänen zwischen den Personengruppen Berufsmilitärpersonen und

Militärpersonen auf Zeit nicht unterschieden wird, somit Militärpersonen auf Zeit auch auf

Arbeitsplätzen für Berufsmilitärpersonen verwendet werden können, ist eine Auswertung im

Sinne der Fragestellung nicht möglich. Hinsichtlich der Zahl freier MZ - Planstellen verweise

ich auf die Beantwortung der Frage 4.

Zu 8:

Diese Einheit wurde bereits im Jahre 1995 im Wege eines Truppenversuches beim

Jägerregiment 7 gebildet. Diese Kompanie, deren MZ - Anteil derzeit rund 67 % beträgt, soll

im Zuge der von der Bundesregierung am 1. April 1998 über Empfehlung des

Landesverteidigungsrates beschlossenen Strukturanpassung der Heeresgliederung in die

neue Struktur übergeführt werden, wobei die endgültige Verbandsbezeichnung

(3. Kompanie des Jägerbataillons 25 oder des Jägerregiments 7) noch nicht feststeht. Auf

Grund ihres im Truppenversuch erprobten höheren Kaderanteiles soll die Kompanie für

Spezialaufgaben im Rahmen des Lufttransportes herangezogen werden.

Zu 9 bis 16:

Vom Standpunkt der Planstellenbewirtschaftung haben alle Organisationselemente der

Friedensgliederung grundsätzlich gleiche Priorität. Basierend auf diesem Grundsatz wird

versucht, Militärpersonen auf Zeit der Truppe gleichmäßig zuzuteilen und eine Bevorzugung

einzelner Truppenkörper zu vermeiden. Abgesehen davon ist aber davon auszugehen, daß

die in den Stellenplänen 1998 und 1999 festgelegte Anzahl an MZ - Planstellen als

Obergrenze und nichtveränderbare Größe zu sehen ist. Wie diese MZ - Planstellen im Zuge

der Strukturanpassung zur Heeresgliederung konkret verwendet werden, ist derzeit noch

Gegenstand eingehender Planungen. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu

den Fragen 3 und 6.

Zu 17:

Nein. Eine Beantwortung erübrigt sich im Hinblick auf meine einleitenden Ausführungen.

Zu 18 und 19:

Wie schon erwähnt, besteht für die Aufnahme von Militärpersonen auf Zeit eine Ausnahme

vom Aufnahmestopp.