3964/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Platter, Homgacher, Dr. Lukesch und Kollegen haben am

16.4.1998 unter Nr. 4309/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

“Aufrechterhaltung der Lkw - Kontrollen” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Werden zusätzliche Beamte für die Überprüfung der Einhaltung des Gewichtslimits am

Brenner zur Verfügung gestellt?

2. Wenn ja, ab wann und wieviele?

3. Warum kann die Bundesgendarmerie keine effizienten Kontrollen der Papier - Ökopunkte

durchführen?

4. Wieviele Kontrollgeräte für die Bundesgendarmerie sind derzeit für die Überprüfung der

Ökopunkte in Tirol eingesetzt?

5. Welche Mängel weisen die Kontrollgeräte auf?

6. Haben Sie den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr über die Problematik der

Überprüfung seitens der Bundesgendarmerie informiert? Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Dem Landesgendarmeriekommando für Tirol wurden mit Wirksamkeit vom 01.04.1998 zur

Durchführung der nach dem Entfall der Grenzkontrolle zu Italien und Deutschland bedingten

Ausgleichsmaßnahmen 130 zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt.

Die Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen umfaßt

a) die Bekämpfung der typisch grenzüberschreitenden kriminalpolizeilichen Deliktsbereiche

sowie Abdeckung sicherheitspolizeilicher Erfordernisse und

b) die Überwachung bisher typisch im Rahmen der Grenzkontrolle vollzogener sonstiger

Materiengesetze wie die Einhaltung kraftfahrrechtlicher Bestimmungen insbesondere im

Bereich des Schwer - und Gefahrgutverkehrs, Bundesstraßenfinanzierungsgesetz

(Vignette), Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft über den Güterverkehr im Transit und auf der Schiene und der

Straße samt Anhängen I bis X (ÖKO - Punkte).

Zusätzlich wurden dem Landesgendarmeriekommando für Tirol bereits 1995 im Rahmen der

19. StVO - Novelle für Maßnahmen zur verstärkten Verkehrsüberwachung unter Berück -

sichtigung der zum damaligen Zeitpunkt bereits angestrebten Inkraftsetzung des Schengener

Durchführungsübereinkommens 27 Planstellen zugewiesen.

Im Hinblick auf die angesprochene Überprüfung der Einhaltung des Gewichtslimits am Brenner

darf ich in erster Linie auf die Zuständigkeit des Landeshauptmannes von Tirol im Rahmen der

mittelbaren Bundesverwaltung verweisen. In diesem Zusammenhang habe ich im Rahmen

der Inkraftsetzung des SDÜ für Österreich in Abstimmung mit dem Land Tirol jedoch dafür

Sorge getragen, daß die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen beim Landes -

gendarmeriekommando für Tirol geschaffen wurden und der Umsetzung gemäß den

Weisungen des Landeshauptmannes von Tirol zur Verwiegung von Schwerfahrzeugen durch

das Landesgendarmeriekommando für Tirol Rechnung getragen werden kann.

Da die Überwachung der Einhaltung kraftfahrrechtlicher Vorschriften und somit auch die

Durchführung von Wiegekontrollen einen Bestandteil im Gesamtverband der polizeilichen

Ausgleichsmaßnahmen nach dem Entfall der Binnengrenzkontrolle darstellt, kann auch für die

Durchführung dieser Einzelaufgabe keine konkrete Beamtenzahl in Verbindung gebracht

werden. Im Rahmen der erforderlichen Prioritätensetzung kann mit der zusätzlichen Zuweisung

der bereits angeführten Planstellen den Vorstellungen des Landeshauptmannes von Tirol

seitens des Landesgendarmeriekommandos, insbesondere der primär damit befaßten

Verkehrsabteilung Rechnung getragen werden.

Zu Fragen 3, 4 und 5:

Grundsätzlich verweise ich betreffend des Abkommens zwischen der Republik Österreich und

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Güterverkehr im Transit und auf der

Schiene und der Straße samt Anhängen I bis X (ÖKO - Punkte) auf die Zuständigkeit des

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.

Seitens meines Ressorts wurden durch die Berücksichtigung der Überwachung der ÖKO -

Punkte als Bestandteil der gesamten polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen nach dem Entfall

der Binnengrenzkontrolle und der damit verbundenen Zuweisung zusätzlicher Planstellen zur

Durchführung dieses gesamten Aufgabenbereiches die erforderlichen Voraussetzungen im

Rahmen der Zuständigkeit meines Ressorts getroffen.

Da mögliche Problemstellungen in bezug auf die Kontrolle der Papier - Ökopunkte, die

Ausstattung mit Kontrollgeräten sowie allfällige Mängel der Kontrollgeräte außerhalb des

Verantwortungs - und Kompetenzbereiches des Bundesministers für Inneres liegen, ist diese

Frage von mit nicht beantwortbar.

Zu Frage 6

Die zuständigen Organisationseinheiten meines Ressorts, des Bundesministeriums für

Wissenschaft und Verkehr sowie die Fa. Kapsch AG arbeiten aufgrund der bisher im

praktischen Einsatz gewonnenen Erfahrungen sowie eines entsprechenden

Informationsaustausches ständig an der Verbesserung des Kontrollsystems und insbesondere

an der Erstellung eines praktikablen Softwareprogrammes, das den kontrollierenden Organen

wesentliche Erleichterungen bringen soll. Im übrigen verweise ich auf die Zuständigkeit des

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.