4003/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller, Brix, Kaipel und Genossen

haben am 15.4.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4278/J betreffend

“die regionale Verteilung der Altlastenförderung” gerichtet. Ich beehre mich, diese

wie folgt zu beantworten:

ad 1

Die Förderung von bisher 68 Altlasten in der Höhe von 3,375 Milliarden Schilling ver -

teilt sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:

 

Aufteilung der Altlastenförderung 1991 - 1997

Land

 Anzahl der

 Altlasten

 *)Förderung in

 Mio. ATS

Wien

       14

             1.391,00

        9

               277,50

Bgld

        3

                31,50

       16

               612,90

Sbg

        4

               131,20

Stmk

        6

               124,70

Ktn

        7

               470,30

Tirol

        8

               320,30

Vlbg

        1

                16,20

SUMME

       68

             3.375,60


 

*) Bei diesen Beträgen handelt es sich um nicht aufgezinste Förderbarwerte unter

Berücksichtigung der Sofortmaßnahmen bei der Fischerdeponie ab 1.4.1993, ohne

Berücksichtigung der Studien und Forschungsprojekte.

ad 2

Die Sicherung oder Sanierung einer Altlast kann nur dann gefördert werden, wenn

ein gemäß § 32 Umweltförderungsgesetz berechtigter Förderungswerber einen ent -

sprechenden Antrag stellt. Die Förderung solcher Projekte erfolgt gemäß den §§ 6

und 7 der Förderungsrichtlinien 1997 unter Berücksichtigung des För -

derungsprogrammes. Da das Förderungsprogramm den jeweils aktuellen

Kenntnisstand über die einzelnen Altlasten berücksichtigen soll, wird es regelmäßig

einer Revision unterzogen. Dabei werden neu bewertete Altlasten entsprechend

ihrer Prioritätenklassifizierung in das Förderungsprogramm aufgenommen, die mit

Fördermitteln sanierten oder ausreichend gesicherten Altlasten werden

herausgenommen.

Die Altlastensanierungskommission hat in ihrer Sitzung am 24.10.1997 folgende

Kriterien für die Bewertung festgelegt: Antragsstatus, Stand des Behördenverfah -

rens, Beginn der Maßnahmen und die Gesamtfinanzierung.

Nach Bewertung seitens der Österreichischen Kommunalkredit AG (ÖKK) wird für

jede der drei Prioritätenklassen ein eigenes Programm erstellt. Jene Altlasten, bei

denen die Prioritätenklassifizierung noch nicht durchgeführt wurde, sind in einem

eigenem Programm dargestellt, können aber vor der Prioritätenklassifizierung keiner

Förderungsentscheidung zugeführt werden.

Eine weitere Ursache für die unterschiedliche regionale Verteilung der Förderungs -

mittel ist der Gefährdungsgrad der Altlasten (§ 14 ALSAG - Prioritätenklassifizie -

rung). Dementsprechend kam es bisher, den Intentionen des Gesetzgebers

entsprechend und bezogen auf die zugesagten Förderungsmittel zu einer vom

Gesetzgeber gewünschten weit stärkeren Gewichtung von Altlasten der Priori -

tätenklasse 1.

Schließlich steht das Auftreten von Altlasten im Zusammenhang mit dem unter -

schiedlichen Industrialisierungsgrad einzelner Bundesländer bzw. Regionen, was

eine unterschiedliche regionale Verteilung von Förderungsmitteln zur Folge hat. Das

Verhältnis zur Umweltgefährdung läßt sich dem ,,Wahrnehmungsbericht des

Rechnungshofes über die Altlastensanierung" (Stand Ende 1995) entnehmen,

wonach sich die Förderungssummen auf die Prioritätenklassen l zu 75%, auf die

Prioritätenklasse II zu 19% und auf die Prioritätenklasse III zu 6% verteilen.

ad 3

Das Aufkommen an Altlastenbeiträgen von 1990 bis 1997 beträgt insgesamt

1,93 Milliarden Schilling und verteilt sich auf die Bundesländer wie folgt (eine Auftei -

lung/Jahr ist der Anlage zu entnehmen):

 

Altlastenbeiträge der Bundesländer

Land

    1990 - 1997

*)Wien/NÖ/BGLD

   811.679.808,27

   336.705.708,16

Sbg

   201.792.110,60

Stmk

   160.594.874,91

Ktn

   227.756.825,80

Tirol

   131.348.324,80

Vlbg

    62.801.310,60

SUMME

 1.932.678.963,14

 

 

*) Vom Bundesministerium für Finanzen wurde für die Bundesländer Wien, NÖ

und Bgld. nur eine Gesamtsumme bekanntgegeben, da die Altlastenbeiträge für

diese Bundesländer zentral vom Hauptzollamt Wien eingehoben werden.

ad 4

Es erscheint nicht zweckmäßig, einen länderweisen Ausgleich bei der

Förderungsgewährung im Ausmaß des Aufkommens der Altlastenbeiträge

anzustreben, da vielmehr eine übergeordnete ökologische und ökonomische

Effizienzerwägung Ziel einer Bundesförderung sein sollte. Diese Ansicht wurde auch

vom Rechnungshof im Wahrnehmungsbericht über die Altlastensanierung vertreten.

In den neuen Förderungsrichtlinien ist daher die Bestimmung betreffend eines

"länderweisen Ausgleiches” nicht mehr enthalten.

Wie aus den bisher zu beobachtenden Meldeverhalten der Länder hervorgeht, wer -

den von den einzelnen Bundesländern auch sehr unterschiedliche Strategien ver -

folgt. Während beispielweise Wien, Salzburg oder Oberösterreich eine hohe Melde -

zahl aufweisen, liegen von Vorarlberg und Burgenland noch relativ wenige Ver -

dachtsflächenmeldungen vor.

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!