4021/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentanschen Anfrage Nr. 4304/J betreffend

Behinderung von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen in anderen EU - Ländern, welche die

Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde am 16.4.1998 an mich richteten, stelle ich

fest:

Antwort zu Punkt 1 derAnfrage:

Auflistung der Einsprüche ab 1997:

Entwurf einer interministeriellen Verordnung über die önologischen Verfahren und

Behandlungen, die für die Herstellung von aromatisierten Weinen, aromatisierten weinhaltigen

Getränken und aromatisierten Cocktails aus Weinbauerzeugnissen eingesetzt werden können

Notif.Nr. 96/497/I

Verordnung zur Vermeidung von Risiken in Verbindung mit dem Brandverhalten von für den

Gebrauch im häuslichen Bereich oder in kollektiven Einrichtungen bestimmten Polstermöbeln

und vergleichbaren Gegenständen und ihren Bestandteilen; Notif.Nr. 97/4/F

Verordnung zur Vermeidung von Risiken in Verbindung mit der Entzündbarkeit und dem

Hygienezustand von für den häuslichen Bereich oder für kollektive Einrichtungen bestimmte

Bettwaren; Notif.Nr. 97/5/F

Beschluß zur Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von Artikel 66, erster Absatz,

Teil d des Gesundheits - und Wohlfahrtsgesetzes für Tiere; Notif.Nr. 97/22/NL

Entwurf eines Erlasses zur Kennzeichnung von Rindfleisch; Notif.Nr. 97/126/F

Beschluß mit der Änderung des Beschlusses über die Qualität und Verwendung übriger

organischer Dünger; Notif.Nr. 97/2O7/NL

Erlaß über die Genehmigung der Verwendung von nachts bei Regenwetter sichtbaren

Fahrbahnmarkierungen; Notif.Nr. 97/251/F

Ministerialverordnung zur Änderung der Verordnung vom 14. Juni 1983, mit der die

Qualitätsnorm für Cuajada im Binnenmarkt verabschiedet wird; Notif.Nr. 97/298/E

Verordnung zur Durchführung von Artikel 4 L.44.5 der französischen Gesetze über das

Gesundheitswesen auf tragbare Musikgeräte (Walkmans); Notif.Nr. 97/775/F

Entwurf eines Gesetzes über klimaschutzrechtliche Vorschriften der Bürgerschaft der Freien

und Hansestadt Hamburg; Notif.Nr. 97/844/D

Erlaß über die Zulassung von Düngemitteln und Kultursubstraten; Notif.Nr. 97/900/F

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Da für eine Stellungnahme gemäß Art. 9 Abs. 2 der RL 83/189 jeweils das Vorliegen eines

technischen Handelshemmnisses behauptet werden muß, wurden alle derartigen “Einsprüche"

(= ausführliche Stellungnahmen) mit einer ungerechtfertigten Beschränkung des freien

Warenverkehrs begründet.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Rechnung zu tragen ist einer solchen ausführlichen Stellungnahme niemals seitens der

Europäischen Kommission, sondern allenfalls seitens des den Normentwurf notifizierenden

Mitgliedstaates. Daher werden in Anlage 1 die Antworten der jeweils betroffen Mitglieds -

länder beigelegt.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Keine.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Ja, weil er als eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs angesehen

wurde.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Wirtschaftskammer Österreich

Vereinigung Österreichischer Industrieller

Verbindungsstelle der Bundesländer

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

Österreichisches Normungsinstitut

Österreichisches Institut für Bautechnik

Bundesarbeitskammer

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

a)WKO - 11.2.1998  fristgerecht

    OKA - 18.2.1998  fristgerecht

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Vorweg ist festzuhalten, daß es Ziel und Zweck des Notifikationsverfahrens ist, mögliche

technische Handelshemmnisse, die durch neue mitgliedstaatliche Regelungen geschaffen

werden könnten, zu identifizieren und zu verhindern. Aus diesem Grund räumt das Verfahren

der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten das Recht zur Stellungnahme zu

nationalen Normenentwürfen ein; diese Stellungnahme ist jedoch keine umfassende

Evaluierung wie in einem Begutachtungsverfahren, sondern hat sich auf die Feststellung zu

beschränken, daß ein Handelshemmnis vermutet wird Nur für diesen Fall ist daher vom

Mitgliedstaat oder der Europäischen Kommission eine Stellungnahme abzugeben; “positive”,

also “begrüßende” Stellungnahmen existieren im Notifikationsverfahren nicht.

Innerhalb der ho. gesetzten Frist, 21.2.1998, wurde dem Bundesministerium für wirtschafiliche

Angelegenheiten eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich - Fachverband der

Elektro - und Elektronikindustrie übermittelt. (Eine inhaltlich idente Stellungnahme der

Österreichischen Kraftwerke AG langte am 18.2.1998 ein.) Diese Stellungnahme identifiziert in

der gegenständlichen Regelung ein potentielles Handelshemmnis.

Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten an die Europäische

Kommission übermittelte Stellungnahme stimmt mit der Meinung der Wirtschaftskammer

Österreichs überein. Vergleiche weiters die Antwort zu Punkt 9 bis 11.

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

Da das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Koordinierung der

österreichischen Gesamtstellungnahme, nicht jedoch für deren eigenverantwortliche

meritorische Ausgestaltung zuständig ist, besteht die “Anstellung von Recherchen” in der

Einbindung der innerösterreichisch zuständigen Stellen. Diese wurden durchgeführt (vgl.

Antwort zu Punkt 6 und 7 der Anfrage).

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Diese Frage kann seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht

beantwortet werden.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Keine. Österreich kann jedoch, sollte das Problem im Ausschuß nach der RL 83/1 89/EWG

behandelt werden, nicht länger auf seiner Stellungnahme beharren.

Sollte die Europäische Kommission, wie im vorliegendem Fall, keine ausführliche

Stellungnahme abgeben, kann der Mitgliedstaat den in Rede stehenden Entwurf nach weiteren

drei Monaten in Kraft setzen.

Selbst wenn eine Änderung oder Zurückziehung der österreichischen Stellungnahme möglich

wäre, wäre dies jedoch für den gegenständlichen Fall deswegen irrelevant, weil auch zwei

andere Mitgliedstaaten (Frankreich, Vereinigtes Königreich) eine ausführliche Stellungnahme

abgegeben haben, sodaß sich die Stillhaltefrist jedenfalls um drei Monate verlängert hätte.

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