4031/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Neuer 3 Minuten HCV Rapid Test,
(Nr. 4288/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus.
Zu den Fragen 1 und 2:
Diesbezüglich verweise ich auf die beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes der Öster -
reichischen Sozialversicherungsträger.
Zu Frage 2 führe ich ergänzend folgendes aus:
Nach den Empfehlungen des Europarates und der WHO für Screeninguntersuchungen ist es
ein wesentliches Kriterium für ihren Einsatz, daß die in Frage stehende Krankheit ein behan -
delbares Frühstadium aufweist, sich therapeutische Maßnahmen an die Diagnose anschließen
und dadurch die Prognose der Erkrankung verbessert wird.
Bei übertragbaren Krankheiten kann in bestimmten Fällen ein Screening von Risikogruppen
angebracht sein, auch wenn keine Therapie zur Verfügung steht. Voraussetzung dafür ist aller -
dings, daß die Übertragungswege der Erkrankung gut bekannt sind und jedenfalls konkrete
Verhaltensmaßnahmen zur Vermeidung der
Übertragung angegeben werden können. Dies gilt
auch für Risikogruppen der Hepatitis C (siehe Beantwortung zu den Fragen 5 - 9), nicht aber für
Gesunden- und Stellungsuntersuchungen.
Zu Frage 3:
Krankheitsspezifische Forschung, Diagnose und Therapie gehören gemäß den Intentionen des
Gesundheitsförderungsgesetzes nicht zu den Aufgaben des Fonds ‚“Gesundes Österreich”.
Zu Frage 4:
Produktspezifische Unterlagen zu dem angesprochenen Test liegen meinem Ministerium nicht
vor. Grundsätzlich wird aber darauf hingewiesen, daß derartige Tests zur visuellen Bestim -
mung auf Grund der Subjektivität der Auswertung eine schlechtere Reproduzierbarkeit als
automatisiert ausgewertete Tests aufweisen.
Zu den Fragen 5 bis 9:
Es ist unbestritten, daß ein HCV - Antikörperscreening für alle Blut/Plasma/Organspender eine
unabdingbare Notwendigkeit ist. Darüber hinaus sollte dieser Test allen Personen angeboten
werden, bei denen eine akzidentelle Verletzung mit Blutexposition erfolgt ist, ferner Drogen -
abhängigen, Haemodialysepatienten und Sexualpartnern von an Hepatitis C - Erkrankten sowie
Patienten mit erhöhtem SGPT - Spiegel. Ein generelles Screening gegen Hepatitis C -Virus ist
auch in den übrigen EU - Staaten nicht vorgesehen. Dies geht unter anderem auch aus einer im
Auftrag der Europäischen Kommission (DG V) durchgeführten Studie hervor.
Zu Frage 8:
Soweit meinen Fachbeamten bekannt ist, liefert der HCV - Rapid - Test nur vorläufige Daten, die
durch andere Tests bestätigt werden müssen. Im österreichischen Blutspendewesen wird der -
zeit ein HCV - Screening - Test nach der ELISA - Methode verwendet. Die zusätzliche Durchfüh -
rung eines HCV - Schnelltestes würde nur zusätzliche Kosten verursachen und trotzdem die
Anwendung einer bestätigenden Methode erfordern. Für die Zukunft ist im Blutspendewesen
die Einführung einer Genamplifikationsmethode zum Nachweis von HCV - DNA (Polymerase -
Ketten - Reaktion - PCR) vorgesehen. Dieser Test wird die Sicherheit noch weiter erhöhen. Die
Anwendung eines Schnelltestes der angesprochenen Art wäre für Personen sinnvoll, die wissen
möchten, ob sie eine HCV - Infektion
haben und nur deshalb zur Blutspende gehen. Diesen Per -
sonen sollten jedoch andere Möglichkeiten geboten werden, sich über eine eventuelle Infektion
zu informieren
Zu Frage 10.
In diversen klinischen Studien mit Interferon alpha hat sich gezeigt, daß diese Behandlung für
einige Patienten nützlich sein kann. Bei der Untersuchung der biochemischen und virologischen
Marker haben sich bei ca. 30 % der Patienten Erfolge gezeigt. Beim heutigen Stand des Wis-
sens wird die Behandlung auch nur für bestimmte Patientengruppen empfohlen. Eine generelle
Therapie aller IICV - Infizierter ist daher derzeit noch ineffektiv, da der Nützen der Therapie im
Einzelfall abzuwägen ist.
An das
Bundesministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
Stubenring 1
A-1010 Wien
Betr.: Parlamentarische Anfrage - 3 Minuten HCV Rapid Test
Bezug. Ihr Schreiben vom 24. April 1998, Zl. 21.891/88 - 5/98
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Hauptverband nimmt zur gegenständlichen parlamentar -
schen Anfrage folgendermaßen Stellung:
Frage 1:
Im Gesundheitsvorsorgebereich wurden In der Theorie und Pra -
xis verschiedene spezifische Konzepte entwickelt, bei denen sich vor al -
lem jene der Gesundheitsförderung und der Prävention durchgesetzt ha -
ben.
Nach den derzeit gängigen Definitionen und Interpretationen ist
von folgenden Begriffsbestimmungen auszugehen:
1. Die Primärprävention zielt auf die Erhaltung und Verbesserung
der Gesundheit des an und für sich gesunden Menschen ab und hat die
Aufgabe, schädliche Umwelteinflüsse abzuwehren oder günstige Umwelt -
einflüsse herzustellen, gesundheitsbezogene Verhaltensweisen zu fördern
und krankheitsverursachende Faktoren zu bekämpfen und vom Menschen
fernzuhalten.
