4031/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Kolleginnen

und Kollegen betreffend Neuer 3 Minuten HCV Rapid Test,

(Nr. 4288/J)

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus.

Zu den Fragen 1 und 2:

Diesbezüglich verweise ich auf die beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes der Öster -

reichischen Sozialversicherungsträger.

Zu Frage 2 führe ich ergänzend folgendes aus:

Nach den Empfehlungen des Europarates und der WHO für Screeninguntersuchungen ist es

ein wesentliches Kriterium für ihren Einsatz, daß die in Frage stehende Krankheit ein behan -

delbares Frühstadium aufweist, sich therapeutische Maßnahmen an die Diagnose anschließen

und dadurch die Prognose der Erkrankung verbessert wird.

Bei übertragbaren Krankheiten kann in bestimmten Fällen ein Screening von Risikogruppen

angebracht sein, auch wenn keine Therapie zur Verfügung steht. Voraussetzung dafür ist aller -

dings, daß die Übertragungswege der Erkrankung gut bekannt sind und jedenfalls konkrete

Verhaltensmaßnahmen zur Vermeidung der Übertragung angegeben werden können. Dies gilt

auch für Risikogruppen der Hepatitis C (siehe Beantwortung zu den Fragen 5 - 9), nicht aber für

Gesunden- und Stellungsuntersuchungen.

Zu Frage 3:

Krankheitsspezifische Forschung, Diagnose und Therapie gehören gemäß den Intentionen des

Gesundheitsförderungsgesetzes nicht zu den Aufgaben des Fonds ‚“Gesundes Österreich”.

Zu Frage 4:

Produktspezifische Unterlagen zu dem angesprochenen Test liegen meinem Ministerium nicht

vor. Grundsätzlich wird aber darauf hingewiesen, daß derartige Tests zur visuellen Bestim -

mung auf Grund der Subjektivität der Auswertung eine schlechtere Reproduzierbarkeit als

automatisiert ausgewertete Tests aufweisen.

Zu den Fragen 5 bis 9:

Es ist unbestritten, daß ein HCV - Antikörperscreening für alle Blut/Plasma/Organspender eine

unabdingbare Notwendigkeit ist. Darüber hinaus sollte dieser Test allen Personen angeboten

werden, bei denen eine akzidentelle Verletzung mit Blutexposition erfolgt ist, ferner Drogen -

abhängigen, Haemodialysepatienten und Sexualpartnern von an Hepatitis C - Erkrankten sowie

Patienten mit erhöhtem SGPT - Spiegel. Ein generelles Screening gegen Hepatitis C -Virus ist

auch in den übrigen EU - Staaten nicht vorgesehen. Dies geht unter anderem auch aus einer im

Auftrag der Europäischen Kommission (DG V) durchgeführten Studie hervor.

Zu Frage 8:

Soweit meinen Fachbeamten bekannt ist, liefert der HCV - Rapid - Test nur vorläufige Daten, die

durch andere Tests bestätigt werden müssen. Im österreichischen Blutspendewesen wird der -

zeit ein HCV - Screening - Test nach der ELISA - Methode verwendet. Die zusätzliche Durchfüh -

rung eines HCV - Schnelltestes würde nur zusätzliche Kosten verursachen und trotzdem die

Anwendung einer bestätigenden Methode erfordern. Für die Zukunft ist im Blutspendewesen

die Einführung einer Genamplifikationsmethode zum Nachweis von HCV - DNA (Polymerase -

Ketten - Reaktion - PCR) vorgesehen. Dieser Test wird die Sicherheit noch weiter erhöhen. Die

Anwendung eines Schnelltestes der angesprochenen Art wäre für Personen sinnvoll, die wissen

möchten, ob sie eine HCV - Infektion haben und nur deshalb zur Blutspende gehen. Diesen Per -

sonen sollten jedoch andere Möglichkeiten geboten werden, sich über eine eventuelle Infektion

zu informieren

Zu Frage 10.

In diversen klinischen Studien mit Interferon alpha hat sich gezeigt, daß diese Behandlung für

einige Patienten nützlich sein kann. Bei der Untersuchung der biochemischen und virologischen

Marker haben sich bei ca. 30 % der Patienten Erfolge gezeigt. Beim heutigen Stand des Wis-

sens wird die Behandlung auch nur für bestimmte Patientengruppen empfohlen. Eine generelle

Therapie aller IICV - Infizierter ist daher derzeit noch ineffektiv, da der Nützen der Therapie im

Einzelfall abzuwägen ist.

An das

Bundesministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales

Stubenring 1

A-1010 Wien

Betr.: Parlamentarische Anfrage - 3 Minuten HCV Rapid Test

Bezug. Ihr Schreiben vom 24. April 1998, Zl. 21.891/88 - 5/98

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Hauptverband nimmt zur gegenständlichen parlamentar -

schen Anfrage folgendermaßen Stellung:

Frage 1:

Im Gesundheitsvorsorgebereich wurden In der Theorie und Pra -

xis verschiedene spezifische Konzepte entwickelt, bei denen sich vor al -

lem jene der Gesundheitsförderung und der Prävention durchgesetzt ha -

ben.

Nach den derzeit gängigen Definitionen und Interpretationen ist

von folgenden Begriffsbestimmungen auszugehen:

1. Die Primärprävention zielt auf die Erhaltung und Verbesserung

der Gesundheit des an und für sich gesunden Menschen ab und hat die

Aufgabe, schädliche Umwelteinflüsse abzuwehren oder günstige Umwelt -

einflüsse herzustellen, gesundheitsbezogene Verhaltensweisen zu fördern

und krankheitsverursachende Faktoren zu bekämpfen und vom Menschen

fernzuhalten.

