40/AB

 

 

 

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen An-

frage ersichtlichen Fragen führe ich folgendes aus:

 

Zu Fragen 1 und 2 :

 

Die Beträge beim Ansatz 1/15006/22/Priv/7660/901 sowie beim Ansatz

1/15006/22/Priv/7660/900 entsprechen einander aus verrechnungs-

technischen Gründen und beziehen sich somit auf die selben Empfän-

ger.

Die Aufstellung der geforderten Daten ist beiliegender Liste zu

entnehmen.

 

Zu Fragen 3 bis 7 :

 

Es wird auf die Beilagen, die jeweils den einzelnen Fragen zuge-

ordnet sind, verwiesen.

 

Zur Frage 8:

 

Die Untergliederung 900 beim Ansatz 1/15516/22/Priv/7660/900 ist

lediglich eine EDV-technische Aufsummierung sämtlicher Unterglie-

derungen, welche bei dieser Post eröffnet wurden. Die Posten

 

7660/900 und 7660/901 sind zahlenmäßig gleich, da keine weiteren

Untergliederungen eröffnet wurden.

 

Zur Frage 9 :

 

Es wird auf die beiliegende Aufstellung verwiesen. .

 

Zur Frage 10 :

 

Die Beantwortung der Frage 8 trifft auch in diesem Falle zu.

 

Zur Frage 11:

 

Diese Zahlungen erfolgen an Einzelpersonen, sodaß sie vom Bundes-

rechenamt nur buchungsmäßig ausgewiesen werden ( siehe Beilage zur

Frage 11) .

 

Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf die seinerzeitige Beant-

wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 991/J vom 6. Juni 1995

hingewiesen.

 

Zu Fragen 12 bis 14 :

 

Es wird auf die beiliegende Aufstellung verwiesen.

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!!