4002/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Mag. Kaufmann und Genossen ha -

ben am 17. April 1998 unter der Nr.4333/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend ,,Produktsicherheitsgesetz 1984, Meldeverpflichtung, Un -

fallsdaten, Kontrolle und EHLASS” gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage ange -

schlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Zur Beantwortung dieser Frage wäre es erforderlich, den Begriff “gefährliches Pro -

dukt” exakt zu definieren: das Institut Sicher Leben errechnete aus den EHLASS -

Daten, daß bei rund 80 % aller Unfälle im Haus - und Freizeitbereich Produkte den

Unfall zumindest mitverursachen - darin eingeschlossen sind z.B. rutschige Boden -

oder Schuhbeläge. Genauere Daten können dem beiliegendem EHLASS -

Jahresbericht für 1996 entnommen werden.

Zu Frage 2:

Die EHLASS - Daten 1996 wurden vom Institut Sicher Leben mit der institutseigenen

Unfalldatenbank bereits verknüpft, in die wiederum sämtliche relevanten österreichi -

schen Statistiken einfließen. Der Jahresbericht für 1997 wurde analog aufgebaut,

liegt zur Zeit aber erst in der Rohfassung vor.

Zu den Fragen 3 bis 11:

Mangels geeigneter technischer Voraussetzungen (EDV - gestützte Datenbank) ist die

gewünschte Aufschlüsselung mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht möglich. Zur

Zeit trifft ca. eine Meldung über gefährliche Produkte pro Woche im Bundeskanzler -

amt ein, ca. jede zweite Meldung wird gemäß § 7 Produktsicherheitsgesetz 1994

übermittelt, davon wiederum ungefähr die Hälfte von Krankenanstalten.

Eine gesonderte Erfassung nach Herkunft des Produktes erscheint im übrigen kaum

sinnvoll, da einerseits oft Produkte betroffen sind, deren Hersteller nicht eruiert wer -

den kann und zudem aufgrund der internationalen Arbeitsteilung ein eindeutiges

Herstellerland oft nicht feststeht.

Zu Frage 12:

Aufgrund des § 8 Produktsicherheitsgesetz 1994 wurden seit dem Inkrafttreten im

Februar 1995 drei Verordnungen erlassen:

- Kinderlaufhilfenverordnung BGBI.Nr. 51/1996

- Schußwaffenähnliche Produkteverordnung BGBI. II Nr.185/1997

- Öllampenverordnung BGBI. II Nr.13/1998.

Zu den Fragen 13 bis 15:

Es wurden keine behördlichen Maßnahmen nach § 8 Produktsicherheitsgesetz erlas -

sen; im fraglichen Zeitraum gab es keine diesbezüglichen Rückrufaktionen oder Ver -

kaufsverbote.

Zu Frage 16:

In einer Reihe von Fällen konnten freiwillige Maßnahmen der Hersteller oder Impor -

teure zur Verbesserung der Produktsicherheit veranlaßt werden, z.B.:

- Warnhinweise auf Luftbefeuchtern

- Warnhinweise auf Kinderliegestühlen

- Öffentliche Warnung über Brandgefahren durch Dufthäuschen

- Änderung der Gebrauchsanleitungen bei Bauprodukten

- Verbesserung der Gebrauchsanleitung bei Kettenscheiben (Werkzeug).

Zu Frage 17:

Keine.

Zu Frage 18:

Neben der laufenden Sitzungstätigkeit wurde unter anderem eine Stellungnahme zu

Beigaben in Lebensmitteln verabschiedet. Eine weitere Empfehlung des Beirates

über chemische Produkte in üblicherweise Lebensmitteln vorbehaltenen Verpackun -

gen wird zur Zeit ausgearbeitet.

Zu Frage 19:

Keine.

Zu Frage 20:

Mittels einer vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebenen Studie im Forschungs -

Zentrum Seibersdorf konnte festgestellt werden, daß rund 50 % aller am Markt ange -

botenen Laserpointer der Klasse 3B entsprechen und damit nicht normkonform sind.

Die lnverkehrbringer wurden aufgefordert, den Vertrieb dieser Produkte einzustellen.

Sollte dies nicht erfolgen, könnten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirt -

schaftliche Angelegenheiten legistische Maßnahmen eingeleitet werden (eventuell

Verordnung aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes 1994, Verbot von Laser -

pointern) Klasse 2, Abgabeverbot an Kinder).

Zu Frage 21:

Der Jahresbericht 1996 liegt bei, der Jahresbericht 1997 wird demnächst vorliegen.

