4030/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann und Genossen

vom 17. April 1998, Nr. 4334/J, betreffend geplante Erhöhung der Grundsteuer, beehre ich

mich, folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Wie mir berichtet wird, werden die ersten Ergebnisse der Steuerreformkommission für den

späten Herbst dieses Jahres erwartet.

Zu 2.:

Die Steuerreformkommission wurde von mir beauftragt, sich mit den unterschiedlichen Aus -

wirkungen und Möglichkeiten einer Steuerreform im Jahre 2000 zu beschäftigen. Folgende

Themenbereiche möchte ich in diesem Zusammenhang hervorheben:

• Weitere Vereinfachungen bzw. Entbürokratisierungen des Steuerrechts,

• Strukturangleichung bei den lohnabhängigen Abgaben mit dem Ziel einer steuerlichen

Entlastung des Faktors Arbeit,

• Ressourcensteuern, Ökosteuern (Untersuchung der Lenkungseffekte),

• Neuordnung der Familienbesteuerung in Verfolgung des Erkenntnisses des Verfassungs -

gerichtshofes,

• Steuerliche Behandlung der Altersvorsorge (Untersuchung der Effizienz unter Einbe -

ziehung neuer Modelle wie Pensionsfonds),

• Konvergenzkompatible Steuerreform 2000 (Abgeltung der kalten Progression unter Be - 

achtung der Maastricht - Kriterien),

• Struktur der Steuerfindung im Bundesstaat generell,

• langfristige Strukturen der kommunalfinanzierung,

• Vereinfachungen bei der Erbschaft -  und Schenkungssteuer,

• Internationalisierungsschritte im österreichischen Steuerrecht (Untersuchung des Steuer -

rechts im Umfeld des internationalen Steuerwettbewerbes) und

• Währungsumstellung (z. B. Rundungsbestimmungen bei Steuertarifen oder Freibeträgen).

Zu 3.:

Im Interesse der Gleichmäßigkeit und der Vereinfachung der Besteuerung soll durch die

Feststellung von Einheitswerten eine einheitliche Bewertung von Wirtschaftsgütern, die als

Gegenstand mehrerer Steuern in Betracht kommt, sichergestellt werden. Der Einheitswert

des Grundvermögens dient nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, sondern

auch für Erbschaftssteuer und die Bodenwertabgabe.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, daß sich nach der be-

stehenden Rechtslage der Einheitswert grundsätzlich nach dem Verkehrswert zu richten hat.

Zu 4.,6. bis 14.:

Die Steuerreformkommission soll den politischen Gremien eine Orientierungs - und Ent -

scheidungshilfe liefern. Alle - zum Teil auch widersprüchlichen - Vorschläge der Steuer -

reformkommission müssen in der Folge politisch gewertet werden.

Ohne den Ergebnissen der Steuerreformkommission vorgreifen zu wollen, kann ich aber jetzt

schon versichern, daß die erwähnte Verfünffachung der Grundsteuer ganz sicher nicht meine

Unterstützung finden wird.

Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich erst nach Abschluß der Arbeiten der Steuer -

reformkommission zu allfälligen Vorschlägen konkret Stellung nehmen werde.

Zu 5.:

Das Erbschaft -  und Schenkungssteueraufkommen betrug 1996 1,230 Mrd. S (davon Erb -

schaftssteuer 602,8 Mio. S) und 1997 1,243 Mrd. S (davon Erbschaftssteuer 598,2 Mio. S).

Die konkreten Daten des Grundsteueraufkommens liegen derzeit erst für 1995 vor. Danach

betrug das Aufkommen für die Grundsteuer A 350,287 Mio. S und für die Grund -

steuer B 5,0842l9 Mrd. S