3972/AB XX.GP
Zu der gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Allgemeine Bemerkungen:
Eine medizinische Behandlung erfolgt grundsätzlich aufgrund eines zivilrechtlichen
Behandlungsvertrages mit dem Träger der Krankenanstalt oder dem freiberuflich
tätigen Angehörigen eines Gesundheitsberufes. Die Vornahme einer medizinischen
Behandlung darf grundsätzlich nur mit Zustimmung der betroffenen Personen
erfolgen. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist auch durch § 110 StGB “Eigenmächtige
Heilbehandlung" geschützt. Um eine rechtswirksame Einwilligung zu einer
medizinischen Intervention geben zu können, ist die vorherige umfassende
Aufklärung über den Gesundheitszustand, die erforderlichen Maßnahmen und deren
Risken einschließlich von Alternativen sowie die Folgen einer Unterlassung der nach
dem Stand der Wissenschaft gebotenen Maßnahmen zu geben.
Entscheidungen, die von einsichts - und urteilsfähigen Patienten nach erfolgter
Aufklärung im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechtes über ihre medizinische
Behandlung bzw. das Unterlassen von bestimmten Behandlungsmethoden oder im
Hinblick auf eine Behandlung überhaupt getroffen werden, sind von den
Behandelnden zu respektieren.
Zu den Fragen 1 bis 10:
Die Beantwortung der gegenständlichen Fragen würde eine Erfassung des
Glaubensbekenntnisses bzw. der Weltanschauung der betroffenen Patienten
voraussetzen. Eine solche Erfassung von Bekenntnisdaten im Rahmen unseres
Gesundheitswesens erscheint weder statthaft noch zweckmäßig.
Mein Ressort verfügt daher über keine Daten, die eine Beantwortung der gegen -
ständlichen Fragen ermöglichen würden. Der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger hat auf Anfrage ebenfalls erklärt, über keine diesbe -
züglichen Daten zu verfügen.
Lediglich zu Frage 4 wäre im Zusammenhang mit psychologischer und
psychotherapeutischer Hilfestellung für ehemalige Sektenmitglieder und deren
Angehörigen auf die Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Umwelt,
Jugend und Familie “Sekten - Wissen schützt" hinzuweisen.
Danach vermitteln Erstinformation, vertiefende Information sowie Rat und Hilfe jene
Informations - und Beratungsstellen, die auf Sekten, Sondergruppen und
Weltanschauungen spezialisiert sind. Sie dienen als erste Anlaufstelle für die
Betroffenen und/oder deren Angehörige.
Neben den Sektenberatungsstellen im Rahmen der Gesellschaft gegen Sekten - und
Kultgefahren, der Bundespolizeidirektion Wien, Abteilung 1, Sektenreferat, des
Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Sektion Jugend, sowie des
Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Abteilung
Schulpsychologie - Bildungsberatung, gibt es noch eine Reihe weiterer nützlicher
Hilfsangebote, deren Schwerpunkte auf bestimmten Bereichen beruhen, wie z.B.
Konsumentenschutz, Rechtsberatung, Soziales usw. Als weitere Hilfs - und
Beratungseinrichtungen empfehlen sich unter anderem die kirchlichen Erziehungs -,
Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstellen, Kinder- und Jugendanwaltschaft des
Bundes sowie Kriseninterventionszentren.