Zu Frage 22:

Die Jahresberichte können jederzeit vom Institut Sicher Leben in gedruckter Form -

vorläufig kostenlos - angefordert werden. Interessierten Organisationen wird zudem

die Möglichkeit einer Sondererhebung im Rahmen der EHLASS - Befragungen einge -

räumt (zur Zeit wird z.B. auf Ersuchen des Bundeskanzleramtes eine Erhebung zum

Thema “Leiternunfälle” durchgeführt).

Zu Frage 23:

Die Gesamtkosten betrugen pro Jahr ca. 1 ‚8 Millionen Schilling, wovon rund

S 600.000,- auf Österreich entfallen.

Zu Frage 24:

Zur Zeit gibt es für EHLASS auf EU - Ebene keine Rechtsgrundlage. Ich habe aber

das Institut Sicher Leben mit einem Werkvertrag über die Durchführung von 4.000

Interviews beauftragt, um eine kontinuierliche Datenerhebung zu gewährleisten. Die

Europäische Kommission hat für 1998 Mittel in Aussicht gestellt, die aber wahr -

scheinlich erst gegen Jahresende definitiv zugesagt werden.

Ab 1999 wird EHLASS voraussichtlich im Rahmen des noch zu verhandelnden

,,injury prevention program” der EU abgewickelt werden.

Zu den Fragen 25 und 26:

Laut dem letzten verfügbaren Bericht der Europäischen Kommission über die Kon -

trolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechtes 1996 (Abl. C 332 vom 3. November

1997) haben Deutschland, Irland und Luxemburg “noch keine Umsetzungsmaßnah -

men mitgeteilt, weshalb Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden. Im Falle

Luxemburgs wurde inzwischen beschlossen, den Gerichtshof anzurufen”.

Mittlerweile haben jedenfalls Deutschland (April 1997) und Irland (Juni1997) die

Richtlinie umgesetzt.

Zu Frage 27:

Die Kommission hat entsprechende Vorstöße bislang abschlägig beschieden, ob -

wohl 1994 ein non - paper mit einem Richtlinienentwurf erstellt wurde. Es ist zu erwar -

ten, daß auf einem der nächsten Verbraucherministerräte das Thema erneut zur

Sprache gebracht wird.

Zu Frage 28:

Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird, wie es Artikel 16 vorsieht,

noch dieses Jahr ohnehin einer Evaluierung durch die Kommission unterzogen, de -

ren Ergebnis dem Rat vorgelegt werden wird. Abgesehen von einigen Detailänderun -

gen und allenfalls einer Stärkung des Vollzuges auf europäischer Ebene erscheinen

allerdings zur Zeit keine wesentlichen Änderungen erforderlich.

Zu Frage 29:

Das R.E.I.S. - System, basierend auf Art. 8 der Richtlinie über die allgemeine Produkt -

sicherheit, stellt zur Zeit die beste Informationsquelle über Produktsicherheitsfälle auf

europäischer Ebene dar und hat sich somit jedenfalls bewährt. Am Beispiel der La -

serpointer kann gezeigt werden, daß durch diese Informationsmöglichkeit rasch und

europaweit Maßnahmen gesetzt werden können.

Zu den Fragen 30 und 31:

Die Zuständigkeit des Landeshauptmannes für die Marktüberwachung ist in § 10

(nicht, wie im Anfragetext irrtümlich genannt, § 16) Produktsicherheitsgesetz 1994

festgelegt. Entsprechend dieser Bestimmung wurden in allen Ländern

Aufsichtsorgane bestellt (siehe beiliegende Liste).

Zu Frage 32:

Das Produktsicherheitsgesetz 1994 mit seinen Verordnungen bietet einen ausrei -

chenden rechtlichen Rahmen für die Einhaltung von Produktsicherheitsbestimmun -

gen.

Wie bisher werden weiterhin Studien (zur Zeit z.B. Flammschutzmittel in Textilien,

Sondererhebung Leitern) vergeben und geeignete legistische Maßnahmen gesetzt

bzw. auf europäischer Ebene gefordert werden. Daneben werden Öffentlichkeits -

arbeit und internationale Kooperation an Bedeutung gewinnen. Nicht zuletzt wird

eine Fortführung von EHLASS angestrebt.

