3953/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4321/J betreffend Verkauf

bzw. Ausgliederung des zentralen Heizwerkes in der Schwarzenbergkaserne/Wals - Siezenheim,

welche die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 16. April 1998 an mich richteten,

stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die Angebotsfrist endete mit 5. Mai 1998.4 Angebote wurden abgegeben, welche derzeit

geprüft werden.

Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, wird es auch Nachverhandlungen mit den

Angebotslegern geben.

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

Es handelt sich um keine sogenannte “Ausgliederung” bzw. “Verkauf”. Vorgesehen ist, einen

Wärmelieferungsvertrag gemäß den EU - Richtlinien in Verbindung mit einer Bestandgabe/ -

nahme abzuschließen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Eine Vertragserrichtung ist noch nicht erfolgt. In den Vergabekriterien der Ausschreibung ist

unter anderem festgehalten, daß die Wärmelieferung an einen Versorger abgegeben wird,

wenn:

* für den bisherigen Nutzer (Österreichisches Bundesheer, Gebäudeverwaltung Siezenheim

bzw. BGV II Salzburg in der Schwarzenbergkaserne) keine Mehrkosten gegenüber den

bisherigen Kosten entstehen;

* die Energielieferung unter Beachtung umweltfreundlicher Gesichtspunkte erfolgt und die

Emissionsbilanz geringer als derzeit ist.

Weiters müssen neben den Kasernenbauten das neue Gewerbegebiet und die derzeit bereits

versorgten Schul - und Wohnbauten (BIG - Wohnhausanlage) mit Energie versorgt werden.

Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:

Mehrkosten sind auszuschließen, da dieses Kriterium eine Vorgabe der Ausschreibung ist bzw.

einer möglichen Vergabe zugrundegelegt wird. Entsprechend den Empfehlungen des

Rechnungshofes wird die ÖNORM M 7140 zur “Betriebswirtschaftlichen Vergleichsrechnung"

herangezogen.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Die derzeit im Heizbetrieb der Gebäudeverwaltung Siezenheim tätigen Mitarbeiter würden im

Falle eines "Vertragsabschlusses" in der Gebäudeverwaltung, in einer ihrer Qualifikation und

bisherigen Einstufung entsprechenden Verwendung, weiterbeschäftigt werden.