3991/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Böhacker und Kollegen haben am 15. April 1998 unter

der Nr. 4283/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Schwarzenbergkaserne" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn

Bundesministers für Finanzen in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 4282/J.

Zu 2 und 3:

Ja. Diese Vereinbarung fand in der finanzgesetzlichen Überschreitungsermächtigung des

Bundesministers für Finanzen (Art. V Abs. 1 Z. 24 BFG 1997) ihren Niederschlag, beim

VA - Ansatz 1/40108 bis zu einem Betrag von 400 Millionen Schilling Überschreitungen

zuzustimmen, wenn die Bedeckung durch Mehreinnahmen aus Veräußerungen von

Liegenschaften und Hochbauten, die ausschließlich militärisch genützt werden,

sichergestellt werden kann.

Zu 4 und 5:

Nein.

Zu 6 bis 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums

für wirtschaftliche Angelegenheiten, wobei anzumerken ist, daß diesem Ressort mittlerweile

ein Raum - und Funktionsprogramm für Ersatzbauten übermittelt wurde.