4009/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4292/J-NR/1998 betreffend künftige Verwendung
der Schule in Wien 22., Heustadelgasse, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und
Kollegen am 16 April 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie sieht konkret der aktuelle Planungsstand für die AHS in der Heustadelgasse aus?
Antwort:
Laut Mitteilung der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wird das Gutachterverfahren für die
Planungsvergabe der AHS Wien 22, Heustadelgasse noch im Sommer 1998 eingeleitet, mit der
Planungsvergabe wäre im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Nach Einholung der Zustimmung des
BMFin zum Mietvertrag kann laut BIG mit einem Baubeginn Mitte 1999 und mit einer
Fertigstellung im Jahre 2001 gerechnet werden.
2. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um den Bau der AHS in der Heustadel -
gasse zu ermöglichen?
Antwort:
Alle für den Bau der AHS in der Heustadelgasse erforderlichen Schritte wurden seitens meines
Ressorts bereits ermöglicht:
a) Einvernehmen über Standortgründung mit dem BMFin;
b) Genehmigung des Raum - und Funktionsprogrammes samt Nachjustierung;
c) Abschluss der Planungsvereinbarung mit der
BIG;
d) Erwerb des betreffenden Grundstücks vom Wiener Bodenbereitstellungs - und Stadt -
erneuerungsfonds nach Einschaltung meines Ressorts in die Verhandlungen zwischen BIG
und WBSF;
3. Inwieweit können Sie garantieren, dass die geplante Schule in der Heustadelgasse als
AHS geführt werden wird?
Antwort:
Die Schule in der Heustadelgasse wird als Allgemein bildende höhere Schule errichtet.
Zu diesem Problem ist grundsätzlich festzustellen, dass jede regionale Kooperationsform aus
zwei voneinander unabhängigen Elementen besteht:
a) Dem Schulerhaltungsvertrag zwischen Bund und Land über die Verteilung der Erhal -
tungslasten (Bauten, Sachaufwand, Erhaltung, usw.) und
b) dem pädagogischen Modell (Schulversuch) der Kooperation zwischen AHS und Haupt -
schulen.
Das pädagogische Modell des Schulversuchs wird durch den Schulerhaltungsvertrag nicht präju -
diziert, sondern hängt zuerst von der Entscheidungsfindung der Landesschulbehörde (in diesem
Fall des SSR für Wien) und der Schule ab. Darüber hinaus bedürfen Schulversuchsanträge der
endgültigen Bewilligung durch das BMUK.
4. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um dem Mangel an AHS - Ausbildungs -
plätzen in den Bezirken Donaustadt und Floridsdorf, nicht zuletzt verschärft durch das
anhaltende Einpendeln niederösterreichischer Schüler an die Wiener AHS insgesamt,
gezielt entgegenzutreten?
Antwort:
Das Schulentwicklungskonzept für Wien wird im engen Einvernehmen mit dem SSR für Wien
festgelegt, es sah und sieht zur Deckung des Bedarfes an AHS - Ausbildungsplätzen in den
Bezirken Wien 21, Floridsdorf, und Wien 22, Donaustadt, folgende konkrete Maßnahmen an
Neubauten und Erweiterungen vor:
1. Wien 21, Floridsdorf
Schule |
organisatorische Klassen |
Zusätzliche Schüleraus - bildungsplätze |
Neubau/ Erweiterung |
Fertigstellung |
|
|
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|
|
Franklinstr. 21 |
36 (+4) |
+ 120 |
Erw. |
2000 |
Franklinstr. 26 |
36 |
+ 240 |
Erw. |
1994 |
Schulschiff |
|
|
|
|
Donauinselplatz |
36 |
+ 1.080 |
Neub. |
1994 |
Gerasdorferstr. |
32 |
+ 960 |
Neub. |
2001/2 |
2. Wien 22, Donaustadt
Schule |
organisatorische Klassen |
Zusätzliche Schüleraus - bildungsplätze |
Neubau/ Erweiterung |
Fertigstellung |
|
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Theodor Kramer - |
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|
|
Straße |
32 |
960 |
Neub. |
1996 |
Heustadig. |
32 |
960 |
Neub. |
2001 |
Mit der Funktionssanierung und Erweiterung der AHS Wien 21, Franklinstraße 21, dem Neubau
der AHS Wien 22, Heustadlgasse und dem Neubau der AHS Gerasdorferstraße werden also in
den nächsten Jahren weit über 2000 zusätzliche Schülerausbildungsplätze im Bereich der AHS in
diesen beiden Bezirken zur Verfügung stehen, nachdem durch die in den letzten vier Jahren
durchgeführten Maßnahmen bereits 2100 zusätzliche Ausbildungsplätze dazugekommen sind.
Das bedeutet, dass in einem Zeitraum von 6 bis 8 Jahren deutlich über 4000 neue Ausbil -
dungsplätze zur Verfügung gestellt werden konnten.
Darüber hinaus wird durch den laufenden Kontakt des SSR für Wien mit dem BMUK eine Nach -
justierung der Verbesserung der Ausbildungssituation bedarfsgerecht erfolgen.