3945/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3980/J - NR/1998 betreffend Schulverbund
Mittelschule Wien 22, die die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und Kollegen am
26. März 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann und wenn nein
warum nicht?
Antwort
Der genannte Sachverhalt ist mir seit Anfang des Jahres bekannt.
2. Auf welchen konkreten Überlegungen und Grundlagen basiert die Entscheidung Ihres
Ressorts, dem Gesamtschulversuchsmodell ‚Schulverbund Mittelschule,, in der
Theodor - Kramer - Straße zuzustimmen?
Antwort
Eine Entscheidung meines Ressorts, dem Schulversuchsmodell “Schulverbund Mittelschule,,
zuzustimmen, konnte bisher nicht getroffen werden, da noch wesentliche Fragen zur
Kostenneutralität des Modells, zur Leistungsdifferenzierung und zur Akzeptanz gemäß § 7
SchOG zu klären sind.
3. Aus welchem Grund wurden bei gleicher Ausgangssituation (Umstellung der HS bzw.
AHS auf Schulversuchsschulen) verschiedene Rechtsgrundlagen zur Anwendung
zugelassen?
Antwort:
Durch die unterschiedlichen Vorgangsweisen der Schulen bei der Einführung des Schulversuchs -
modells ist die Anwendung verschiedener Abstimmungsmodalitäten zulässig. Die bei der bishe -
rigen Prüfung des Antrages erkennbar gewordenen Mängel im Abstimmungsbereich sollen durch
rechtskonforme Abstimmungen korrigiert werden.
4. Ist seitens Ihres Ressorts eine schriftliche Ausfertigung des mündlich durch den
Stadtschulrat Wien von Herrn MinRat Dr. Jisa eingeholten Rechtsgutachtens bezüglich
der rechtmäßigen Anwendung des § 7 SchOG erfolgt und wenn ja, wann und wenn
nein, warum nicht bzw. wird ein solches erfolgen?
Antwort.:
Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3469/J - NR/97
vom 12. Dezember 1997 betreffend Schulversuch “Schulverbund Mittelschule”
(10.000/124 - Parl/97) festgehalten wurde, ist seitens des Stadtschulrates für Wien und Dr. Werner
Jisa weder ein mündliches noch ein schriftliches Rechtsgutachten zur Abstimmungsprozedur
gemäß § 7 Abs. 5a des Schulorganisationsgesetzes erbeten worden. Neuerlich wird betont, dass
das seinerzeit im Gegenstand geführte Telefonat mit dem Stadtschulratsdirektor, Senatsrat
Dr. Reiter, allgemeine Überlegungen zum Abstimmungsprozedere für Schulversuche beinhaltete,
derartige Telefonate werden zwischen Organwaltern im Bereich der öffentlichen Verwaltung und
damit auch selbstverständlich im Bereich der Schulverwaltung sehr häufig zu den verschiedensten
rechtlichen und anderen Fragen geführt, vor allem zu dem Zweck, dass der jeweils Zuständige für
die in seinem Bereich zu treffende Entscheidung eine möglichst abgerundete Meinungsbildung für
seine eigene Behörde treffen kann. Unter diesem Aspekt ist auch das seinerzeitige Telefonat zu
sehen
Da ein derartiges Gutachten seitens des Stadtschulrates für Wien nicht erbeten wurde, wird auch
derzeit kein derartiges Rechtsgutachten erstellt,
5. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, damit Eltern und Lehrer von
ihrem gesetzlich verbrieften Recht der Zustimmung oder Ablehnung des Gesamtschul -
versuchsmodell ,,Schulverbunds Mittelschule,, Gebrauch machen können?
Antwort:
Die ordnungsgemäße Zustimmung oder Ablehnung der Eltern und Lehrer zu diesem Schul -
versuchsmodell ist derzeit Gegenstand einer
sorgfältigen Prüfung durch mein Ressort.
6. Ist Ihnen die jüngste Weisung des Stadtschulrates Wien bekannt, wonach der Direktor
des Standortes Theodor - Kramer - Straße dazu aufgefordert wird, von den für das
Schuljahr 1998/99 in den ersten Klassen vorgesehenen Lehrern schriftlich die
Zustimmung zum Schulversuch Mittelschule einzuholen, anstatt eine Abstimmung
gemäß § 7 SchOG durchzuführen?
