3952/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4268/J betreffend
Pachtvertrag Flughafen Wels, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am
15. April 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Mein Ressort ist über die Weitervermietung durch Vorlage des abgeschlossenen
Untermietvertrages informiert worden.
Die Höhe des Mietzinses im Untermietvertrag wurde im Mietvertrag mit der Stadt Wels nicht
geregelt und hat die Republik Österreich auf die Vertragsgestaltung, die das Innenverhältnis
zwischen der Stadt Wels und dem Untermieter betrifft, keinen Einfluß.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Der Hauptmietzins wurde 1972 unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses am Betrieb
dieses Flughafens und der Überwälzung sämtlicher Instandsetzungs - und
Instandhaltungsverpflichtungen auf die Mieterin festgesetzt.
Auf Fragen der Vertragsgestaltung zwischen dem Magistrat der Stadt Wels und dem
Untermieter hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten keinen Einfluß.
Mein Ressort ist für Subventionen an Sportvereine bzw. Förderung für die Zivilluftfahrt nicht
zuständig.
Anrainerrechte sind in Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Angelegenheiten der Raumordnung und Zivilluftfahrt zählen nicht zum Aufgabengebiet des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Bei einer etwaigen Prüfung der Gebarung der Stadt Wels kann und will ich in die unabhängige
Tätigkeit des Rechnungshofes nicht eingreifen.