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Zu den aus der beiIiegenden Ablichtung der gegenständIichen Anfrage ersichtlichen
Fragen führe ich folgendes aus:
Zur Frage 1 :
lhre Information entspricht den Tatsachen.
Ende 1993 wurden TeiIleistungen bei der ErstelIung einer Broschüre (Druck und Bin-
dung) ohne Wissen des Bundesministeriums für Arbeit und SoziaIes von der Öster-
reichischen Staatsdruckerei (ÖSD) an eine Druckerei in Ungarn weitergegeben; an
dieser Druckerei ist die ÖSD jedoch mehrheitlich beteiligt. Laut SteIlungnahme der
ÖSD ist diese Vorgangsweise grundsätzlich als einmalig zu betrachten.
Zur Frage 2:
Diese Frage muß verneint werden, da von der Annahme ausgegangen wird , daß
österreichische Druckereien angesichts der Auftragssituation Aufträge nicht ins Aus-
land verlagern. In Hinkunft wird eine Bestimmung in die Ausschreibungsbedingungen
aufgenommen werden , wonach die Weitergabe bzw. TeiIweitergabe von Aufträgen
mitzuteilen und die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen ist.
Zur Frage 3:
SeIbstverständlich setze ich mich dafür ein, daß die reIevanten koIIektivvertragIichen,
arbeits- und soziaIrechtIichen Bestimmungen eingehalten werden; die ausdrückliche
ErkIärung der EinhaItung dieser Bestimmungen seitens der Bieter ist bereits seit
längerem Bestandteil der Anbote im Rahmen von Ausschreibungen. Die Festlegung
eines Anteils österreichischer Wertschöpfung ist zumindest bei EU-konformen Ver-
gaben nicht möglich, da sie dem Wesen des Binnenmarktes widerspricht.
Zur Frage 4:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 hingewiesen.