3981/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4270/J - NR/1998 betreffend Einfluss von

Sponsoren bei der Gestaltung von Dauerausstellungen, die die Abgeordneten MMag. Dr.

Madeleine Petrovic und Freundinnen am 15. April 1998 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet:

1. Ist es üblich, dass Sponsoren bei der Gestaltung von Dauerausstellungen massiven Ein -

fluss nehmen können?

Antwort:

Es ist keinesfalls üblich, dass Sponsoren auf die Gestaltung von Dauerausstellungen der dem

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten zugehörigen Bundesmuseen

Einfluss nehmen. Positionierung und Strategie der Themenwahl ist Entscheidung und Aufgabe

des Museums.

2. Ist es nicht ein Eingriff in die Autonomie des Museums, wenn Sponsoren bei der Gestal -

tung der Dauerausstellung massiven Einfluss nehmen können? Wird dadurch nicht die

Autonomie des Museums untergraben?

Antwort:

Die Museen sind hinsichtlich ihres wissenschaftlichen Auftrages frei von Weisungen (Freiheit

der Wissenschaft). Die Entwürfe zur Gestaltung der Schausammlung, wie z.B. die des Techni -

schen Museums, werden vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

jeweils genehmigt.

3. Wurde das Ministerium seitens des TMW über die sehr weit gehende Mitgestaltungs -

funktion der VEÖ informiert? Wenn ja: Warum wurde das seitens des Ministeriums

genehmigt?

Antwort:

Der Direktor des Technischen Museums berichtet, dass seitens des ehemaligen Direktors

Dr. Werner in den Jahren 1995 und 1996 Vorgespräche mit der VEÖ hinsichtlich des Museums -

bereiches ,,Energie" geführt wurden. Das Aufstellungskonzept für die Schausammlungen des

Technischen Museums wurde von einer gemäß § 8 Bundesministeriengesetz eingerichteten

Kommission begutachtet und verabschiedet. Auf dieses Konzept aufbauend wurde der Einrich -

tungsentwurf seitens meines Ressorts genehmigt. Es gibt weder eine ,,Flächenwidmung" zuguns -

ten der VEÖ noch einen Sponsorvertrag bzw. Sponsorgelder seitens der VEÖ.

4. Ist eine derartig weit gehende Mitgestaltungsmöglichkeit durch Sponsoren gesetzlich

gedeckt?

5. Wie soll eine kritische Darstellung eines Fachbereiches in einem Museum möglich sein,

wenn Sponsoren ein derart weitreichender Einfluss, wie oben geschildert, zugestanden

wird?

Antwort:

Eine Mitgestaltung von Sponsoren ist aufgrund der unter Punkt 3 genannten Vorgangsweise

nicht möglich und auch nicht vorgesehen.

6. Gibt es irgendwelche Rahmenbedingungen, Verordnungen etc. seitens des Ministeri -

ums, die den Einfluss von Sponsoren bei der Gestaltung von Ausstellungen regeln?

Antwort:

Sponsoring wird grundsätzlich für den Einzelfall von der jeweiligen Direktion des Bundes -

museums verhandelt. Grundlage ist das Forschungsorganisationsgesetz (FOG)

7. Wofür benötigt die VEÖ die Besuchererfassung? Sollen in Zukunft Daten der Muse -

umsbesucher der VEÖ (zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden?

Antwort:

Schon aus Gründen des Datenschutzes dürfen seitens des Museums keine Besucherdaten

weitergegeben werden.

8. Was wird von PR - Beratern der VEÖ, die im TMW tätig sein werden, beworben: das

Museum oder der VEÖ?

Antwort:

Wie bereits unter Punkt 3 ausgeführt, gibt es keinen Sponsorvertrag zwischen Museum und

VEÖ. Somit kann seitens der VEÖ die Öffentlichkeitsarbeit für den Teilbereich Energie nicht

übernommen werden.

9. Halten Sie es mit den Zielen eines Museums vereinbar, dass Sponsoren das Museum für

ihre PR - Arbeit benützen, indem sie die Öffentlichkeitsarbeit von Teilbereichen über -

nehmen?

Antwort:

Öffentlichkeitsarbeit ist eine der ureigensten Aufgaben des Museums. Die Bundesmuseen haben

nämlich in Erfüllung des gemäß § 31 Abs. 2 Ziff.3 a FOG aufgetragenen. Zieles, nämlich

"Erschließen" des Sammlungsgutes für die Öffentlichkeit, die Öffentlichkeitsarbeit für die

Sammlungen wahrzunehmen.

10. Halten Sie es für richtig, dass der VEÖ im Rahmen der “Wienwochen” von Bundes -

länderschulen das Informationsmaterial zur Verfügung stellt? Verträgt sich eine der -

artig wohl eher einseitige Informationspolitik mit den Anforderungen, die ansonsten an

den Unterricht in Schulen gestellt wird?

Antwort:

Es gibt keine Vereinbarung, dass VEÖ - Informationsmaterial im Technischen Museum

präsentiert wird. Somit kann den Bundesländerschulen im Rahmen ihrer "Wienwochen" das

angesprochene Material nicht zur Verfügung gestellt werden.

11. Wird es im Rahmen der Ausgliederung der Bundesmuseen klare Rahmenbedingungen

betreffend den Umgang mit Sponsoren geben?

Antwort:

Rahmenbedingungen betreffend Umgang mit Sponsoren sind weder im Entwurf des Bundes -

gesetzes über die Rechtstellung, Errichtung, Organisation und Erhaltung der Bundesmuseen

(Bundesmuseen - Gesetz) noch für eine Satzungsbestimmung vorgesehen. Das Bundesmuseen -

Gesetz hat jedoch zur Kontrolle der Geschäftsführung gemäß § 7 gegenständlichen Entwurfes

ein Kuratorium eingerichtet, dessen Mitglieder ein mögliches ,,missbräuchliches Sponsoring"

feststellen können.