4002/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Mag. Kaufmann und Genossen ha -
ben am 17. April 1998 unter der Nr.4333/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend ,,Produktsicherheitsgesetz 1984, Meldeverpflichtung, Un -
fallsdaten, Kontrolle und EHLASS” gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage ange -
schlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zur Beantwortung dieser Frage wäre es erforderlich, den Begriff “gefährliches Pro -
dukt” exakt zu definieren: das Institut Sicher Leben errechnete aus den EHLASS -
Daten, daß bei rund 80 % aller Unfälle im Haus - und Freizeitbereich Produkte den
Unfall zumindest mitverursachen - darin eingeschlossen sind z.B. rutschige Boden -
oder Schuhbeläge. Genauere Daten können dem beiliegendem EHLASS -
Jahresbericht für 1996 entnommen werden.
Zu Frage 2:
Die EHLASS - Daten 1996 wurden vom Institut Sicher Leben mit der institutseigenen
Unfalldatenbank bereits verknüpft, in die wiederum sämtliche relevanten österreichi -
schen Statistiken einfließen. Der Jahresbericht für 1997 wurde analog aufgebaut,
liegt zur Zeit aber erst in der Rohfassung
vor.
Zu den Fragen 3 bis 11:
Mangels geeigneter technischer Voraussetzungen (EDV - gestützte Datenbank) ist die
gewünschte Aufschlüsselung mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht möglich. Zur
Zeit trifft ca. eine Meldung über gefährliche Produkte pro Woche im Bundeskanzler -
amt ein, ca. jede zweite Meldung wird gemäß § 7 Produktsicherheitsgesetz 1994
übermittelt, davon wiederum ungefähr die Hälfte von Krankenanstalten.
Eine gesonderte Erfassung nach Herkunft des Produktes erscheint im übrigen kaum
sinnvoll, da einerseits oft Produkte betroffen sind, deren Hersteller nicht eruiert wer -
den kann und zudem aufgrund der internationalen Arbeitsteilung ein eindeutiges
Herstellerland oft nicht feststeht.
Zu Frage 12:
Aufgrund des § 8 Produktsicherheitsgesetz 1994 wurden seit dem Inkrafttreten im
Februar 1995 drei Verordnungen erlassen:
- Kinderlaufhilfenverordnung BGBI.Nr. 51/1996
- Schußwaffenähnliche Produkteverordnung BGBI. II Nr.185/1997
- Öllampenverordnung BGBI. II Nr.13/1998.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Es wurden keine behördlichen Maßnahmen nach § 8 Produktsicherheitsgesetz erlas -
sen; im fraglichen Zeitraum gab es keine diesbezüglichen Rückrufaktionen oder Ver -
kaufsverbote.
Zu Frage 16:
In einer Reihe von Fällen konnten freiwillige Maßnahmen der Hersteller oder Impor -
teure zur Verbesserung der Produktsicherheit veranlaßt werden, z.B.:
- Warnhinweise auf Luftbefeuchtern
- Warnhinweise auf Kinderliegestühlen
- Öffentliche Warnung über Brandgefahren durch Dufthäuschen
- Änderung der Gebrauchsanleitungen bei Bauprodukten
- Verbesserung der Gebrauchsanleitung bei
Kettenscheiben (Werkzeug).
Zu Frage 17:
Keine.
Zu Frage 18:
Neben der laufenden Sitzungstätigkeit wurde unter anderem eine Stellungnahme zu
Beigaben in Lebensmitteln verabschiedet. Eine weitere Empfehlung des Beirates
über chemische Produkte in üblicherweise Lebensmitteln vorbehaltenen Verpackun -
gen wird zur Zeit ausgearbeitet.
Zu Frage 19:
Keine.
Zu Frage 20:
Mittels einer vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebenen Studie im Forschungs -
Zentrum Seibersdorf konnte festgestellt werden, daß rund 50 % aller am Markt ange -
botenen Laserpointer der Klasse 3B entsprechen und damit nicht normkonform sind.
Die lnverkehrbringer wurden aufgefordert, den Vertrieb dieser Produkte einzustellen.
Sollte dies nicht erfolgen, könnten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirt -
schaftliche Angelegenheiten legistische Maßnahmen eingeleitet werden (eventuell
Verordnung aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes 1994, Verbot von Laser -
pointern) Klasse 2, Abgabeverbot an Kinder).
