3945/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3980/J - NR/1998 betreffend Schulverbund

Mittelschule Wien 22, die die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und Kollegen am

26. März 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann und wenn nein

warum nicht?

Antwort

Der genannte Sachverhalt ist mir seit Anfang des Jahres bekannt.

2. Auf welchen konkreten Überlegungen und Grundlagen basiert die Entscheidung Ihres

Ressorts, dem Gesamtschulversuchsmodell ‚Schulverbund Mittelschule,, in der

Theodor - Kramer - Straße zuzustimmen?

Antwort

Eine Entscheidung meines Ressorts, dem Schulversuchsmodell “Schulverbund Mittelschule,,

zuzustimmen, konnte bisher nicht getroffen werden, da noch wesentliche Fragen zur

Kostenneutralität des Modells, zur Leistungsdifferenzierung und zur Akzeptanz gemäß § 7

SchOG zu klären sind.

3. Aus welchem Grund wurden bei gleicher Ausgangssituation (Umstellung der HS bzw.

AHS auf Schulversuchsschulen) verschiedene Rechtsgrundlagen zur Anwendung

zugelassen?

Antwort:

Durch die unterschiedlichen Vorgangsweisen der Schulen bei der Einführung des Schulversuchs -

modells ist die Anwendung verschiedener Abstimmungsmodalitäten zulässig. Die bei der bishe -

rigen Prüfung des Antrages erkennbar gewordenen Mängel im Abstimmungsbereich sollen durch

rechtskonforme Abstimmungen korrigiert werden.

4. Ist seitens Ihres Ressorts eine schriftliche Ausfertigung des mündlich durch den

Stadtschulrat Wien von Herrn MinRat Dr. Jisa eingeholten Rechtsgutachtens bezüglich

der rechtmäßigen Anwendung des § 7 SchOG erfolgt und wenn ja, wann und wenn

nein, warum nicht bzw. wird ein solches erfolgen?

Antwort.:

Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3469/J - NR/97

vom 12. Dezember 1997 betreffend Schulversuch “Schulverbund Mittelschule”

(10.000/124 - Parl/97) festgehalten wurde, ist seitens des Stadtschulrates für Wien und Dr. Werner

Jisa weder ein mündliches noch ein schriftliches Rechtsgutachten zur Abstimmungsprozedur

gemäß § 7 Abs. 5a des Schulorganisationsgesetzes erbeten worden. Neuerlich wird betont, dass

das seinerzeit im Gegenstand geführte Telefonat mit dem Stadtschulratsdirektor, Senatsrat

Dr. Reiter, allgemeine Überlegungen zum Abstimmungsprozedere für Schulversuche beinhaltete,

derartige Telefonate werden zwischen Organwaltern im Bereich der öffentlichen Verwaltung und

damit auch selbstverständlich im Bereich der Schulverwaltung sehr häufig zu den verschiedensten

rechtlichen und anderen Fragen geführt, vor allem zu dem Zweck, dass der jeweils Zuständige für

die in seinem Bereich zu treffende Entscheidung eine möglichst abgerundete Meinungsbildung für

seine eigene Behörde treffen kann. Unter diesem Aspekt ist auch das seinerzeitige Telefonat zu

sehen

Da ein derartiges Gutachten seitens des Stadtschulrates für Wien nicht erbeten wurde, wird auch

derzeit kein derartiges Rechtsgutachten erstellt,

5. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, damit Eltern und Lehrer von

ihrem gesetzlich verbrieften Recht der Zustimmung oder Ablehnung des Gesamtschul -

versuchsmodell ,,Schulverbunds Mittelschule,, Gebrauch machen können?

Antwort:

Die ordnungsgemäße Zustimmung oder Ablehnung der Eltern und Lehrer zu diesem Schul -

versuchsmodell ist derzeit Gegenstand einer sorgfältigen Prüfung durch mein Ressort.

6. Ist Ihnen die jüngste Weisung des Stadtschulrates Wien bekannt, wonach der Direktor

des Standortes Theodor - Kramer - Straße dazu aufgefordert wird, von den für das

Schuljahr 1998/99 in den ersten Klassen vorgesehenen Lehrern schriftlich die

Zustimmung zum Schulversuch Mittelschule einzuholen, anstatt eine Abstimmung

gemäß § 7 SchOG durchzuführen?

