3967/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert Trattner und Genossen haben am
16.4.1998 unter der Nr. 4296/J eine schriftliche Anfrage betreffend "Studie über die
Angst der Frauen im nächtlichen Innsbruck” an mich gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
1. Ist diese von Frau Andrea Greußing durchgeführte Studie schon Ihrem
Bundesministerium zur Kenntnis gelangt?
a) Wenn nein, werden Sie diese Studie einer näheren Betrachtungsweise
unterziehen lassen?
b) Wenn ja, als wie aussagekräftig beurteilen Sie die Ergebnisse dieser
Untersuchung?
2. Werden diese Studienergebnisse Konsequenzen in sicherheitspolizeilicher
Hinsicht für Innsbruck nach sich ziehen?
a) Wenn ja, können schon konkrete Maßnahmen angeführt werden?
3. Wurden aufgrund dieser Studie schon konkret Gespräche mit der Tiroler
Sicherheitsdirektion und der Innsbrucker Stadtpolizei geführt?
a) Wenn nein, werden derartige Gespräche in Zukunft noch geführt werden?
4. Weist auch die Innsbrucker Kriminalstatistik das Olympische Dorf, Stadtparks
und die Innpromenade als potentielle Gefahrenherde aus?
a) Wenn nein, als wie aussagekräftig hat dann eine derartige Kriminalstatistik zu
gelten?
5. Welche Überlegungen werden von seiten Ihres Bundesministeriums
dahingehend angestellt, um die diversen Unsicherheitsherde wirksam
entschärfen zu können?
6. Inwieweit wirken sich Wachzimmerverlegungen und etwaige
Dienstposteneinsparungen negativ auf die Sicherheit der Landeshauptstadt
Innsbruck aus?
7. Inwieweit wurden schon Überlegungen dahingehend angestellt, gerade in der
Nacht den Polizeieinsatz auch zu Fuß massiv zu verstärken?
8. Werden zu diesem Anlaß auch Dienstplanänderungen durchzuführen sein?
9. Wie sieht die Situation in anderen vergleichbaren Städten Österreichs aus?
10. Liegen zu diesem Themenkomplex auch schon andere Studien - bzw.
Untersuchungsergebnisse vor?
a) Wenn ja, für welche Städte und zu welchem Ergebnis kamen diese?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die angesprochene Studie war mir nicht bekannt. Wie mir von der
Bundespolizeidirektion Innsbruck aber mittlerweile berichtet wurde, sind im Rahmen
der in Rede stehenden Untersuchung lediglich 12 Frauen im Alter von 15 bis 83
Jahren befragt worden, sodaß nach meinem Dafürhalten die Ergebnisse dieser
Studie nicht als repräsentativ zu werten sind.
Ungeachtet dessen entspricht es aber ohnehin der allgemeinen Lebenserfahrung,
daß von Menschen, insbesondere von Frauen, während der Dunkelheit in Parks,
Tiefgaragen und unbeleuchteten Passagen Angst
empfunden wird.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfaßt als kleinsten Tatortbereich die politischen
Bezirke Österreichs. Es ist daher nicht möglich, innerhalb eines Bezirkes Daten über
Höchst - bzw. Minderbelastung einzelner Bezirksteile (wie etwa Stadtteile,
Straßenzüge, Parks udgl.) anzugeben. Es gibt aber einen Projektplan zur Errichtung
eines bundesweit einheitlich geführten kriminalpolizeilichen Protokolls, welches auch
die Verwendung von neuen Darstellungsformen vorsieht. Durch die Verwendung
solcher Darstellungsformen wird es nach Abschluß des Projektes möglich sein, die
geostatistischen Informationen von Straftaten auf Grundlage von Stadtplänen
darzustellen und auszuwerten.
Zu den Fragen 5, 7 und 8:
Das Hauptziel des verwirklichten Strukturreformkonzeptes war, durch Verstärkung
der Außendienstpräsenz das subjektive und objektive Sicherheitsgefühl der
Bevölkerung zu heben. Die Art und Weise der Außendienstversehung wird von den
örtlichen Sicherheitsbehörden nach Maßgabe der kriminaltaktischen und präventiven
Erfordernisse entsprechend den lokalen Gegebenheiten gestaltet.
Zu Frage 6:
Die durchgeführte Einsparung an Planstellen wurde bei der Bundespolizeidirektion
Innsbruck daher im wesentlichen auf den Innendienst beschränkt, um die
bestehenden Kapazitäten für den Außendienst nicht zu verringern.
Die damit im Zusammenhang stehende Schließung von Wachzimmern bewirkte im
gegenständlichen Fall lediglich die
Schließung des Standortes Saggen, der jedoch
nicht als Wachzimmer betrieben, sondern lediglich vom Erhebungsbeamten benützt
wurde, und des Wachzimmers Landhaus, das als Dienstraum zur Überwachung des
Landhausareals Verwendung fand.
Es kam im Gegenteil zu einer Standortoptimierung durch die Neueröffnung eines
zentralen Innenstadtwachzimmers in der Maximilianstraße und die Verlegung des
Wachzimmers Bahnhof in die Adamgasse.
Zu Frage 9:
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 4 sind Vergleiche dieser Art derzeit noch nicht
möglich. Die Polizeiliche Kriminalstatistik Österreichs gibt jedoch Auskunft über die
Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen:
|
Jahr 1997 |
Bekannt- gewordene Fälle |
Äufklärungs- quote |
Häufigkeits- zahl *) |
|
BPD Eisenstadt |
962 |
55,6% |
7.878,7 |
|
BPD Klagenfurt |
8.707 |
40,9% |
9.728,2 |
|
BPD Villach |
3.983 |
51,70% |
7.220,1 |
|
BPD Schwechat |
2.277 |
41,1% |
15.507,7 |
|
BPD St. Pölten |
3.255 |
53,3% |
6.535,4 |
|
BPD Wr. Neustadt |
3.074 |
50,6% |
8.716,1 |
|
BPD Linz |
17.294 |
50,2% |
8.525,3 |
|
BPD Steyr |
3.019 |
62,8% |
7.634,9 |
|
BPD Wels |
4.753 |
51,2% |
8.960,8 |
|
BPD Salzburg |
14.659 |
47,5% |
10.181,9 |
|
BPD Graz |
19.970 |
47,5% |
8.602,0 |
|
BPD Leoben |
2.012 |
47,1% |
7.058,6 |
|
BPD Innsbruck |
14.017 |
41,0% |
12.189,1 |
|
BPD Wien |
158.947 |
40,1% |
9.962,8 |
*) Die Häufigkeitszahl gibt an, wieviele strafbare Handlungen auf je 100.000
Einwohner der jeweiligen Wohnbevölkerung
entfallen.
Zu Frage 10:
Derartige Studien bzw. Untersuchungen sind mir nicht bekannt.