Zu Frage 21:
Der Jahresbericht 1996 liegt bei, der Jahresbericht 1997 wird demnächst vorliegen.
Zu Frage 22:
Die Jahresberichte können jederzeit vom Institut Sicher Leben in gedruckter Form -
vorläufig kostenlos - angefordert werden. Interessierten Organisationen wird zudem
die Möglichkeit einer Sondererhebung im Rahmen der EHLASS - Befragungen einge -
räumt (zur Zeit wird z.B. auf Ersuchen des Bundeskanzleramtes eine Erhebung zum
Thema “Leiternunfälle”
durchgeführt).
Zu Frage 23:
Die Gesamtkosten betrugen pro Jahr ca. 1 ‚8 Millionen Schilling, wovon rund
S 600.000,- auf Österreich entfallen.
Zu Frage 24:
Zur Zeit gibt es für EHLASS auf EU - Ebene keine Rechtsgrundlage. Ich habe aber
das Institut Sicher Leben mit einem Werkvertrag über die Durchführung von 4.000
Interviews beauftragt, um eine kontinuierliche Datenerhebung zu gewährleisten. Die
Europäische Kommission hat für 1998 Mittel in Aussicht gestellt, die aber wahr -
scheinlich erst gegen Jahresende definitiv zugesagt werden.
Ab 1999 wird EHLASS voraussichtlich im Rahmen des noch zu verhandelnden
,,injury prevention program” der EU abgewickelt werden.
Zu den Fragen 25 und 26:
Laut dem letzten verfügbaren Bericht der Europäischen Kommission über die Kon -
trolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechtes 1996 (Abl. C 332 vom 3. November
1997) haben Deutschland, Irland und Luxemburg “noch keine Umsetzungsmaßnah -
men mitgeteilt, weshalb Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden. Im Falle
Luxemburgs wurde inzwischen beschlossen, den Gerichtshof anzurufen”.
Mittlerweile haben jedenfalls Deutschland (April 1997) und Irland (Juni1997) die
Richtlinie umgesetzt.
Zu Frage 27:
Die Kommission hat entsprechende Vorstöße bislang abschlägig beschieden, ob -
wohl 1994 ein non - paper mit einem Richtlinienentwurf erstellt wurde. Es ist zu erwar -
ten, daß auf einem der nächsten Verbraucherministerräte das Thema erneut zur
Sprache gebracht wird.
Zu Frage 28:
Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird, wie es Artikel 16 vorsieht,
noch dieses Jahr ohnehin einer Evaluierung durch die Kommission unterzogen, de -
ren Ergebnis dem Rat vorgelegt werden wird. Abgesehen von einigen Detailänderun -
gen und allenfalls einer Stärkung des Vollzuges auf europäischer Ebene erscheinen
allerdings zur Zeit keine wesentlichen
Änderungen erforderlich.
Zu Frage 29:
Das R.E.I.S. - System, basierend auf Art. 8 der Richtlinie über die allgemeine Produkt -
sicherheit, stellt zur Zeit die beste Informationsquelle über Produktsicherheitsfälle auf
europäischer Ebene dar und hat sich somit jedenfalls bewährt. Am Beispiel der La -
serpointer kann gezeigt werden, daß durch diese Informationsmöglichkeit rasch und
europaweit Maßnahmen gesetzt werden können.
Zu den Fragen 30 und 31:
Die Zuständigkeit des Landeshauptmannes für die Marktüberwachung ist in § 10
(nicht, wie im Anfragetext irrtümlich genannt, § 16) Produktsicherheitsgesetz 1994
festgelegt. Entsprechend dieser Bestimmung wurden in allen Ländern
Aufsichtsorgane bestellt (siehe beiliegende Liste).
Zu Frage 32:
Das Produktsicherheitsgesetz 1994 mit seinen Verordnungen bietet einen ausrei -
chenden rechtlichen Rahmen für die Einhaltung von Produktsicherheitsbestimmun -
gen.
Wie bisher werden weiterhin Studien (zur Zeit z.B. Flammschutzmittel in Textilien,
Sondererhebung Leitern) vergeben und geeignete legistische Maßnahmen gesetzt
bzw. auf europäischer Ebene gefordert werden. Daneben werden Öffentlichkeits -
arbeit und internationale Kooperation an Bedeutung gewinnen. Nicht zuletzt wird
eine Fortführung von EHLASS angestrebt.
