4029/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Franz Steindl und Kollegen vom
17. April 1998, Nr. 4331/J, betreffend Konsequenzen für die Gemeinden durch den
Finanzausgleich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die hauptsächlichen Einnahmen der Gemeinden aus dem Finanzausgleich sind die Ertrags -
anteile aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben und die Finanzzuweisungen gemäß
§ 21 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1997 zur Finanzkraftstärkung der Gemeinden.
Nach den Prognosen des Bundesministeriums für Finanzen sollten die Ertragsanteile der
burgenländischen Gemeinden im Jahr 1998 etwa 1.905 Millionen Schilling und im Jahr 1999
etwa 1.965 Millionen Schilling betragen. Daraus würde sich gegenüber dem Erfolg des Jahres
1997 in Höhe von 1.727 Millionen Schilling eine Steigerung von 10,3% im Jahr 1998 bzw.
13,8 % im Jahr 1999 errechnen. Diese überdurchschnittliche Steigerung ist zum Teil damit zu
begründen, daß die Ertragsanteile der burgenländischen Gemeinden im Jahr 1997 relativ
gering waren und hinter dem Erfolg des Jahres 1996 von 1.851 Millionen Schilling zurück -
geblieben sind.
Die Finanzzuweisungen gemäß § 21 FAG 1997 zur Finanzkraftstärkung der Gemeinden
(,,Gemeinden - Kopfquotenausgleich") werden im Jahr 1998 insgesamt rd. 1.058 Millionen
Schilling und im Jahr 1999 insgesamt rd. 1.099 Millionen Schilling betragen. Davon werden im
Jahr 1998 auf die burgenländischen Gemeinden entsprechend ihrem Bedarf etwa
49 Millionen Schilling entfallen. Für 1999 sind noch keine Daten vorhanden, es kann jedoch
mit einem vergleichbaren Betrag gerechnet
werden.
Zu 2.:
Die detaillierte Regelung der Verteilung der Ertragsanteile auf die Länder und die Gemeinden
in den Jahren 1993 bis 1997 ist in den §§ 7 bis 10 der Finanzausgleichsgesetze 1993 bzw.
1997 enthalten.
Die Anteile des Landes Burgenland und der burgenländischen Gemeinden an der Volkszahl
betragen - entsprechend dem Ergebnis der Volkszählung 1991 - 3,475 % und am
abgestuften Bevölkerungsschlüssel 2,764 %. Zusammen mit der Verteilung nach dem
länderweisen Aufkommen, das im Burgenland unter dem Durchschnitt liegt, und den
sonstigen Schlüsseln, welche historisch zum überwiegenden Teil ebenfalls aus ehemaligen
Aufkommensverteilungen entstanden sind, ergeben sich folgende Anteile des Landes
Burgenland an den Länder - Ertragsanteilen bzw. der burgenländischen Gemeinden an den
Gemeinde - Ertragsanteilen:
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Länder |
Gemeinden |
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1993: |
3,242% |
2,644% |
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1994: |
3,241% |
2,572% |
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1995: |
3,224% |
2,568% |
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1996: |
3,212% |
2,561% |
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1997: |
3,193% |
2,541% |
Zu 3.:
Die Verteilung der zwischen den Ländern bzw. zwischen den Gemeinden zu verteilenden
Ertragsanteile berührt in erster Linie die Interessen dieser Gebietskörperschaften selbst.
Sollte der abgestufte Bevölkerungsschlüssel bei den nächsten Finanzausgleichsver -
handlungen thematisiert werden, möchte ich schon jetzt festhalten, daß ich als nicht
unmittelbar betroffener Verhandlungsteilnehmer selbstverständlich nicht für eine Seite Partei
ergreifen werde.
Zu 4. bis 6.:
Vielfach wird in der einschlägigen Literatur ausgeführt daß die kosten der Gemeinden mit
steigender Bevölkerungszahl - insbesondere im Bereich der lnfrastruktureinrichtungen - über -
proportional ansteigen. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß die gegenteilige Ansicht von
Experten ebenso vertreten wird.
Der Kopfquotenausgleich und der einheitliche Aufteilungsschlüssel in ihrer derzeitigen Form
bilden einen Teil des bis Ende 2000 paktierten Finanzausgleichs und werden daher von
seiten des Bundes bis dahin nicht in Frage
gestellt werden. Es ist noch zu früh um über
Verhandlungspositionen des Bundes bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen zu
diskutieren weil diese Positionen wesentlich auch von den Auswirkungen der angestrebten
Steuerreform und deren Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften abhängen werden.
Anlage