3978/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris POLLET - KAMMERLANDER und Genos -

sen haben am 15. April 1998 unter der ZI. 4267/J - NR/1998 eine schriftliche Anfrage an

mich gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

1. Wie ist es zu verstehen, daß Sie sich lobend darüber geäußert haben, daß China die

abscheuliche Praxis öffentlicher Massenhinrichtungen entsprechend dem ,,Vorbild" der

USA durch Giftinjektionen ablösen will?

2. Stimmt es, daß bei der bevorstehenden UN - Menschenrechtskommission in Genf die

EU keine Resolution zur Menschenrechtslage in China einbringen will?

3. Stimmt es, daß beim Treffen der EU - Außenminister am 23. Februar der EU - Rat be -

schloß, daß keines der 15 Mitgliedsländer die Kritik eines anderen Landes an China

unterstützen darf? Haben auch Sie diesem Beschluß zugestimmt?

4. Wie verträgt sich dieser Beschluß mit der Aufforderung des Europäischen Parlaments,

der Menschenrechtslage in China bei der Menschenrechtskonferenz in Genf höchste

Priorität einzuräumen?

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe stellt ein konstantes Anliegen der österreichi -

schen Außenpolitik dar, das sowohl im multilateralen Rahmen wie auch in bilateralen Be -

ziehungen verfolgt wird, zuletzt etwa durch die Miteinbringung eines diesbezüglichen Re -

solutionsentwurfes bei der abgelaufenen Tagung der UN - Menschenrechtskommission

oder durch Demarchen in einzelnen Ländern.

Auch im Rahmen der EU hat sich Österreich stets für ein koordiniertes Vorgehen zur Ein -

dämmung und Abschaffung der Todesstrafe weltweit ausgesprochen. Dabei sollen Richt -

linien einer gemeinsamen EU - Politik des Eintretens für die weltweite Abschaffung der To -

desstrafe bzw. in den Fällen, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft worden ist,

zur Einhaltung von Minimalstandards festgelegt werden. Die in der APA vom 06.03.1998

angeführten Äußerungen enthalten kein Lob, sondern eine ungewertete Feststellung. Die -

se entspricht den Bemühungen auch der Vereinten Nationen, insbesondere den

,,Safeguards guaranteeing protection of the rights of those facing the death penalty" als

erster Schritt zur Einhaltung von Minimalstandards.

Im Rahmen des Dialoges der EU mit China über Menschenrechtsfragen wird die Frage

der Verhängung und Durchführung der Todesstrafe konkret angesprochen und durch die -

se neuen Richtlinien zusätzliche Bedeutung erhalten. Bei meinem China - Besuch habe ich

mich für die Reduzierung der mit der Todesstrafe bedrohten Tatbestände eingesetzt.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu den Fragen 3 und 4:

Nein; vielmehr bleibt die grundsätzliche Position, zu unbefriedigenden Menschenrechts -

situationen in einzelnen Ländern auch öffentlich Stellung zu nehmen, auch hinsichtlich

Chinas gegeben. In diesem Sinn ist u.a. auch die Grundsatzerklärung zu sehen, welche

der britische Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten im Namen der EU und elf

assozierter Staaten am 17. März vor der VN - Menschenrechtskommission abgegeben hat

und in der ausdrücklich auf die Sorge über die menschenrechtliche Lage - insbesondere

hinsichtlich des Ausmaßes der Anwendung der Todesstrafe und die Unterdrückung der

religiösen Freiheiten - in China Bezug genommen wurde. China war das einzige Land,

welches in dieser Rede angesprochen worden ist. Zu anderen Ländersituationen wurde

im Laufe der Debatten zu den diesbezüglichen Tagesordnungspunkten Stellung genom -

men. Bereits dadurch wurde auf dieser Tagung der MRK - auch im Sinne der Empfehlung

des Europäischen Parlaments - der besondere Stellenwert dokumentiert, welchen die

Union der Menschenrechtslage in China beimißt.