3964/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Platter, Homgacher, Dr. Lukesch und Kollegen haben am
16.4.1998 unter Nr. 4309/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Aufrechterhaltung der Lkw - Kontrollen” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Werden zusätzliche Beamte für die Überprüfung der Einhaltung des Gewichtslimits am
Brenner zur Verfügung gestellt?
2. Wenn ja, ab wann und wieviele?
3. Warum kann die Bundesgendarmerie keine effizienten Kontrollen der Papier - Ökopunkte
durchführen?
4. Wieviele Kontrollgeräte für die Bundesgendarmerie sind derzeit für die Überprüfung der
Ökopunkte in Tirol eingesetzt?
5. Welche Mängel weisen die Kontrollgeräte auf?
6. Haben Sie den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr über die Problematik der
Überprüfung seitens der Bundesgendarmerie informiert? Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Dem Landesgendarmeriekommando für Tirol wurden mit Wirksamkeit vom 01.04.1998 zur
Durchführung der nach dem Entfall der Grenzkontrolle zu Italien und Deutschland bedingten
Ausgleichsmaßnahmen 130 zusätzliche
Planstellen zur Verfügung gestellt.
Die Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen umfaßt
a) die Bekämpfung der typisch grenzüberschreitenden kriminalpolizeilichen Deliktsbereiche
sowie Abdeckung sicherheitspolizeilicher Erfordernisse und
b) die Überwachung bisher typisch im Rahmen der Grenzkontrolle vollzogener sonstiger
Materiengesetze wie die Einhaltung kraftfahrrechtlicher Bestimmungen insbesondere im
Bereich des Schwer - und Gefahrgutverkehrs, Bundesstraßenfinanzierungsgesetz
(Vignette), Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft über den Güterverkehr im Transit und auf der Schiene und der
Straße samt Anhängen I bis X (ÖKO - Punkte).
Zusätzlich wurden dem Landesgendarmeriekommando für Tirol bereits 1995 im Rahmen der
19. StVO - Novelle für Maßnahmen zur verstärkten Verkehrsüberwachung unter Berück -
sichtigung der zum damaligen Zeitpunkt bereits angestrebten Inkraftsetzung des Schengener
Durchführungsübereinkommens 27 Planstellen zugewiesen.
Im Hinblick auf die angesprochene Überprüfung der Einhaltung des Gewichtslimits am Brenner
darf ich in erster Linie auf die Zuständigkeit des Landeshauptmannes von Tirol im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung verweisen. In diesem Zusammenhang habe ich im Rahmen
der Inkraftsetzung des SDÜ für Österreich in Abstimmung mit dem Land Tirol jedoch dafür
Sorge getragen, daß die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen beim Landes -
gendarmeriekommando für Tirol geschaffen wurden und der Umsetzung gemäß den
Weisungen des Landeshauptmannes von Tirol zur Verwiegung von Schwerfahrzeugen durch
das Landesgendarmeriekommando für Tirol Rechnung getragen werden kann.
Da die Überwachung der Einhaltung kraftfahrrechtlicher Vorschriften und somit auch die
Durchführung von Wiegekontrollen einen Bestandteil im Gesamtverband der polizeilichen
Ausgleichsmaßnahmen nach dem Entfall der Binnengrenzkontrolle darstellt, kann auch für die
Durchführung dieser Einzelaufgabe keine konkrete Beamtenzahl in Verbindung gebracht
werden. Im Rahmen der erforderlichen Prioritätensetzung kann mit der zusätzlichen Zuweisung
der bereits angeführten Planstellen den Vorstellungen des Landeshauptmannes von Tirol
seitens des Landesgendarmeriekommandos, insbesondere der primär damit befaßten
Verkehrsabteilung Rechnung getragen werden.
Zu Fragen 3, 4 und 5:
Grundsätzlich verweise ich betreffend des Abkommens zwischen der Republik Österreich und
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Güterverkehr im Transit und auf der
Schiene und der Straße samt Anhängen I bis X (ÖKO - Punkte) auf die Zuständigkeit des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.
Seitens meines Ressorts wurden durch die Berücksichtigung der Überwachung der ÖKO -
Punkte als Bestandteil der gesamten polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen nach dem Entfall
der Binnengrenzkontrolle und der damit verbundenen Zuweisung zusätzlicher Planstellen zur
Durchführung dieses gesamten Aufgabenbereiches die erforderlichen Voraussetzungen im
Rahmen der Zuständigkeit meines Ressorts getroffen.
Da mögliche Problemstellungen in bezug auf die Kontrolle der Papier - Ökopunkte, die
Ausstattung mit Kontrollgeräten sowie allfällige Mängel der Kontrollgeräte außerhalb des
Verantwortungs - und Kompetenzbereiches des Bundesministers für Inneres liegen, ist diese
Frage von mit nicht beantwortbar.
Zu Frage 6
Die zuständigen Organisationseinheiten meines Ressorts, des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr sowie die Fa. Kapsch AG arbeiten aufgrund der bisher im
praktischen Einsatz gewonnenen Erfahrungen sowie eines entsprechenden
Informationsaustausches ständig an der Verbesserung des Kontrollsystems und insbesondere
an der Erstellung eines praktikablen Softwareprogrammes, das den kontrollierenden Organen
wesentliche Erleichterungen bringen soll. Im übrigen verweise ich auf die Zuständigkeit des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.