3996/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4310/J - NR/1998, betreffend mangelhafte

Regelungen für Transitfahrten in Tirol, die die Abgeordneten Platter und Kollegen am

16. April 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Warum haben Sie Ihre Zusage an Landeshauptmann Dr. Weingartner am

16. Jänner 1998 in Innsbruck rechtzeitig die Aufstellung von mechanischen

Geräten zur Entwertung der Papierökopunkte durchzuführen, nicht einge -

Iöst?

Antwort:

Zur Entwertung der Ökokarte sieht die Verordnung (EG) Nr. 1524/96 grundsätzlich zwei

Möglichkeiten vor, nämlich die Entwertung durch die Behörde im Ausgabestaat und die

Entwertung durch ein österreichisches Kontrollorgan.

Gemäß § 9 Abs. 2a Güterbeförderungsgesetz in der Fassung der Novelle BGBI. 1 Nr.17/1998

sind Unternehmen, die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zur Programmierung

von Umweltdatenträgern für das elektronische Ökopunktesystem ermächtigt sind, zur Ent -

wertung von Ökokarten verpflichtet. Die Fahrer haben somit auch an den Binnengrenzen, an

denen keine Kontrollorgane vorhanden sind, die Möglichkeit, ihrer Verpflichtung zur Ent -

wertung der Papierökopunkte nachzukommen.

Als zusätzliche Erleichterung der Abwicklung der Entwertung sind die mechanischen Entwerter

vorgesehen, zu deren Aufstellung es für Österreich keine rechtliche Verpflichtung gibt.

Die Ausarbeitung der Standortanalyse für die mechanischen Entwerter und die weiteren

Detailvorbereitungen wurden durch das Inkrafttreten des Schengener Abkommens verzögert.

Dadurch kommt es nämlich an den ehemaligen Grenzen zu im Detail noch nicht entschiedenen

baulichen Veränderungen, die auf die Aufstellung der Entwerter Rückwirkungen haben. Ein

Bundesland (Kärnten) hat sich ausdrücklich gegen die Aufstellung von Entwertungsgeräten

ausgesprochen.

2. - 4.  Ist Ihnen bekannt, daß die Bundesgendarmerie derzeit keine Möglichkeit

einer sinnvollen und seriösen Überprüfung der mit Papierökopunkten

ausgestatteten Lkw bzw. der Überprüfung von Drittlandsgenehmigungen

hat?

Wenn ja, haben Sie den Bundesminister für Inneres über die Probleme

informiert?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Kontrollorgane (Gendarmerie und Mobile Überwachungsgruppen des Bundesministeriums

für Finanzen) führen nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen laufend und

verstärkt Kontrollen durch und haben dazu nach eigenen Angaben auch die instrumentellen

Möglichkeiten. Übertretungen der Genehmigungspflicht bzw. Verstöße gegen das Ökopunkte -

system werden wie bisher entsprechend geahndet.

5. u. 6. Inwieweit ist die Verwiegung der transitierenden Lkw am Brenner und in

Kiefersfelden sichergestellt?

Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Einhaltung des 40 - Tonnen -

Limits für EU - Fahrzeuge bzw. 38 - Tonnen - Limits für Drittlandsfahrzeuge

zu gewährleisten?

Antwort:

Die Zuständigkeit für die Verwiegung und damit zusammenhängende Gewährleistung der

Einhaltung des 40 - Tonnen - Limits für EU - Fahrzeuge bzw. 38 - Tonnen - Limits für Drittlandsfahr -

zeuge liegt beim Landeshauptmann für Tirol.

7. - 9. Warum wurde nicht rechtzeitig mit der Aufstellung der Geräte für die

mechanische Entwertung der Ökopunkte begonnen?

Welche Schritte haben Sie bisher gesetzt, damit eine rasche Aufstellung der

Geräte für die mechanische Entwertung gewährleistet ist?

Wann ist mit der Aufstellung der Geräte für die mechanische Entwertung

der Ökopunkte zu rechnen?

Antwort:

Mit der Aufstellung von mechanischen Entwertungsgeräten wurde am 30. April 1998 am

Brennerpaß und am 5. Mai 1998 in Kiefersfelden begonnen. Die Ausrüstung der weiteren

Grenzübertrittsstellen mit mechanischen Entwertern wurde bereits eingeleitet und wird zügig

vorangetrieben.

10. Seit wann und wie lange führt die Firma Schenker die manuelle Entwer -

tung der Ökopunkte und der Drittlandgenehmigungen durch?

Antwort:

Derzeit sind die Unternehmen Schenker Österreich AG, Innsbruck, Kapeller GesmbH, Gries am

Brenner und Alpen Adria GmbH, Kiefersfelden, zur Programmierung von Umweltdatenträgern

ermächtigt und somit zur Entwertung von Ökokarten verpflichtet. Die Firma Schenker wurde

mit Vereinbarung vom 3 . April 1998 zur Entwertung von Drittlandgenehmigungen beauftragt.

Der Auftrag war aus budgetären Gründen bis einschließlich 6. Mai 1998 befristet.

11. Warum gibt es an den Grenzübergängen keine entsprechende Beschil -

derung, um auf die Entwertung der Ökopunkte aufmerksam zu machen?

Antwort:

Mit der Aufstellung der Entwertungsgeräte ist auch eine entsprechende Beschilderung vor -

gesehen. Der Hinweis auf die Entwertungsmöglichkeit bei den genannten Speditionen ist

überdies im Wege der Europäischen Kommission an alle EWR - Staaten ergangen.