3993/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4285/J betreffend
Postenbesetzung bei der Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen AG (ÖSAG),
welche die Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen am 15.4.1998 an mich richteten, stelle
ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Voranzustellen ist, daß die Bestellung der Vorstandsmitglieder der ÖSAG Aufgabe des
Aufsichtsrates dieser Gesellschaft ist und nach der auf Grundlage des
Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997 durchgeführten Neugestaltung der ASFINAG die
Anteilsrechte des Bundes an der ÖSAG der ASFINAG übertragen wurden. Somit bezieht sich
diese Anfrage nicht auf Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des § 90 GOG.
Laut Auskunft der ÖSAG erfolgten Ausschreibung und Bestellung der beiden
Vorstandsfunktionen der ÖSAG im Sinne des BGBI. 1 Nr.26/1998, wobei die entsprechenden
Kundmachungen in der Wr. Zeitung vom 29.1.1998 und in den Salzburger Nachrichten vom
29.1 1998
erfolgten.
Es bewarben sich mehrere Personen um die Vorstandspositionen, die für ihre Eignung bzw.
Qualifikation individuelle Kriterien angaben, die in das Bewertungsverfahren einbezogen
wurden. Die Bewerbungen für die Vorstandsposition sind als vertraulich zu behandeln.
Der Aufsichtsrat hat ein Personalberatungsunternehmen eingeschaltet. Dieses hat ein
schriftliches Gutachten erstellt, aufgrund dessen sodann in einer Aufsichtsratssitzung am
l7.3.1998 ein Hearing aller in Frage kommenden Kandidaten erfolgte.
Herr DI Franz Lückler wurde als bestgeeigneter Bewerber aufgrund seiner Bewerbung durch
den Personalberater sowie aufgrund des Hearings im Aufsichtsrat ausgewählt.