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Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. BARMÜLLER, KIER und weiterer Abgeord -
neter haben am 16. April 1998 unter der Nr. 4316/J an den Bundesminister für In -
neres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Erkenntnisse über
nachrichtendienstuche Aktivitäten der National Security Agency in Europa” gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
“1. Über welche Erkenntnisse verfügen Sie hinsichtlich des im Bericht der
STOA beschriebenen Überwachungssystems der National Security Agency?
2. Wie erklären Sie die im Wirtschaftsblatt vom 24. Jänner 1998 im Artikel
“USA betreibt weltweite Wirtschaftsspionage” zitierte und im Zusammen -
hang mit dem ECHELON - System der NSA stehende Aussage Ihres
Kabinetts “Wir können nichts dagegen tun”?
3. Seit wann laufen die vom Generaldirektor für öffentliche Sicherheit in der
Zeitung NEWS vom 9. April 1998 beschriebenen Untersuchungen, die
klären sollen, ob österreichische Einrichtungen tatsächlich das Ziel solcher
Abhöraktionen waren oder sind und wann ist mit diesbezüglichen Ergeb -
nissen zu rechnen?
4. Ist die Aussage des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit im März 1998,
daß ihm das im STOA - Bericht vom Jänner 1998 beschriebene Über -
wachungssystem der NSA nicht bekannt sei, angesichts
der intensiven Be -
ratungen über die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs auf EU -
Ebene glaubhaft? Wenn ja, heißt das, daß ECHELON niemals Gesprächs -
thema in diesen Beratungen auf Ebene der Europäischen Union war?
5. Welche rechtlichen und politischen Konsequenzen ziehen Sie aus dem Ar -
beitsbericht des Scientific and Technological Options Assessment der Gene -
raldirektion für Forschung des Europäischen Parlaments?
6. Welche Auswirkungen hat Ihrer Ansicht nach ein dem STOA - Bericht entspre -
chender Zugang der National Security Agency zu europäischen Telekommu -
nikationsverbindungen auf die politisch, kulturelle und ökonomische Autono -
mie, sowie die nationale Sicherheit Österreichs?
7. Welche politischen, rechtlichen, technischen und organisatorischen Konse -
quenzen haben Sie aus dem Bericht des STOA und anderen Erkenntnissen
bezüglich nachrichtendienstlicher Aktivitäten der National Security Agency in
Europa auf Basis des ECHELON - Systems gezogen?
8. Welche konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden in
Ihrem Ressort gesetzt, um einen Zugang der National Security Agency zu
Telekommunikationsverbindungen zu unterbinden?
9. Inwiefern wurden andere Regierungs - und Verwaltungseinrichtungen, Interes -
sensvertretung und Unternehmen vom Bundesministerium für Inneres über
die Möglichkeit einer routinemäßig und systematisch Überwachung von
Emails, Telefon - und Faxverbindungen informiert?
10. Welcher wirtschaftliche Schaden kann von einem derartigen Zugang der Na -
tional Security Agency zu europäischen Telekommunikationsverbindungen für
Menschen, Unternehmen und die Verwaltung in Österreich ausgehen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Mir sind die im Bericht der STOA beschriebenen Überwachungssysteme der Natio -
nal Security Agency (NSA) grundsätzlich bekannt.
Zu Frage 2:
Sämtliche über Satelliten oder über Richtfunkstrecken geführten Telefongespräche
bzw. andere Arten von Datenübertragungen sind grundsätzlich abhörbar. Eine ge -
wisse Sicherheit bietet nur der kabelungebundene
Fernsprechverkehr, wobei es je -
doch für den Benutzer einer Fernsprechverbindung in der Regel nicht nachvollzieh -
bar ist ob er eine drahtgebundene Leitung oder eine Richtfunkstrecke benutzt.
Schutz vor solchen Abhörmaßnahmen kann daher nur eine entsprechende Ver -
schlüsselung der Daten bieten und scheint mir die Aussage meines Kabinetts “Wir
können nichts dagegen tun” somit hinreichend klargestellt.
Zu Frage 3:
Entsprechende unverzüglich eingeleitete Ermittlungen haben bisher kein greifbares
Ergebnis erbracht.
Zu Frage 4:
Das von Ihnen angesprochene Dokument vom Jänner 1998 wurde in keiner der
Ratsarbeitsgruppen der III. Säule der EU diskutiert bzw. bearbeitet.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Jedes Regierungsmitglied - und ich bin davon überzeugt - alle maßgeblichen Ent -
scheidungsträger in der Wirtschaft, sind sich nicht erst seit dem Bekanntwerden der
Lauschangriffe des früheren Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen
DDR von slowakischem Territorium aus bewußt, daß das Telefon kein geeignetes
Kommunikationsmittel für sehr sensible Unterredungen bzw. Mitteilungen ohne ent -
sprechenden Verschlüsselungsschutz darstellt. Eine gewisse Sorglosigkeit im Um -
gang mit Autotelefonen und Handy‘s aufgrund von “Bequemlichkeit” ist jedoch da
und dort feststellbar und wird es Aufgabe der Sicherheitsbehörden sein, hier ein er -
höhtes Sicherheitsbewußtsein zu erwirken. Letztendlich kann die Verantwortung des
Einzelnen für das von ihm gewählte Kommunikationsmittel dem Benutzer vom Staat
jedoch nicht abgenommen werden. Die nationale Sicherheit Österreichs sehe ich in
diesem Zusammenhang jedoch keinesfalls gefährdet
oder gar bedroht.
Zu Frage 9:
Im Rahmen von Schulungsveranstaltungen, Seminaren und bei anderen persönli -
chen Kontakten von Vertretern der Sicherheitsbehörden mit den von Ihnen genann -
ten Einrichtungen wird regelmäßig auf die Wichtigkeit von sicheren Datenübertra -
gungsanlagen hingewiesen bzw. empfohlen, am Telefon eine gewisse
“Sprachdisziplin” einzuhalten.
Zu Frage 10:
Ein Abfluß von Informationen - sei es auf technischem Wege oder durch menschli -
che Quellen - kann in allen von Ihnen genannten Bereichen Nachteile für die Person
oder Institution erbringen, ist mir jedoch die Quantifizierung eines solchen allfälligen
Schadens nicht möglich.