4025/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen vom
16. April 1998, Nr. 4301/J, betreffend Kontrolle der Gefahrenguttransporte, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Europäische Union hat auf dem Gebiet des Gefahrgut - Beförderungsrechtes mehrere
Richtlinien erlassen, die von Österreich als Mitgliedsstaat in das nationale Recht umzusetzen
sind.
Im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit soll dies durch ein Bundesgesetz er -
folgen, welches das Gefahrgut - Beförderungsgesetz - Straße (GGSt) aus dem Jahr 1979 durch
eine für alle Verkehrsträger geltende Regelung ersetzen soll.
Die Initiative dazu geht entsprechend der im Bundesministeriengesetz normierten Zu -
ständigkeit vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr aus. Ich verweise daher
auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4302/J durch den Herrn Bundes -
minister für Wissenschaft und Verkehr.
Zu 2.:
Auch hiezu verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4302/J
durch den Herrn Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr.
Zu 3.:
Die Zollorgane sind bislang im Bereich der Grenzzollämter im Rahmen der Zollabfertigung zur
Mitwirkung an der Vollziehung des GGSt berufen. Durch den Wegfall der Zollabfertigungen
an der Grenze zu Deutschland und Italien werden keine Kontrollen von Zollorganen mehr
durchgeführt. Im übrigen verweise ich hiezu auf die Beantwortung der parlamentarischen An -
frage Nr. 4300/J durch den Herrn Bundesminister für Inneres.
Zu 4.:
Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung werden bei festgestellten Mängeln Sicher -
heitsorgane zur weiteren Bearbeitung herangezogen. Konkrete Daten liegen mir daher nicht
vor.
Zu 5. bis 7.:
Die Befugnis, Anzeigen zu erstatten, liegt aufgrund der bestehenden gesetzlichen
Regelungen den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Gendarmerie, Polizei).
Aufgrund des zwischenzeitlich mit den beteiligten Ressorts, Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr und Bundesministerium für Inneres erarbeiteten
Gesetzesentwunfes, wird der Verbesserung der Effizienz insoferne Rechnung getragen, als
geschulten Zollorganen alle Befugnisse der Organe der öffentlichen Sicherheit übertragen
werden sollen. Durch diese Verbindung von Gefahrgutkontrollen mit Zollkontrollen werden
erhebliche Synergieeffekte erwartet.
Zu 8.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist in allen Bereichen bemüht, Doppelgeleisigkeiten und
aufwendige Verfahren hintanzuhalten. Im Bereich der Gefahrgutkontrollen wird dies durch
Instruktionen durch rechtskundige Organe des Bundesministeriums für Inneres angestrebt.
Zu 9.:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes -
ministeriums für Finanzen.
Anlage