Verhältnisbezogene Prävention stellt sich den sozialen Verhält-

nissen, der Arbeitswelt und dem Arbeitsschutz sowie der ökologischen

Umwelt.

Verhaltensbezogene Prävention agiert in den Bereichen Lebens-

Stil, Gesundheitsaufklärung und Gesundheitserziehung.

Spezifische Primärprävention richtet sich gegen bestimmte Er -

krankungsrisken; als Beispiele seien genannt Schutzimpfungen, Kariespro -

phylaxe.

2. Die Sekundärprävention setzt in der präklinischen Phase ein,

zu der vom einzelnen subjektiv noch keine Krankheitssymptome wahrge -

nommen werden, und besteht in der Früherkennung von Krankheiten.

3. Die Tertiärprävention umfaßt die Vermeidung von Spätkompli -

kationen und die Verhinderung des Fortschreitens bestehender Krankhei -

ten; darunter fallen u.a. Rehabilitationsmaßnahmen.

4. Eine Weiterentwicklung der Prävention stellt die Gesundheits -

förderung dar. Primärprävention Ist traditionell ein eher medizinisch ausge -

richteter Ansatz, währenddessen die Gesundheitsförderung Interdisziplinär

agiert. Die WHO umschreibt die Gesundheitsförderung wie folgt:

Gesundheitsförderung ist Ausdruck einer gemeinsamen kon -

zeptuellen Grundlage für Programmansätze, die die Verbesse -

rung von Lebensweisen und Lebensbedingungen anstreben.

Sie setzt bei den jeweiligen Lebenszusammenhängen an und

ist bemüht, persönliche und gesellschaftliche Verantwortlichkei -

ten miteinander in Einklang zu bringen, um auf eine gesündere

Umwelt hinzuwirken."

Gesundheitsförderung im Sinne der Ottawa - Charta der

WHO

a) umfaßt in gleichrangiger Bedeutung die Lebens -, Arbeits - und

Umweltbedingungen;

b) fördert die Entwicklung, Organisation und Beteiligung von

mehr Betroffenenkompetenz;

c) verlangt ein koordiniertes Zusammenwirken aller mit Themen

der Gesundheitsforderung befaßten Entscheidungsträger in Poli -

tik und Wirtschaft, aller nichtstaatlichen und selbstorganisierten

Verbände, Institutionen und Initiativen;

d) erfordert die Entwicklung regionaler Gesamtkonzepte und

Strategien auf Basis gesicherter Bedarfs -  und Situationsanly -

sen.

Die in der parlamentarischen Anfrage verlangte Definition der

Vorsorge - und Präventivmedizin greift insofern zu kurz, weil die Vorsorge -

und Präventivmedizin einen Teil des Präventions”Gesundheitsförde -

rungskonzeptes darstellt, jedoch nicht die ausschließliche Kompetenz da -

für für sich in Anspruch nehmen kann.

Die österreichische Sozialversicherung ist seit jeher dem Präven -

tionsgedanken verpflichtet. in den Leistungskatalogen der Krankenversi -

cherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung sind eine Reihe

von Präventionsmaßnahmen vorgesehen, die seit Jahrzehnten "gelebt"

werden Neuentwicklungen werden ständig in die Leistungskataloge inte -

griert und unseren Versicherten/Patienten angeboten. So wurde u.a. mit

der 50. Novelle zum ASVG der moderne Gedanke der Gesundheitsförde -

rung aufgenommen.

Die in der österreichischen Sozialversicherung erbrachten Prä -

ventivleistungen und verwirklichten Präventionsprojekte und - instrumente

beliefen sich im Jahr 1996 auf rund 11,059 Milliarden Schilling.

in diesem Zusammenhang dürfen wir in bezug auf die parlamen -

tarische Anfrage besonders den Aufwand für kurative Leistungen mit Prä -

ventivcharakter im niedergelassenen Bereich hervorheben, der mit rund

2,390 Milliarden Schilling beziffert wird.

Frage 2:

Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, ist die Vorsorge - und Präven -

tivmedizin ein Teil des Präventions/Gesundheitsförderungskonzeptes. Ein

Teil dieses Gesamtkonzeptes ist dabei die Gesundheitsförderung, die all -

gemein über Gesundheitsgefährdung aufklärt sowie darüber berät, wie Ge -

fährdungen vermieden werden können.

Daraus ergibt sich, daß auch die Aufklärung und Beratung für

sich alleine im Gesamtkonzept sinnvoll und zweckmäßig sein kann. Es

müssen nicht immer konkrete Krankenbehandlungsmaßnahmen damit ver -

bunden sein.

Unabhängig davon sind - so wie im kurativen Bereich - auch im

Bereich der Gesundheitsförderung Kosten - Nutzen - Überlegungen anzustel -

len und Evaluierungen vorzunehmen. Dabei Ist aber nicht nur auf die pe -

kuniären Aspekte abzustellen, sondern auch die gewonnene Lebensquali -

tät zu berücksichtigen.

Frage 5 und 7:

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann die soziale Kranken -

versicherung nur für derartige medizinische Ma(3nahmen die Kosten über -

nehmen, die wissenschaftlich erprobt sind. Nach den dem Hauptverband

derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen liegt für den HCV - Rapid Test

kein positives Gutachten des bundesstaatlichen Serum - Prüfinstitutes vor.

Wenn ein derartiges Gutachten vorliegt, könnte über die Aufnah -

me In den Leistungskatalog für Screeninguntersuchungen diskutiert wer -

den. Aus heutiger Sicht bestehen aber bereits erhebliche Zweifel, ob dies

sinnvoll und medizinisch zweckmäßig ist.