3967/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert Trattner und Genossen haben am

16.4.1998 unter der Nr. 4296/J eine schriftliche Anfrage betreffend "Studie über die

Angst der Frauen im nächtlichen Innsbruck” an mich gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

1. Ist diese von Frau Andrea Greußing durchgeführte Studie schon Ihrem

Bundesministerium zur Kenntnis gelangt?

a) Wenn nein, werden Sie diese Studie einer näheren Betrachtungsweise

unterziehen lassen?

b) Wenn ja, als wie aussagekräftig beurteilen Sie die Ergebnisse dieser

Untersuchung?

2. Werden diese Studienergebnisse Konsequenzen in sicherheitspolizeilicher

Hinsicht für Innsbruck nach sich ziehen?

a) Wenn ja, können schon konkrete Maßnahmen angeführt werden?

3. Wurden aufgrund dieser Studie schon konkret Gespräche mit der Tiroler

Sicherheitsdirektion und der Innsbrucker Stadtpolizei geführt?

a) Wenn nein, werden derartige Gespräche in Zukunft noch geführt werden?

4. Weist auch die Innsbrucker Kriminalstatistik das Olympische Dorf, Stadtparks

und die Innpromenade als potentielle Gefahrenherde aus?

a) Wenn nein, als wie aussagekräftig hat dann eine derartige Kriminalstatistik zu

gelten?

5. Welche Überlegungen werden von seiten Ihres Bundesministeriums

dahingehend angestellt, um die diversen Unsicherheitsherde wirksam

entschärfen zu können?

6. Inwieweit wirken sich Wachzimmerverlegungen und etwaige

Dienstposteneinsparungen negativ auf die Sicherheit der Landeshauptstadt

Innsbruck aus?

7. Inwieweit wurden schon Überlegungen dahingehend angestellt, gerade in der

Nacht den Polizeieinsatz auch zu Fuß massiv zu verstärken?

8. Werden zu diesem Anlaß auch Dienstplanänderungen durchzuführen sein?

9. Wie sieht die Situation in anderen vergleichbaren Städten Österreichs aus?

10. Liegen zu diesem Themenkomplex auch schon andere Studien - bzw.

Untersuchungsergebnisse vor?

a) Wenn ja, für welche Städte und zu welchem Ergebnis kamen diese?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die angesprochene Studie war mir nicht bekannt. Wie mir von der

Bundespolizeidirektion Innsbruck aber mittlerweile berichtet wurde, sind im Rahmen

der in Rede stehenden Untersuchung lediglich 12 Frauen im Alter von 15 bis 83

Jahren befragt worden, sodaß nach meinem Dafürhalten die Ergebnisse dieser

Studie nicht als repräsentativ zu werten sind.

Ungeachtet dessen entspricht es aber ohnehin der allgemeinen Lebenserfahrung,

daß von Menschen, insbesondere von Frauen, während der Dunkelheit in Parks,

Tiefgaragen und unbeleuchteten Passagen Angst empfunden wird.

Zu Frage 2:

Nein.

Zu Frage 3:

Nein.

Zu Frage 4:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfaßt als kleinsten Tatortbereich die politischen

Bezirke Österreichs. Es ist daher nicht möglich, innerhalb eines Bezirkes Daten über

Höchst - bzw. Minderbelastung einzelner Bezirksteile (wie etwa Stadtteile,

Straßenzüge, Parks udgl.) anzugeben. Es gibt aber einen Projektplan zur Errichtung

eines bundesweit einheitlich geführten kriminalpolizeilichen Protokolls, welches auch

die Verwendung von neuen Darstellungsformen vorsieht. Durch die Verwendung

solcher Darstellungsformen wird es nach Abschluß des Projektes möglich sein, die

geostatistischen Informationen von Straftaten auf Grundlage von Stadtplänen

darzustellen und auszuwerten.

Zu den Fragen 5, 7 und 8:

Das Hauptziel des verwirklichten Strukturreformkonzeptes war, durch Verstärkung

der Außendienstpräsenz das subjektive und objektive Sicherheitsgefühl der

Bevölkerung zu heben. Die Art und Weise der Außendienstversehung wird von den

örtlichen Sicherheitsbehörden nach Maßgabe der kriminaltaktischen und präventiven

Erfordernisse entsprechend den lokalen Gegebenheiten gestaltet.

Zu Frage 6:

Die durchgeführte Einsparung an Planstellen wurde bei der Bundespolizeidirektion

Innsbruck daher im wesentlichen auf den Innendienst beschränkt, um die

bestehenden Kapazitäten für den Außendienst nicht zu verringern.

Die damit im Zusammenhang stehende Schließung von Wachzimmern bewirkte im

gegenständlichen Fall lediglich die Schließung des Standortes Saggen, der jedoch

nicht als Wachzimmer betrieben, sondern lediglich vom Erhebungsbeamten benützt

wurde, und des Wachzimmers Landhaus, das als Dienstraum zur Überwachung des

Landhausareals Verwendung fand.

Es kam im Gegenteil zu einer Standortoptimierung durch die Neueröffnung eines

zentralen Innenstadtwachzimmers in der Maximilianstraße und die Verlegung des

Wachzimmers Bahnhof in die Adamgasse.

Zu Frage 9:

Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 4 sind Vergleiche dieser Art derzeit noch nicht

möglich. Die Polizeiliche Kriminalstatistik Österreichs gibt jedoch Auskunft über die

Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen:

Jahr 1997

 Bekannt-

 gewordene Fälle

  Äufklärungs-

   quote

 Häufigkeits-

  zahl *)

BPD Eisenstadt

 962

 55,6%

 7.878,7

BPD Klagenfurt

 8.707

 40,9%

 9.728,2

BPD Villach

 3.983

 51,70%

 7.220,1

BPD Schwechat

 2.277

 41,1%

 15.507,7

BPD St. Pölten

 3.255

 53,3%

 6.535,4

BPD Wr. Neustadt

 3.074

 50,6%

 8.716,1

BPD Linz

 17.294

 50,2%

 8.525,3

BPD Steyr

 3.019

 62,8%

 7.634,9

BPD Wels

 4.753

 51,2%

 8.960,8

BPD Salzburg

 14.659

 47,5%

 10.181,9

BPD Graz

 19.970

 47,5%

 8.602,0

BPD Leoben

 2.012

 47,1%

 7.058,6

BPD Innsbruck

 14.017

 41,0%

 12.189,1

BPD Wien

 158.947

 40,1%

 9.962,8

*) Die Häufigkeitszahl gibt an, wieviele strafbare Handlungen auf je 100.000

Einwohner der jeweiligen Wohnbevölkerung entfallen.

Zu Frage 10:

Derartige Studien bzw. Untersuchungen sind mir nicht bekannt.