PSH - Landesbehörden
Stand: April 1998
Bundesland |
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BurgenlandAmt der bgld. Landesregierung Abt. XIII/4 - Maschinenbau Rusterstraße 135 7000 Eisenstadt |
02682/64304/250 |
02682/67259 |
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AL DI Ramesmayer |
256 |
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PS - Aufsichtsorgane: |
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DI Christian Schügerl |
251 |
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Ing. Wolfgang Braun |
251 |
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SteiermarkAmt der stmk. Landesregierung Rechts Abt. 4 - Handel, Gewerbe, Industrie Stempfergasse 7 8010 Graz |
0316/877/3101 |
0316/877/3189 |
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AL WHR Dr. Alfred Kniepeiss |
3100 |
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PS - Aufsichtsorgane |
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RL Dr. Hans Jörg Hemmelmayr |
3116 |
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Rev. Christian Schöggl |
3105 |
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SalzburgAmt der Szbg. Landesregierung Abt. 5/03 - Gewerbe und Verkehrsrecht Postfach 527, 5010 Salzburg |
0662/8042/5138 |
0662/8042/5160 |
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AL HR Dr. Albaert Schatzmann |
5137 |
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PS - Aufsichtsorgane: |
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OAR Werner Einbäck |
5148 |
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FOI Robert Scherer |
5125 |
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FOI Anton Schroffner |
5125 |
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FOI Kurt Hofkirchner |
5124 |
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FOI Hermann Kröll |
5124 |
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Okontr Günter Grabner |
5124 |
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KärntenAmt der Ktn. Landesregierung Abteilung 7 - Gewerbe, Karfreistraße 1, 9020 Klagenfurt |
0463/536 30701 |
0463/53630710 |
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AL Dr. Franz Rapoldi |
30701 |
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PS - Aufsichtsorgan: |
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Waltraud Komar |
30712 |
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Tirol Amt der Tiroler Landesregierung, Abt IIa - Gewerbe, Eduard Walnöferpl. 3, 6020 Innsbruck |
0512/508/2402 |
0512/508/2405 |
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AL Dr. Stampfer |
2400 |
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Dr. Ines Bürgler |
2426 |
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PS - Aufsichtsorgane: |
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Manfred Feiersinger Bezirkshauptmannschaft Innsbruck |
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Albert Holzer Bezirkshauptmannschaft Landeck |
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Vorarlberg Amt der Vlbg. Landesregierung Abt. IVb - Gesundheitsrecht und Sozialversicherung Römerstr. 15, 59011 Bregenz |
05574/511/2407 |
05574/511/2404 |
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PS - Aufsichtsorgane: |
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AL ORgR Dr. Eugen Ludescher |
2430 |
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PS - Aufsichtsorgane: |
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Erhard Kiesenebner Bezirkshauptmannschaft 6900 Bregenz |
05574/4951/362 |
05574/4951/85 |
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Fritz Klinger Bezirkshauptmannschaft 6800 Feldkirch |
05522/3591/5210 |
05522/3591/83 |
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Oberösterreich Amt der OÖ Landesregierung, Abt. Gewerbe Altstadt 30, 4010 Linz |
0732/7720/5121 |
0732/7720/1785 |
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AL WHR Dr. Helmut Webinger |
5120 |
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PS - Aufsichtsorgane |
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FOI Horst Winklehner |
0732/2720 - 5145 |
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FOI August Kaltenbrunner |
5145 |
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FOI Josef Stöttner |
5123 |
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FOI Günter Pfleger |
5123 |
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FOI Friedrich Reder |
5122 |
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Wien Magistrat der Stadt Wien, MA 59 - Marktamt Am Modenapark 1 - 2, Referat: Wein, Preis und Konsumentenschutz” |
01 - 711 16/87943 |
01 - 711 16/9987943 |
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Ltr MA 59 OAR Hubert Vyskocil |
87911 |
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PS - Aufsichtsorgan: |
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VOK Egon Kipf |
87936 |
01/71116-99-87918 |
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Vertretung: |
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VK Manfred Bischof |
87936 |
|
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VO Ing. Prohaska, Marktamtsabteilung f.d: 4 - 7.Bezirk |
546 34/05430 bis 05439 |
587 73 65 40 |
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VOK Ing. Andreas Müller |
87943 |
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Niederösterreich Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1 3109 St. Pölten |
02742-200 |
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AL WHR Dr. Gerhard Orthofer |
5267 |
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PS - Aufsichtsorgan: |
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OrechnRat Stefan Haslhofer |
5287 |
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