3985/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom
15. April 1998, Nr. 4282/J, betreffend Schwarzenbergkaserne, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:
Aus der Veräußerung von Teilen des Areals der Schwarzenbergkaserne ist bis Mitte Mai 1998
insgesamt ein Betrag von 282,769.913,34 S eingegangen.
Zu 2. und 3.:
Im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Entscheidung zur Veräußerung von Teilen der
Schwarzenbergkaserne wurde seinerzeit zwischen den Bundesministerien für wirtschaftliche
Angelegenheiten, Landesverteidigung und Finanzen eine Zweckbindung des gesamten
Verkaufserlöses zugunsten des Bundeshochbaus für Ersatzbauten der Landesverteidigung
vereinbart.
Zwischenzeitlich wurde diese spezielle Vereinbarung durch eine allgemeine - die Erlöse aus
Veräußerungen von militärisch genutzten Liegenschaften betreffende - Vereinbarung
zwischen den Bundesministerien für Landesverteidigung und Finanzen ergänzt, die vorsieht,
diese Einnahmen auch für Investitionsausgaben im Kapitel 40 “Militärische Angelegenheiten”
zu verwenden.
Diese Vereinbarung fand in der finanzgesetzlichen Überschreitungsermächtigung des
Bundesministeriums für Finanzen gemäß Art. V Abs. 1 Z 24 Bundesfinanzgesetz (BFG) 1997
den Niederschlag, beim Voranschlagsansatz (VA - Ansatz) 1/40108 bis zu einem Betrag von
400 Mio. S Überschreitungen zuzustimmen, wenn die Bedeckung durch
Mehreinnahmen aus
Veräußerungen von Liegenschaften und Hochbauten, die ausschließlich militärisch genutzt
werden, sichergestellt werden kann.
Für 1998 und 1999 ist vorgesehen, daß Überschreitungen, beim VA - Ansatz 1/40108 für
Investitionsvorhaben bis zu einem Betrag von 70 % (1998) bzw. 100 % (1999) jener
Mehreinnahmen, die beim VA - Ansatz 2/54608 aus Veräußerungen von Liegenschaften und
Hochbauten erzielt werden, welche ausschließlich militärisch genutzt werden und für die keine
Ersatzinvestitionen erforderlich sind, zugestimmt werden kann.
Zu 4. und 5.:
Für Salzburg müssen keine Gelder zweckgebunden verwendet werden.
Zu 6.:
Die konkrete Aufteilung der im Kapitel 64 veranschlagten Mittel für Bauten für die
Landesverteidigung auf einzelne Bauprojekte fällt (in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Landesverteidigung) in den Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Ich ersuche daher um Verständnis
daß ich diese Frage nicht beantworten kann.