Verhältnisbezogene Prävention stellt sich den sozialen Verhält-
nissen, der Arbeitswelt und dem Arbeitsschutz sowie der ökologischen
Umwelt.
Verhaltensbezogene Prävention agiert in den Bereichen Lebens-
Stil, Gesundheitsaufklärung und Gesundheitserziehung.
Spezifische Primärprävention richtet sich gegen bestimmte Er -
krankungsrisken; als Beispiele seien genannt Schutzimpfungen, Kariespro -
phylaxe.
2. Die Sekundärprävention setzt in der präklinischen Phase ein,
zu der vom einzelnen subjektiv noch keine Krankheitssymptome wahrge -
nommen werden, und besteht in der Früherkennung von Krankheiten.
3. Die Tertiärprävention umfaßt die Vermeidung von Spätkompli -
kationen und die Verhinderung des Fortschreitens bestehender Krankhei -
ten; darunter fallen u.a. Rehabilitationsmaßnahmen.
4. Eine Weiterentwicklung der Prävention stellt die Gesundheits -
förderung dar. Primärprävention Ist traditionell ein eher medizinisch ausge -
richteter Ansatz, währenddessen die Gesundheitsförderung Interdisziplinär
agiert. Die WHO umschreibt die Gesundheitsförderung wie folgt:
Gesundheitsförderung ist Ausdruck einer gemeinsamen kon -
zeptuellen Grundlage für Programmansätze, die die Verbesse -
rung von Lebensweisen und Lebensbedingungen anstreben.
Sie setzt bei den jeweiligen Lebenszusammenhängen an und
ist bemüht, persönliche und gesellschaftliche Verantwortlichkei -
ten miteinander in Einklang zu bringen, um auf eine gesündere
Umwelt hinzuwirken."
Gesundheitsförderung im Sinne der Ottawa - Charta der
WHO
a) umfaßt in gleichrangiger Bedeutung die Lebens -, Arbeits - und
Umweltbedingungen;
b) fördert die Entwicklung, Organisation und Beteiligung von
mehr Betroffenenkompetenz;
c) verlangt ein koordiniertes Zusammenwirken aller mit Themen
der Gesundheitsforderung befaßten Entscheidungsträger in Poli -
tik und Wirtschaft, aller nichtstaatlichen und selbstorganisierten
Verbände, Institutionen und Initiativen;
d) erfordert die Entwicklung regionaler Gesamtkonzepte und
Strategien auf Basis gesicherter Bedarfs - und Situationsanly -
sen.
Die in der parlamentarischen Anfrage verlangte Definition der
Vorsorge - und Präventivmedizin greift insofern zu kurz, weil die Vorsorge -
und Präventivmedizin einen Teil des Präventions”Gesundheitsförde -
rungskonzeptes darstellt, jedoch nicht die ausschließliche Kompetenz da -
für für sich in Anspruch nehmen kann.
Die österreichische Sozialversicherung ist seit jeher dem Präven -
tionsgedanken verpflichtet. in den Leistungskatalogen der Krankenversi -
cherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung sind eine Reihe
von Präventionsmaßnahmen vorgesehen, die seit Jahrzehnten "gelebt"
werden Neuentwicklungen werden ständig in die Leistungskataloge inte -
griert und unseren Versicherten/Patienten angeboten. So wurde u.a. mit
der 50. Novelle zum ASVG der moderne Gedanke der Gesundheitsförde -
rung aufgenommen.
Die in der österreichischen Sozialversicherung erbrachten Prä -
ventivleistungen und verwirklichten Präventionsprojekte und - instrumente
beliefen sich im Jahr 1996 auf rund 11,059 Milliarden Schilling.
in diesem Zusammenhang dürfen wir in bezug auf die parlamen -
tarische Anfrage besonders den Aufwand für kurative Leistungen mit Prä -
ventivcharakter im niedergelassenen Bereich hervorheben, der mit rund
2,390 Milliarden Schilling beziffert wird.
Frage 2:
Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, ist die Vorsorge - und Präven -
tivmedizin ein Teil des Präventions/Gesundheitsförderungskonzeptes. Ein
Teil dieses Gesamtkonzeptes ist dabei die Gesundheitsförderung, die all -
gemein über Gesundheitsgefährdung aufklärt sowie darüber berät, wie Ge -
fährdungen vermieden werden können.
Daraus ergibt sich, daß auch die Aufklärung und Beratung für
sich alleine im Gesamtkonzept sinnvoll und zweckmäßig sein kann. Es
müssen nicht immer konkrete Krankenbehandlungsmaßnahmen damit ver -
bunden sein.
Unabhängig davon sind - so wie im kurativen Bereich - auch im
Bereich der Gesundheitsförderung Kosten - Nutzen - Überlegungen anzustel -
len und Evaluierungen vorzunehmen. Dabei Ist aber nicht nur auf die pe -
kuniären Aspekte abzustellen, sondern auch die gewonnene Lebensquali -
tät zu berücksichtigen.
Frage 5 und 7:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann die soziale Kranken -
versicherung nur für derartige medizinische Ma(3nahmen die Kosten über -
nehmen, die wissenschaftlich erprobt sind. Nach den dem Hauptverband
derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen liegt für den HCV - Rapid Test
kein positives Gutachten des bundesstaatlichen Serum - Prüfinstitutes vor.
Wenn ein derartiges Gutachten vorliegt, könnte über die Aufnah -
me In den Leistungskatalog für Screeninguntersuchungen diskutiert wer -
den. Aus heutiger Sicht bestehen aber bereits erhebliche Zweifel, ob dies
sinnvoll und medizinisch zweckmäßig ist.