PSH - Landesbehörden

Stand: April 1998

 

Bundesland

 

 

Burgenland

Amt der bgld. Landesregierung

Abt. XIII/4 - Maschinenbau

Rusterstraße 135

7000 Eisenstadt

 02682/64304/250

 02682/67259

 

 

 

AL DI Ramesmayer

 256

 

PS - Aufsichtsorgane:

 

 

DI Christian Schügerl

 251

 

Ing. Wolfgang Braun

 251

 

 

 

 

Steiermark

Amt der stmk. Landesregierung

Rechts Abt. 4 - Handel, Gewerbe, Industrie

Stempfergasse 7

8010 Graz

 0316/877/3101

 0316/877/3189

 

 

 

AL WHR Dr. Alfred Kniepeiss

 3100

 

PS - Aufsichtsorgane

 

 

RL Dr. Hans Jörg Hemmelmayr

 3116

 

Rev. Christian Schöggl

 3105

 

 

 

 

Salzburg

Amt der Szbg. Landesregierung

Abt. 5/03 - Gewerbe und Verkehrsrecht

Postfach 527, 5010 Salzburg

 0662/8042/5138

 0662/8042/5160

 

 

 

AL HR Dr. Albaert Schatzmann

 5137

 

PS - Aufsichtsorgane:

 

 

OAR Werner Einbäck

 5148

 

FOI Robert Scherer

 5125

 

FOI Anton Schroffner

 5125

 

FOI Kurt Hofkirchner

 5124

 

FOI Hermann Kröll

 5124

 

Okontr Günter Grabner

 5124

 

 

 

 

Kärnten

Amt der Ktn. Landesregierung

Abteilung 7 - Gewerbe, Karfreistraße 1, 9020

Klagenfurt

 0463/536 30701

 0463/53630710

 

 

 

AL Dr. Franz Rapoldi

 30701

 

PS - Aufsichtsorgan:

 

 

Waltraud Komar

 30712

 

 

 

 


 

Tirol

Amt der Tiroler Landesregierung, Abt IIa -

Gewerbe, Eduard Walnöferpl. 3, 6020 Innsbruck

 0512/508/2402

 0512/508/2405

 

 

 

AL Dr. Stampfer

 2400

 

Dr. Ines Bürgler

 2426

 

PS - Aufsichtsorgane:

 

 

Manfred Feiersinger

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

 

 

Albert Holzer

Bezirkshauptmannschaft Landeck

 

 

 

 

 

Vorarlberg

Amt der Vlbg. Landesregierung

Abt. IVb - Gesundheitsrecht und

Sozialversicherung

Römerstr. 15, 59011 Bregenz

 05574/511/2407

 05574/511/2404

 

 

 

PS - Aufsichtsorgane:

 

 

 

 

 

AL ORgR Dr. Eugen Ludescher

 2430

 

PS - Aufsichtsorgane:

 

 

Erhard Kiesenebner

Bezirkshauptmannschaft 6900 Bregenz

 05574/4951/362

 05574/4951/85

Fritz Klinger

Bezirkshauptmannschaft 6800 Feldkirch

 05522/3591/5210

 05522/3591/83

 

 

 

Oberösterreich

Amt der OÖ Landesregierung, Abt. Gewerbe

Altstadt 30, 4010 Linz

 0732/7720/5121

 0732/7720/1785

 

 

 

AL WHR Dr. Helmut Webinger

 5120

 

PS - Aufsichtsorgane

 

 

FOI Horst Winklehner

 0732/2720 - 5145

 

FOI August Kaltenbrunner

 5145

 

FOI Josef Stöttner

 5123

 

FOI Günter Pfleger

 5123

 

FOI Friedrich Reder

 5122

 

 

 

 

Wien

Magistrat der Stadt Wien, MA 59 - Marktamt

Am Modenapark 1 - 2, Referat: Wein, Preis und

Konsumentenschutz”

 01 - 711 16/87943

 01 - 711 16/9987943

 

 

 

Ltr MA 59

OAR Hubert Vyskocil

 87911

 

PS - Aufsichtsorgan:

 

 

VOK Egon Kipf

 87936

 01/71116-99-87918

Vertretung:

 

 

VK Manfred Bischof

 87936

 


 

VO Ing. Prohaska,

Marktamtsabteilung f.d: 4 - 7.Bezirk

 546 34/05430 bis

 05439

 587 73 65 40

VOK Ing. Andreas Müller

 87943

 

 

 

 

Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1

3109 St. Pölten

 02742-200

 

AL WHR Dr. Gerhard Orthofer

 5267

 

PS - Aufsichtsorgan:

 

 

OrechnRat Stefan Haslhofer

 5287

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Anlagen konnten nicht gescannt werden!!!