7. Wie stehen Sie zu einer weiteren Weisung des Stadtschulrates Wien, wonach für den
Fall, dass die benötigte Zweidrittelmehrheit an Unterstützungsunterschriften in der
Lehrerschaft nicht erreicht werde, eine neue Lehrfächerverteilung vorgenommen
werden soll und insbesondere diejenigen Lehrer, die die Unterstützungserklärung nicht
unterzeichnen, nicht mehr berücksichtigt werden?
Antwort:
Mein Ressort hat die Schulaufsicht darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung gemäß § 7 SchOG
vorzulegen ist, um zu einer Genehmigung des Schulversuchsantrages gelangen zu können
8. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, sollten Lehrer, die die Unterstüt -
zungserklärung bisher nicht unterzeichnet haben, nicht mehr im vorgesehenen Ausmaß
berücksichtigt werden?
Antwort:
Da das Ausmaß der Lehrverpflichtung in jedem einzelnen Dienstvertrag festgelegt ist, kann eine
Beschäftigung unter dem vorgesehenen Ausmaß der Lehrverpflichtung nicht erfolgen
9. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um im 22. Bezirk die derzeit be -
schämende Versorgung mit AHS - Plätzen zu verbessern und ein weiteres Auspendeln
der Schüler in andere Bezirke Hintanzuhalten?
Antwort:
Das Schulentwicklungskonzept für Wien wird (wie in allen Bundesländern) im engen
Einvernehmen mit dem SSR für Wien festgelegt, es sah und sieht zur Deckung des Bedarfes an
AHS - Ausbildungsplätzen in den Bezirken 21, Floridsdorf und Wien 22, Donaustadt folgende
konkrete Maßnahmen an Neubauten und
Erweiterungen vor:
Wien 21 Floridsdorf
|
Schule |
organisatorische |
zusätzliche |
Neubau/ |
Fertigstellung |
|
|
Klassen |
Schüleraus- |
Erweiterung |
|
|
|
|
bildungsplätze |
|
|
|
Franklinstr. 21 |
36 (= +4) |
+ 120 |
Erw. |
2000 |
|
Franklinstr. 26 |
|
|
|
|
|
Schulschiff |
36 |
+ 240 |
Erw. |
1994 |
|
Donauinselplatz |
36 |
+ 1.080 |
Neub. |
1994 |
|
Gerasdorferstr. |
32 |
+ 960 |
Neub. |
2001/2 |
2. Wien 22. Donaustadt
|
Schule |
organisatorische |
zusätzliche |
Neubau/ |
Fertigstellung |
|
|
Klassen |
Schüleraus- |
Erweiterung |
|
|
|
|
bildungsplätze |
|
|
|
Theodor Kramer |
|
|
|
- |
|
Straße |
32 |
960 |
Neub. |
1996 |
|
Heustadlg. |
- 32 |
960 |
Neub. |
2001 |
Mit der Funktionssanierung und Erweiterung der AHS Wien 21, Franklinstraße 21, dem Neubau
der AHS Wien 22, Heustadlgasse und dein Neubau der AHS Gerasdorferstraße werden also in
den nächsten Jahren weiters über 2000 zusätzliche Schülerausbildungsplätze im Bereich der AHS
in diesen beiden Bezirken zur Verfügung stehen, nachdem durch die in den letzten vier Jahren
durchgeführten Maßnahmen bereits 2100 zusätzliche Ausbildungsplätze dazugekommen sind. Das
bedeutet, dass in einen Zeitraum von 6 bis 8 Jahren deutlich über 4000 neue Ausbildungsplätze
zur Verfügung gestellt werden konnten.
Darüber hinaus wird durch den laufenden Kontakt SSR für Wien und BMUK eine Nach -
justierung der Verbesserung der
Ausbildungssituation bedarfsgerecht erfolgen.
10. Welche konkreten Vorstellungen verfolgt Ihr Ressort, insbesondere vor dem Hinter -
grund der oben beschriebenen Diskussion über die Einführung des “Schulverbundes
Mittelschule”, hinsichtlich der Einführung der Gesamtschule?
Antwort:
Die Einführung einer einheitlichen Gesamtschule in Österreich ist derzeit kein gemeinsames Ziel
der Bundesregierung. Die vorgelegten Schulversuchsanträge definieren als ihr wesentliches Ziel
eine besondere Kooperation der Schularten in der Sekundarstufe I, die jedoch eigenständig
erhalten bleiben.