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Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen An-
frage ersichtlichen Fragen führe ich folgendes aus:
Zu Fragen 1 und 2 :
Die Beträge beim Ansatz 1/15006/22/Priv/7660/901 sowie beim Ansatz
1/15006/22/Priv/7660/900 entsprechen einander aus verrechnungs-
technischen Gründen und beziehen sich somit auf die selben Empfän-
ger.
Die Aufstellung der geforderten Daten ist beiliegender Liste zu
entnehmen.
Zu Fragen 3 bis 7 :
Es wird auf die Beilagen, die jeweils den einzelnen Fragen zuge-
ordnet sind, verwiesen.
Zur Frage 8:
Die Untergliederung 900 beim Ansatz 1/15516/22/Priv/7660/900 ist
lediglich eine EDV-technische Aufsummierung sämtlicher Unterglie-
derungen, welche bei dieser Post eröffnet wurden. Die Posten
7660/900 und 7660/901 sind zahlenmäßig gleich, da keine weiteren
Untergliederungen eröffnet wurden.
Zur Frage 9 :
Es wird auf die beiliegende Aufstellung verwiesen. .
Zur Frage 10 :
Die Beantwortung der Frage 8 trifft auch in diesem Falle zu.
Zur Frage 11:
Diese Zahlungen erfolgen an Einzelpersonen, sodaß sie vom Bundes-
rechenamt nur buchungsmäßig ausgewiesen werden ( siehe Beilage zur
Frage 11) .
Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf die seinerzeitige Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 991/J vom 6. Juni 1995
hingewiesen.
Zu Fragen 12 bis 14 :
Es wird auf die beiliegende Aufstellung verwiesen.
Beilagen wurden nicht gescannt !!!