3985/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

15. April 1998, Nr. 4282/J, betreffend Schwarzenbergkaserne, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1.:

Aus der Veräußerung von Teilen des Areals der Schwarzenbergkaserne ist bis Mitte Mai 1998

insgesamt ein Betrag von 282,769.913,34 S eingegangen.

Zu 2. und 3.:

Im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Entscheidung zur Veräußerung von Teilen der

Schwarzenbergkaserne wurde seinerzeit zwischen den Bundesministerien für wirtschaftliche

Angelegenheiten, Landesverteidigung und Finanzen eine Zweckbindung des gesamten

Verkaufserlöses zugunsten des Bundeshochbaus für Ersatzbauten der Landesverteidigung

vereinbart.

Zwischenzeitlich wurde diese spezielle Vereinbarung durch eine allgemeine - die Erlöse aus

Veräußerungen von militärisch genutzten Liegenschaften betreffende - Vereinbarung

zwischen den Bundesministerien für Landesverteidigung und Finanzen ergänzt, die vorsieht,

diese Einnahmen auch für Investitionsausgaben im Kapitel 40 “Militärische Angelegenheiten”

zu verwenden.

Diese Vereinbarung fand in der finanzgesetzlichen Überschreitungsermächtigung des

Bundesministeriums für Finanzen gemäß Art. V Abs. 1 Z 24 Bundesfinanzgesetz (BFG) 1997

den Niederschlag, beim Voranschlagsansatz (VA - Ansatz) 1/40108 bis zu einem Betrag von

400 Mio. S Überschreitungen zuzustimmen, wenn die Bedeckung durch Mehreinnahmen aus

Veräußerungen von Liegenschaften und Hochbauten, die ausschließlich militärisch genutzt

werden, sichergestellt werden kann.

Für 1998 und 1999 ist vorgesehen, daß Überschreitungen, beim VA - Ansatz 1/40108 für

Investitionsvorhaben bis zu einem Betrag von 70 % (1998) bzw. 100 % (1999) jener

Mehreinnahmen, die beim VA - Ansatz 2/54608 aus Veräußerungen von Liegenschaften und

Hochbauten erzielt werden, welche ausschließlich militärisch genutzt werden und für die keine

Ersatzinvestitionen erforderlich sind, zugestimmt werden kann.

Zu 4. und 5.:

Für Salzburg müssen keine Gelder zweckgebunden verwendet werden.

Zu 6.:

Die konkrete Aufteilung der im Kapitel 64 veranschlagten Mittel für Bauten für die

Landesverteidigung auf einzelne Bauprojekte fällt (in Abstimmung mit dem

Bundesministerium für Landesverteidigung) in den Kompetenzbereich des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Ich ersuche daher um Verständnis

daß ich diese Frage nicht beantworten kann.