4000/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schmidt, Dr. Petrovic und PartnerInnen

haben am 22. April 1998 unter der Nr. 4337/J an mich eine schriftliche parla -

mentarische Anfrage betreffend Bundesvoranschlag für das Jahr 1999, Kapitel

13 gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3 bis 5:

So wie alle anderen Förderbereiche muß auch das Kapitel Kunst mit einem ge -

deckelten Budget auskommen. Nachdem in den vergangenen Jahren der För -

derungsschwerpunkt auf dem Gebiet der Literatur lag, wurden - nicht zuletzt

auf Anregung des Parlaments - neue Schwerpunkte in der Förderung in den

Bereichen Film und Architektur gesetzt. So lag es nahe, Mittel aus dem

ausreichend dotierten Budget der Abteilung 5 der Kunstsektion des

Bundeskanzleramtes zugunsten dieser Bereiche umzuschichten. Dennoch wird

es für die gemeinnützigen Einrichtungen der Literatur im Fall der Erbringung

der Fördervoraussetzung keine Kürzungen geben, weil die vorhandenen Mittel

im Budgetansatz Literatur ausreichend sind, um durch Umschichtungen

innerhalb des Ansatzes das Auslangen finden zu können.

So wurden 1997 für gemeinnützige Einrichtungen um 11 Millionen Schilling, bei

privaten Haushalten um 15 Millionen Schilling weniger ausgegeben als

veranschlagt. Demgegenüber war der Erfolg 1997 bei den Zuschüssen an

Unternehmungen (Verlage um 13 Millionen Schilling, beim Verein

Kulturkontrakt um 10 Millionen Schilling) höher als im Voranschlag. Darin sind

aber Sonderförderungen für Verlage in der Höhe von 6 Millionen (Lechner -

Konkurs) und 10 Millionen Schilling für EU - Sonderprojekte enthalten, die 1999

nicht mehr anfallen werden. Daraus ergibt sich ausreichend Spielraum

innerhalb des Literaturbudgetansatzes, um neue Förderungsschwerpunkte zu

setzen und gleichzeitig literarische Vereinigungen ohne Kürzungen

weiterzufördern.

Zu Frage 2:

Unter dieser Post wurden vor allem österreichische Verlage, literarische Ver -

einigungen, Literaturhäuser, die literarische Verwertungsgesellschaft (Sozial -

fonds für Schriftsteller), Autorenstipendien und Literaturpreise gefördert.

Zu Frage 6:

Aus meinen bisherigen Ausführungen ergibt sich, daß unter der Voraussetzung

der Erbringung der Förderbedingungen die literarischen Institutionen mit einer

ähnlichen Finanzierung rechnen können. Es muß allerdings darauf

hingewiesen werden, daß auch in Zukunft jährlich gesonderte Förderansuchen

gestellt werden müssen, anhand derer die Voraussetzungen geprüft werden.

Zu Frage 7:

1/13046/7679 (gemeinnützige Einrichtungen Film), 1113046/7660 (Österreichi -

sches Filminstitut), 1/13006/7679 (Architektur), Welche Institutionen bzw. Pro -

jekte damit konkret unterstützt werden, kann erst nach Einlagen der Förderan -

träge entschieden werden.