7. Wie stehen Sie zu einer weiteren Weisung des Stadtschulrates Wien, wonach für den

Fall, dass die benötigte Zweidrittelmehrheit an Unterstützungsunterschriften in der

Lehrerschaft nicht erreicht werde, eine neue Lehrfächerverteilung vorgenommen

werden soll und insbesondere diejenigen Lehrer, die die Unterstützungserklärung nicht

unterzeichnen, nicht mehr berücksichtigt werden?

Antwort:

Mein Ressort hat die Schulaufsicht darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung gemäß § 7 SchOG

vorzulegen ist, um zu einer Genehmigung des Schulversuchsantrages gelangen zu können

8. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, sollten Lehrer, die die Unterstüt -

zungserklärung bisher nicht unterzeichnet haben, nicht mehr im vorgesehenen Ausmaß

berücksichtigt werden?

Antwort:

Da das Ausmaß der Lehrverpflichtung in jedem einzelnen Dienstvertrag festgelegt ist, kann eine

Beschäftigung unter dem vorgesehenen Ausmaß der Lehrverpflichtung nicht erfolgen

9. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um im 22. Bezirk die derzeit be -

schämende Versorgung mit AHS - Plätzen zu verbessern und ein weiteres Auspendeln

der Schüler in andere Bezirke Hintanzuhalten?

Antwort:

Das Schulentwicklungskonzept für Wien wird (wie in allen Bundesländern) im engen

Einvernehmen mit dem SSR für Wien festgelegt, es sah und sieht zur Deckung des Bedarfes an

AHS - Ausbildungsplätzen in den Bezirken 21, Floridsdorf und Wien 22, Donaustadt folgende

konkrete Maßnahmen an Neubauten und Erweiterungen vor:

Wien 21 Floridsdorf

Schule

 organisatorische

 zusätzliche

 Neubau/

 Fertigstellung

 

Klassen

 Schüleraus-

 Erweiterung

 

 

 

bildungsplätze

 

 

Franklinstr. 21

 36 (= +4)

 + 120

 Erw.

 2000

Franklinstr. 26

 

 

 

 

Schulschiff

 36

 + 240

 Erw.

 1994

Donauinselplatz

 36

 + 1.080

 Neub.

 1994

Gerasdorferstr.

 32

 + 960

 Neub.

 2001/2

 

2. Wien 22. Donaustadt

 

Schule

 

organisatorische

 

zusätzliche

 

Neubau/

 

Fertigstellung

 

Klassen

 Schüleraus-

 Erweiterung

 

 

 

bildungsplätze

 

 

Theodor Kramer

 

 

 

-

Straße

 32

 960

 Neub.

 1996

Heustadlg.

 - 32

 960

 Neub.

 2001

 

 

Mit der Funktionssanierung und Erweiterung der AHS Wien 21, Franklinstraße 21, dem Neubau

der AHS Wien 22, Heustadlgasse und dein Neubau der AHS Gerasdorferstraße werden also in

den nächsten Jahren weiters über 2000 zusätzliche Schülerausbildungsplätze im Bereich der AHS

in diesen beiden Bezirken zur Verfügung stehen, nachdem durch die in den letzten vier Jahren

durchgeführten Maßnahmen bereits 2100 zusätzliche Ausbildungsplätze dazugekommen sind. Das

bedeutet, dass in einen Zeitraum von 6 bis 8 Jahren deutlich über 4000 neue Ausbildungsplätze

zur Verfügung gestellt werden konnten.

Darüber hinaus wird durch den laufenden Kontakt SSR für Wien und BMUK eine Nach -

justierung der Verbesserung der Ausbildungssituation bedarfsgerecht erfolgen.

10. Welche konkreten Vorstellungen verfolgt Ihr Ressort, insbesondere vor dem Hinter -

grund der oben beschriebenen Diskussion über die Einführung des “Schulverbundes

Mittelschule”, hinsichtlich der Einführung der Gesamtschule?

Antwort:

Die Einführung einer einheitlichen Gesamtschule in Österreich ist derzeit kein gemeinsames Ziel

der Bundesregierung. Die vorgelegten Schulversuchsanträge definieren als ihr wesentliches Ziel

eine besondere Kooperation der Schularten in der Sekundarstufe I, die jedoch eigenständig

erhalten bleiben.