4003/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller, Brix, Kaipel und Genossen
haben am 15.4.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4278/J betreffend
“die regionale Verteilung der Altlastenförderung” gerichtet. Ich beehre mich, diese
wie folgt zu beantworten:
ad 1
Die Förderung von bisher 68 Altlasten in der Höhe von 3,375 Milliarden Schilling ver -
teilt sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Aufteilung der Altlastenförderung 1991 - 1997 |
||
Land |
Anzahl der Altlasten |
*)Förderung in Mio. ATS |
Wien |
14 |
1.391,00 |
NÖ |
9 |
277,50 |
Bgld |
3 |
31,50 |
OÖ |
16 |
612,90 |
Sbg |
4 |
131,20 |
Stmk |
6 |
124,70 |
Ktn |
7 |
470,30 |
Tirol |
8 |
320,30 |
Vlbg |
1 |
16,20 |
SUMME |
68 |
3.375,60 |
*) Bei diesen Beträgen handelt es sich um nicht aufgezinste Förderbarwerte unter
Berücksichtigung der Sofortmaßnahmen bei der Fischerdeponie ab 1.4.1993, ohne
Berücksichtigung der Studien und Forschungsprojekte.
ad 2
Die Sicherung oder Sanierung einer Altlast kann nur dann gefördert werden, wenn
ein gemäß § 32 Umweltförderungsgesetz berechtigter Förderungswerber einen ent -
sprechenden Antrag stellt. Die Förderung solcher Projekte erfolgt gemäß den §§ 6
und 7 der Förderungsrichtlinien 1997 unter Berücksichtigung des För -
derungsprogrammes. Da das Förderungsprogramm den jeweils aktuellen
Kenntnisstand über die einzelnen Altlasten berücksichtigen soll, wird es regelmäßig
einer Revision unterzogen. Dabei werden neu bewertete Altlasten entsprechend
ihrer Prioritätenklassifizierung in das Förderungsprogramm aufgenommen, die mit
Fördermitteln sanierten oder ausreichend gesicherten Altlasten werden
herausgenommen.
Die Altlastensanierungskommission hat in ihrer Sitzung am 24.10.1997 folgende
Kriterien für die Bewertung festgelegt: Antragsstatus, Stand des Behördenverfah -
rens, Beginn der Maßnahmen und die Gesamtfinanzierung.
Nach Bewertung seitens der Österreichischen Kommunalkredit AG (ÖKK) wird für
jede der drei Prioritätenklassen ein eigenes Programm erstellt. Jene Altlasten, bei
denen die Prioritätenklassifizierung noch nicht durchgeführt wurde, sind in einem
eigenem Programm dargestellt, können aber vor der Prioritätenklassifizierung keiner
Förderungsentscheidung zugeführt werden.
Eine weitere Ursache für die unterschiedliche regionale Verteilung der Förderungs -
mittel ist der Gefährdungsgrad der Altlasten (§ 14 ALSAG - Prioritätenklassifizie -
rung). Dementsprechend kam es bisher, den Intentionen des Gesetzgebers
entsprechend und bezogen auf die zugesagten Förderungsmittel zu einer vom
Gesetzgeber gewünschten weit stärkeren Gewichtung von Altlasten der Priori -
tätenklasse 1.
Schließlich steht das Auftreten von Altlasten im Zusammenhang mit dem unter -
schiedlichen Industrialisierungsgrad einzelner Bundesländer bzw. Regionen, was
eine unterschiedliche regionale Verteilung von Förderungsmitteln zur Folge hat. Das
Verhältnis zur Umweltgefährdung läßt sich dem ,,Wahrnehmungsbericht des
Rechnungshofes über die Altlastensanierung" (Stand Ende 1995) entnehmen,
wonach sich die Förderungssummen auf die Prioritätenklassen l zu 75%, auf die
Prioritätenklasse II zu 19% und auf die Prioritätenklasse III zu 6% verteilen.
ad 3
Das Aufkommen an Altlastenbeiträgen von 1990 bis 1997 beträgt insgesamt
1,93 Milliarden Schilling und verteilt sich auf die Bundesländer wie folgt (eine Auftei -
lung/Jahr ist der Anlage zu entnehmen):
Altlastenbeiträge der Bundesländer |
|
Land |
1990 - 1997 |
*)Wien/NÖ/BGLD |
811.679.808,27 |
OÖ |
336.705.708,16 |
Sbg |
201.792.110,60 |
Stmk |
160.594.874,91 |
Ktn |
227.756.825,80 |
Tirol |
131.348.324,80 |
Vlbg |
62.801.310,60 |
SUMME |
1.932.678.963,14 |
*) Vom Bundesministerium für Finanzen wurde für die Bundesländer Wien, NÖ
und Bgld. nur eine Gesamtsumme bekanntgegeben, da die Altlastenbeiträge für
diese Bundesländer zentral vom Hauptzollamt Wien eingehoben werden.
ad 4
Es erscheint nicht zweckmäßig, einen länderweisen Ausgleich bei der
Förderungsgewährung im Ausmaß des Aufkommens der Altlastenbeiträge
anzustreben, da vielmehr eine
übergeordnete ökologische und ökonomische
Effizienzerwägung Ziel einer Bundesförderung sein sollte. Diese Ansicht wurde auch
vom Rechnungshof im Wahrnehmungsbericht über die Altlastensanierung vertreten.
In den neuen Förderungsrichtlinien ist daher die Bestimmung betreffend eines
"länderweisen Ausgleiches” nicht mehr enthalten.
Wie aus den bisher zu beobachtenden Meldeverhalten der Länder hervorgeht, wer -
den von den einzelnen Bundesländern auch sehr unterschiedliche Strategien ver -
folgt. Während beispielweise Wien, Salzburg oder Oberösterreich eine hohe Melde -
zahl aufweisen, liegen von Vorarlberg und Burgenland noch relativ wenige Ver -
dachtsflächenmeldungen vor.
Anlage konnte nicht gescannt werden!!!