3969/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Großruck und Kollegen haben am
17. April 1998 unter der Nr. 4280/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage, betreffend "Alkoholkontrollen" ge -
richtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie hoch war die Anzahl der geplanten Alkoholkontrollen im
Zeitraum Oktober 1996 bis Februar 1997 in Österreich, aufge -
teilt auf die jeweiligen Bezirke?
2. Wie hoch war die Anzahl der geplanten Alkoholkontrollen im
Zeitraum Oktober 1997 bis Februar 1998 in Österreich, aufge -
teilt auf die jeweiligen Bezirke?
3. Nach welchen Kriterien werden die jeweiligen Standorte für
Alkoholkontrollen, insbesondere bei morgendlichen Aktionen,
ausgewählt?
4. Führen Sie den Rückgang an Verkehrstoten und -unfällen nicht
bloß auf die Gesetzesänderung, sondern auch auf die verstärk -
ten Kontrollen zurück und wenn ja, warum wurde nicht schon
die 0,8 - Promille - Grenze in diesem Ausmaß kontrolliert?
5. über welchen Zeitraum hinweg planen Sie, die verstärkte An -
zahl von Alkoholkontrollen aufrechtzuerhalten und wird es
dadurch zu budgetären Einschränkungen anderer Aufgabengebiete
der Exekutive kommen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich ersuche um Verständnis dafür, daß diese Fragen aufgrund des
Fehlens statistischer Daten nicht beantwortbar sind, da weder
über “geplante Alkoholkontrollen" noch über im Rahmen des norma -
len Verkehrsüberwachungsdienstes vorgenommene Alkoholkontrollen"
in den angeführten Zeiträumen detaillierte statistische Aufzeich -
nungen vorliegen.
Eine nachträgliche Erhebung und statistische Auswertung wäre mit
einem enormen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden.
Besonders anzumerken ist, daß auch über alle anderen Verkehrs -
überwachungsmaßnahmen, die den vielfältigsten Zwecken dienen, nur
grobe statistische Aufzeichnungen geführt werden. Alkoholkontrol -
len stellen neben Geschwindigkeitskontrollen, Kontrollen des
sonstigen Fahrverhaltens, allgemeinen Fahrzeugkontrollen, Kon -
trollen von Gewichten und von Gefahrgut sowie Kontrollen von
Kraftfahrzeugpapieren, zwar einen sehr wichtigen aber doch nur
einen Teil dieser Überwachungsaktivitäten dar. Mir ist es auch
viel lieber, daß unsere Exekutive den für das Abfassen von wenig
aussagekräftigen Statistiken notwendigen Zeitaufwand für ihre
Verkehrsüberwachungsaufgaben auf der Straße in Anspruch nimmt.
Zu Frage 3:
Kriterien nach denen Standorte für Alkoholkontrollen ausgewählt
werden, sind in den Bezirks- und Landesverkehrsüberwachungsplänen
enthalten, denen wiederum Unfallhäufungspunkte und regionale
Schwerpunkte als Beurteilungskriterien zugrunde liegen. Die je -
weiligen Standorte werden den zeitlichen und örtlichen Bedürf -
nissen angepaßt, wobei sie so ausgewählt werden, daß sie flächen -
deckend und alternierend den gesamten Behördenbereich abdecken.
Zu Frage 4:
Für den bisherigen Rückgang der Verkehrstoten im Jahr 1998 ist
sicherlich eine Vielzahl von Komponenten verantwortlich, unter
anderem bestimmt auch die Gesetzesänderung und natürlich auch die
Kontrollen.
Nicht zuletzt dürfte diesmal auch die mediale Berichterstattung,
die parallel zur parlamentarischen Diskussion in außergewöhn -
lichem Umfang erfolgt ist, eine wesentliche Rolle, vor allem bei
der Bewußtseinsbildung, gespielt haben. Die 0,8 Promille - Grenze
wurde seinerzeit ebenso entsprechend kontrolliert - Grundsätzlich
kann davon ausgegangen werden, daß jede Verkehrskontrolle, jede
Anhaltung und die damit verbundene Amtshandlung eine Alkoholkon -
trolle (“Augenschein") beinhaltet, wenn auch nicht gleich immer
ein Alkotest durchgeführt wird.
Beispielhaft sei angeführt, daß seit dem Jahre 1972 die Zahl der
jährlich im Straßenverkehr bei Alkoholunfällen getöteten Ver -
kehrsteilnehmer von 449 (Verkehrstote insgesamt 2.948) auf 96
(gesamt 1.105, im Jahre 1997 abgenommen hat. Zu diesem, Erfolg hat
eine Vielzahl von Maßnahmen beigetragen. Eine genaue Quanti -
fizierung des Erfolges der einzelnen Maßnahmen ist langfristig
schon kaum oder nur mit Hilfe langwieriger Analysen möglich, umso
schwieriger ist dies bei so kurz zurückliegenden Zeiträumen. Auch
bei diesem äußerst positiven Trend der letzten 25 Jahre hat es
immer wieder - ebenso unerklärliche Rückschläge - gegeben.
Zu Frage 5:
In meiner Eigenschaft als “Personalchef" der Exekutive kann ich
zwar entsprechende Empfehlungen an meine Beamten bei den Bundes -
polizeidirektionen und Landesgendarmeriekommanden geben. Da die
Vollziehung der Straßenverkehrsordnung aber Landessache ist, hat
die Exekutive hinsichtlich der Überwachung des Straßenverkehrs
insbesondere die Weisungen der Landesregierungen zu berücksichti -
gen. In diesem Zusammenhang verweise ich aber auch auf meine
Beantwortung zur Anfrage 3598/J vom 22. Jänner 1998, in der fest -
gehalten wurde, daß die für Alkoholkontrollen aufgewendeten über -
stunden im Monat Jänner nur etwa 3,0% der Gesamtüberstunden
ausmachten. Dieses Beispiel zeigt, daß keinerlei Einschränkung
anderer Aufgabengebiete der Exekutive eingetreten oder in Hin -
kunft zu befürchten ist.
Ich möchte aber diese Beantwortung nicht abschließen, ohne darauf
zu verweisen, daß mein Ressort gerade in den letzten Jahren alles
unternommen hat, um die Ausstattung der Exekutive ganz besonders
im Hinblick auf eine effiziente Alkoholüberwachung so zu vervoll -
ständigen, daß von der Geräteseite her keine Engpässe mehr auf -
treten werden.