3994/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4284/J - NR/1998, betreffend Gesundheits -

überprüfungen bei LKW - und Buslenkern, die die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen

am 15. April 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. u. 2. Wieviele Lenkberechtigungen der Klassen C und D wurden aufgrund der

Gesundheitsuntersuchungen bislang nicht verlängert?

Wieviele Lenker dieser Klassen sind derzeit noch mit alten Führerscheinen

unterwegs und welchem Anteil an der Gesamtzahl der Berechtigungen ent -

spricht dies?

Antwort:

Bs liegen keine genauen Zahlen vor; Tatsache ist aber, daß sehr vielen LKW - Lenkern eine

Brille vorgeschrieben werden mußte, da sie bei weitem nicht das erforderliche Sehvermögen

hatten, um ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit weiter Kraftfahrzeuge lenken zu können.

3. Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß es mit den neu ausgestellten Lenkbe -

rechtigungen immer wieder Probleme hinsichtlich der Anerkennung in di -

versen anderen Ländern gab und gibt und offensichtlich auch seitens öster -

reichicher Ministerien unterschiedliche Interpretationen dazu bestehen und

wie beabsichtigen Sie, dieses Problem endgültig aus der Welt zu schaffen?

Antwort:

Mir wurde kein einziger konkreter Fall eines Problemes hinsichtlich der Anerkennung des

österreichischen EU - Führerscheines außerhalb des EWR bekannt. In der Zwischenzeit ist

auch die Novelle zum Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr im BGBl. kundge -

macht worden, und alle Reformstaaten verfügen über Muster des neuen Führerscheines.

Damit sollte es keine weiteren Mißinterpretationen mehr geben.

4. u. 5. Wie und aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die strengen Normen der

Gesundheitsverordnung festgelegt?

Ist Ihnen bewußt, daß mit der Einführung dieser strengen Gesundheitsprü -

fungen eine große Zahl von LKW - Lenkern mit einem Schlag ihre Arbeit

verlieren?

Antwort:

Die Normen der Gesundheitsverordnung wurden von der EU - Führerscheinrichtlinie vor -

gegeben und alle Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, sie im Interesse der Verkehrs -

sicherheit einzuhalten. Im Interesse der Unfallverhütung muß man Lenkern, die die erforder -

liche gesundheitliche Eignung nicht mehr aufweisen können und ohnehin schon auf Grund

der Größe des von ihnen gelenkten Fahrzeuges eine erhöhte Verantwortung haben, die Lenk -

berechtigung entziehen. Aber wie schon erwähnt, stellt sich meistens heraus, daß nur ein

Sehbehelf notwendig ist, und diese Feststellung ist wohl auch im Interesse des betroffenen

Lenkers.

6. Warum wurde - im Hinblick darauf, daß man jahrelang dem Problem so gut

wie gar kein Augenmerk widmete - nicht eine angemessene Übergangsfrist

geschaffen, um den betroffenen zumindest den Umstieg in einen anderen Be -

ruf zu erleichtern?

Antwort:

Die Führerscheinrichtlinie wurde in Österreich mit einer einjährigen Übergangsfrist umge -

setzt. Es ist geplant, das Führerscheingesetz dahingehend zu novellieren, daß diese Über -

gangsfrist auf 2 Jahre ausgedehnt wird.

7. Halten Sie die untere Altersgrenze von 21 Jahren im Hinblick auf die beäng -

stigende Jugendarbeitslosigkeit für vertretbar, wenn ja, warum?

Antwort:

Diese Altersgrenze wird von der EU - VO 3820/85 gesetzt, die seit dem EWR - Beitritt Öster -

reichs gilt.

8. Welcher tiefere Sinn steckt hinter der Vorschrift, daß die Gesundheitsunter -

suchungen im jeweiligen Wohnbezirk durchzuführen sind, was speziell bei

Pendlern zu unnötigen und langen Wegen führt?

Antwort:

Eine Zuweisung zum Amtsarzt muß unverzüglich an die für das Verfahren zuständige Be -

hörde übermittelt werden. Das ist die Wohnsitzbehörde. Die Novelle zur Gesundheitsver -

ordnung sieht jedoch vor, daß ein Arzt für bis zu 3 Behörden tätig werden kann, wenn seine

Ordination in deren geographischen Einzugsbereich liegt.

9. u. 10. Auf welchen Erkenntnissen fußt das offensichtliche Mißtrauen in die Objek -

tivität der Ärzteschaft, das aus der Bestimmung, daß nur Ärzte, die den zu

Untersuchenden längere Zeit nicht behandelt haben, die Tests durchführen

dürfen, zu erkennen ist?

Warum haben sie - wenn derartige Zweifel angebracht sind - überhaupt die

Betrauung anderer als der Amtsärzte vorgesehen?

Antwort:

Hier handelt es sich nicht um Mißtrauen, vielmehr ist dem Arzt eine Schutzformel gegeben,

um langjährige Patienten, deren Nichteignung er kennt, nicht zu verlieren.

11. Wie hoch ist die Kostenbelastung der Lenker durch diese Neuerungen ins -

gesamt (inclusive Antragstellungen usw.) und erscheint Ihnen dies - insbe -

sondere im Hinblick auf allenfalls nötige, ebenfalls kostenpflichtige Fach -

arztuntersuchungen - vertretbar; wenn ja, warum?

Antwort:

Im Normalfall kostet die Verlängerung bei einem gesunden Lenker 710,-- Schilling, also

umgelegt auf den 5 - jährigen Zeitraum 140,-- Schilling im Jahr. Dabei betragen die Arzt -

kosten rund die Hälfte, die andere Hälfte stellen Verwaltungsgebühren dar.

12. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das besonders mißglückte Füh -

rerscheingesetz, das von der Beamtenschaft schon als Negativbeispiel für

praktisch unvollziehbare Normen herangezogen wird, endlich in geordneter

Form in Geltung zu bringen?

Antwort:

Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe befaßt sich mit allen bekannten Anregungen. Eine

Novelle wird vorbereitet.