4010/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4322/J - NR/ 1998 betreffend Disziplinarverfahren

gegen den vormaligen Leiter der Abteilung Erwachsenenbildung im BMUK, die die

Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen am 16. April 1998 an mich richteten,

wird wie folgt beantwortet:

1. Aus welchem konkreten Grund wurde gegen den vormaligen Leiter der Abteilung

Erwachsenenbildung im BMUkA, Dr. Hans Dvorak, ein Disziplinarverfahren einge -

leitet?

2. Zu welchem Ergebnis gelangte die Disziplinarkommission im gegenständlichen Fall?

Antwort:

Das Disziplinarverfahren wurde wegen Verletzung von Dienstpflichten eingeleitet und endete in

der 1. Instanz mit einem Verweis. Die Disziplinaroberkommission entschied über die Berufung

mit Freispruch.

3. Wie konnte es Ihrer Meinung nach geschehen, dass der Leiter der Abteilung Erwach -

senenbildung im BMUkA gleichzeitig in seiner weiteren Funktion als Konsulent des

Bundesverlages, bei seinem eigenen Ressort um Förderungen ansuchen und sich diese

bewilligen konnte?

4. Ist Ihnen der in Frage 3 formulierte Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann und

wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Das BMUK finanzierte bis 1996 das Büro für Medienverbund, das dem Österreichischen

Bundesverlag angegliedert war. Dr. Dvorak war nicht als Konsulent des Österreichischen

Bundesverlages tätig.

5. Inwieweit überprüft das BMUkA bei der Einreichung von Förderungsansuchen, ob es

in den vorliegenden Fällen bereits zu Mehrfachansuchen gekommen ist?

6. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um Mehrfachförderungen gezielt entge -

genzutreten?

Antwort:

Bei Einreichungen von Förderungsansuchen im Zusammenhang mit Krediten der Erwachsenen -

bildung wird durch die jeweils zuständige Abteilung geprüft, ob Mehrfachansuchen vorliegen

Im gegenständlichen Fall sind keine Förderungsansuchen gestellt worden.