4001/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder, Mag. Stadler und Kollegen

haben am 16. April 1998 unter der Nr. 4327/J an mich eine schriftliche parla -

mentarische Anfrage betreffend die Arbeit der Politischen Grundrechtskom -

mission gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 17

Die ursprünglich ins Leben gerufene Grundrechtskommission und das in der

Folge tätig gewordene Redaktionskomitee haben ihre Arbeit abgeschlossen

(siehe Walter - Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts,

1996, 50). In der weiteren Folge wurde eine “politische” Grundrechtskommis -

sion, bestehend aus Vertretern der politischen Parteien, der Länder, der Sozial -

partner und der Bundesregierung unter Beiziehung von Experten tätig, die aus -

gehend von den Vorarbeiten des Redaktionskomitees allfällige Akte der Ge -

setzgebung vorbereiten sollte.

Diese Grundrechtskommission wurde seit der letzten Sitzung im Juni 1993

nicht mehr einberufen, weil der für Grundrechtsregelungen erforderliche allge -

meine Konsens nicht zu erwarten war.

Zu Frage 18:

Zuletzt hatte sich die Grundrechtskommission mit dem Entwurf eines Bundes -

verfassungsgesetzes über das Recht auf Achtung des privaten Lebensberei -

ches befaßt. Ein entsprechender Entwurf wurde im Juli 1993 einem allgemei -

nen Begutachtungsverfahren unterzogen, wurde jedoch im Hinblick auf die

zahlreichen negativen Reaktionen nicht weiter verfolgt.

Zu den Fragen 19 bis 24:

Die Grundrechtskommission hat sich mit einer Reihe von Grundrechten befaßt.

Soweit es zu konkreten Lösungsvorschlägen gekommen ist, wurden diese je -

weils in einer Enquete der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Ergebnisse der Enque -

te wurden in den Beiträgen zum Verfassungsrecht, Bände 1 bis 5, veröffent -

licht. Band 1 unter dem Titel “Der Schutz der persönlichen Freiheit” Band 2

“Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens”, Band 3 “Soziale Grundrechte:

Sozialversicherung, Sozialhilfe”, Band 4 “Wirtschatfliche und soziale Rechte -

Recht auf Arbeit” und Band 5 “Das Recht auf Achtung des privaten Lebens -

bereiches”. In diesen Bänden sind jeweils auch die Lösungsvorschläge der

Grundrechtskommission in Form von konkreten Formulierungen zusammen mit

Erläuterungen dokumentiert.

Zu Frage 25:

Es ist derzeit nicht geplant, eine neue Grundrechtskommission einzusetzen.

Zu den Fragen 26 und 27:

In der Form der einen Bestandteil unserer Verfassung bildenden, unmittelbar

anwendbaren Europäischen Menschenrechtskonvention samt ihren Zusatzpro -

tokollen liegt meines Erachtens ein leistungsfähiger Grundrechtskatalog vor,

sodaß aus dieser Sicht keine Notwendigkeit besteht, eine neue Grundrechts -

kommission einzusetzen. Zu beachten ist auch, daß im Hinblick darauf, daß in

Österreich die Europäische Menschenrechtskonvention und alle ihre Zusatzpro -

tokolle unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht sind Beschwerden an den

Verfassungsgerichtshof unmittelbar auf diese Grundrechtsgarantien gestützt

werden können.