4000/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schmidt, Dr. Petrovic und PartnerInnen
haben am 22. April 1998 unter der Nr. 4337/J an mich eine schriftliche parla -
mentarische Anfrage betreffend Bundesvoranschlag für das Jahr 1999, Kapitel
13 gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3 bis 5:
So wie alle anderen Förderbereiche muß auch das Kapitel Kunst mit einem ge -
deckelten Budget auskommen. Nachdem in den vergangenen Jahren der För -
derungsschwerpunkt auf dem Gebiet der Literatur lag, wurden - nicht zuletzt
auf Anregung des Parlaments - neue Schwerpunkte in der Förderung in den
Bereichen Film und Architektur gesetzt. So lag es nahe, Mittel aus dem
ausreichend dotierten Budget der Abteilung 5 der Kunstsektion des
Bundeskanzleramtes zugunsten dieser Bereiche umzuschichten. Dennoch wird
es für die gemeinnützigen Einrichtungen der Literatur im Fall der Erbringung
der Fördervoraussetzung keine Kürzungen geben, weil die vorhandenen Mittel
im Budgetansatz Literatur ausreichend sind, um durch Umschichtungen
innerhalb des
Ansatzes das Auslangen finden zu können.
So wurden 1997 für gemeinnützige Einrichtungen um 11 Millionen Schilling, bei
privaten Haushalten um 15 Millionen Schilling weniger ausgegeben als
veranschlagt. Demgegenüber war der Erfolg 1997 bei den Zuschüssen an
Unternehmungen (Verlage um 13 Millionen Schilling, beim Verein
Kulturkontrakt um 10 Millionen Schilling) höher als im Voranschlag. Darin sind
aber Sonderförderungen für Verlage in der Höhe von 6 Millionen (Lechner -
Konkurs) und 10 Millionen Schilling für EU - Sonderprojekte enthalten, die 1999
nicht mehr anfallen werden. Daraus ergibt sich ausreichend Spielraum
innerhalb des Literaturbudgetansatzes, um neue Förderungsschwerpunkte zu
setzen und gleichzeitig literarische Vereinigungen ohne Kürzungen
weiterzufördern.
Zu Frage 2:
Unter dieser Post wurden vor allem österreichische Verlage, literarische Ver -
einigungen, Literaturhäuser, die literarische Verwertungsgesellschaft (Sozial -
fonds für Schriftsteller), Autorenstipendien und Literaturpreise gefördert.
Zu Frage 6:
Aus meinen bisherigen Ausführungen ergibt sich, daß unter der Voraussetzung
der Erbringung der Förderbedingungen die literarischen Institutionen mit einer
ähnlichen Finanzierung rechnen können. Es muß allerdings darauf
hingewiesen werden, daß auch in Zukunft jährlich gesonderte Förderansuchen
gestellt werden
müssen, anhand derer die Voraussetzungen geprüft werden.
Zu Frage 7:
1/13046/7679 (gemeinnützige Einrichtungen Film), 1113046/7660 (Österreichi -
sches Filminstitut), 1/13006/7679 (Architektur), Welche Institutionen bzw. Pro -
jekte damit konkret unterstützt werden, kann erst nach Einlagen der Förderan -
träge entschieden werden.