3969/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Großruck und Kollegen haben am

17. April 1998 unter der Nr. 4280/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage, betreffend "Alkoholkontrollen" ge -

richtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Wie hoch war die Anzahl der geplanten Alkoholkontrollen im

Zeitraum Oktober 1996 bis Februar 1997 in Österreich, aufge -

teilt auf die jeweiligen Bezirke?

2. Wie hoch war die Anzahl der geplanten Alkoholkontrollen im

Zeitraum Oktober 1997 bis Februar 1998 in Österreich, aufge -

teilt auf die jeweiligen Bezirke?

3. Nach welchen Kriterien werden die jeweiligen Standorte für

Alkoholkontrollen, insbesondere bei morgendlichen Aktionen,

ausgewählt?

4. Führen Sie den Rückgang an Verkehrstoten und -unfällen nicht

bloß auf die Gesetzesänderung, sondern auch auf die verstärk -

ten Kontrollen zurück und wenn ja, warum wurde nicht schon

die 0,8 - Promille - Grenze in diesem Ausmaß kontrolliert?

5. über welchen Zeitraum hinweg planen Sie, die verstärkte An -

zahl von Alkoholkontrollen aufrechtzuerhalten und wird es

dadurch zu budgetären Einschränkungen anderer Aufgabengebiete

der Exekutive kommen?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ich ersuche um Verständnis dafür, daß diese Fragen aufgrund des

Fehlens statistischer Daten nicht beantwortbar sind, da weder

über “geplante Alkoholkontrollen" noch über im Rahmen des norma -

len Verkehrsüberwachungsdienstes vorgenommene Alkoholkontrollen"

in den angeführten Zeiträumen detaillierte statistische Aufzeich -

nungen vorliegen.

Eine nachträgliche Erhebung und statistische Auswertung wäre mit

einem enormen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden.

Besonders anzumerken ist, daß auch über alle anderen Verkehrs -

überwachungsmaßnahmen, die den vielfältigsten Zwecken dienen, nur

grobe statistische Aufzeichnungen geführt werden. Alkoholkontrol -

len stellen neben Geschwindigkeitskontrollen, Kontrollen des

sonstigen Fahrverhaltens, allgemeinen Fahrzeugkontrollen, Kon -

trollen von Gewichten und von Gefahrgut sowie Kontrollen von

Kraftfahrzeugpapieren, zwar einen sehr wichtigen aber doch nur

einen Teil dieser Überwachungsaktivitäten dar. Mir ist es auch

viel lieber, daß unsere Exekutive den für das Abfassen von wenig

aussagekräftigen Statistiken notwendigen Zeitaufwand für ihre

Verkehrsüberwachungsaufgaben auf der Straße in Anspruch nimmt.

Zu Frage 3:

Kriterien nach denen Standorte für Alkoholkontrollen ausgewählt

werden, sind in den Bezirks- und Landesverkehrsüberwachungsplänen

enthalten, denen wiederum Unfallhäufungspunkte und regionale

Schwerpunkte als Beurteilungskriterien zugrunde liegen. Die je -

weiligen Standorte werden den zeitlichen und örtlichen Bedürf -

nissen angepaßt, wobei sie so ausgewählt werden, daß sie flächen -

deckend und alternierend den gesamten Behördenbereich abdecken.

Zu Frage 4:

Für den bisherigen Rückgang der Verkehrstoten im Jahr 1998 ist

sicherlich eine Vielzahl von Komponenten verantwortlich, unter

anderem bestimmt auch die Gesetzesänderung und natürlich auch die

Kontrollen.

Nicht zuletzt dürfte diesmal auch die mediale Berichterstattung,

die parallel zur parlamentarischen Diskussion in außergewöhn -

lichem Umfang erfolgt ist, eine wesentliche Rolle, vor allem bei

der Bewußtseinsbildung, gespielt haben. Die 0,8 Promille - Grenze

wurde seinerzeit ebenso entsprechend kontrolliert - Grundsätzlich

kann davon ausgegangen werden, daß jede Verkehrskontrolle, jede

Anhaltung und die damit verbundene Amtshandlung eine Alkoholkon -

trolle (“Augenschein") beinhaltet, wenn auch nicht gleich immer

ein Alkotest durchgeführt wird.

Beispielhaft sei angeführt, daß seit dem Jahre 1972 die Zahl der

jährlich im Straßenverkehr bei Alkoholunfällen getöteten Ver -

kehrsteilnehmer von 449 (Verkehrstote insgesamt 2.948) auf 96

(gesamt 1.105, im Jahre 1997 abgenommen hat. Zu diesem, Erfolg hat

eine Vielzahl von Maßnahmen beigetragen. Eine genaue Quanti -

fizierung des Erfolges der einzelnen Maßnahmen ist langfristig

schon kaum oder nur mit Hilfe langwieriger Analysen möglich, umso

schwieriger ist dies bei so kurz zurückliegenden Zeiträumen. Auch

bei diesem äußerst positiven Trend der letzten 25 Jahre hat es

immer wieder - ebenso unerklärliche Rückschläge - gegeben.

Zu Frage 5:

In meiner Eigenschaft als “Personalchef" der Exekutive kann ich

zwar entsprechende Empfehlungen an meine Beamten bei den Bundes -

polizeidirektionen und Landesgendarmeriekommanden geben. Da die

Vollziehung der Straßenverkehrsordnung aber Landessache ist, hat

die Exekutive hinsichtlich der Überwachung des Straßenverkehrs

insbesondere die Weisungen der Landesregierungen zu berücksichti -

gen. In diesem Zusammenhang verweise ich aber auch auf meine

Beantwortung zur Anfrage 3598/J vom 22. Jänner 1998, in der fest -

gehalten wurde, daß die für Alkoholkontrollen aufgewendeten über -

stunden im Monat Jänner nur etwa 3,0% der Gesamtüberstunden

ausmachten. Dieses Beispiel zeigt, daß keinerlei Einschränkung

anderer Aufgabengebiete der Exekutive eingetreten oder in Hin -

kunft zu befürchten ist.

Ich möchte aber diese Beantwortung nicht abschließen, ohne darauf

zu verweisen, daß mein Ressort gerade in den letzten Jahren alles

unternommen hat, um die Ausstattung der Exekutive ganz besonders

im Hinblick auf eine effiziente Alkoholüberwachung so zu vervoll -

ständigen, daß von der Geräteseite her keine Engpässe mehr auf -

treten werden.