4032/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Mag. Haupt, Dolinschek und Kollegen

betreffend Aufrechterhaltung ,,Gesamtkonzept Chance B"

Nr. 4298/J

Behinderte Personen mit Beschäftigungsproblemen gehören gemäß meinen Vorga -

ben an das Arbeitsmarktservice nach wie vor zu den Zielgruppen der österreichi -

schen Arbeitsmarktpolitik. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags und der zur

Verfügung stehenden Mittel leistet das Arbeitsmarktservice einen beachtlichen Bei -

trag zur Integration dieser Personengruppe in den Arbeitsmarkt.

Dessen ungeachtet möchte ich darauf hinweisen, daß die Arbeitsmarktpolitik gene -

rell neue Bündnisse im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen

braucht. Das Arbeitsmarktservice war bisher zum Teil alleiniger oder zumindest

Hauptfinanzier in der Arbeitsmarktpolitik für Behinderte. Behindertenpolitik aber kann

umgekehrt nicht allein dem Arbeitsmarktservice überantwortet werden. Die Organe

des Arbeitsmarktservice haben nunmehr Richtwerte festgelegt, die der erste Versuch

einer Abschätzung des Kostenfaktors für die Arbeitsmarktpolitik sind. Das Arbeits -

marktservice hat dabei gleichzeitig den Ansprüchen entsprochen, einerseits kosten -

sparend vorzugehen, andererseits bewährte Strukturen zu erhalten. Wenn ein Be -

hinderter auf Dauer zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eine besondere Be -

treuung braucht, ist dies nicht allein Sache des Arbeitsmarktservice. Hier sind auch

die primär für Behindertenbetreuung zuständigen Länder gefordert und haben sich

stärker als bisher in die Arbeitsmarktpolitik für Behinderte einzubringen. Im Falle des

Vereins “Chance B” ist dies die Kompetenz des Landes Steiermark.

Nun zu Ihrer Frage:

Das Arbeitsmarktservice hat hinsichtlich des Vereins “Chance B” drei Förderansätze

zur Verfügung:

1. Qualifizierung

2. sozialökonomischer Betrieb

3. Zukauf von Dienstleistungen

Trainingskurse für maximal 16 behinderte Menschen werden grundsätzlich dem so -

zialökonomischen Betrieb vorgeschaltet. Diese Maßnahme wird seitens des Ar -

beitsmarktservice keinesfalls in Frage gestellt, allerdings wurde gemeinsam mit dem

Träger “Chance B” sehr wohl versucht, Einsparungspotentiale sichtbar zu machen

und die Kosten zu senken, ohne dadurch die Kapazität oder auch die damit verbun -

dene Anzahl von Dienstverhältnissen verringern zu müssen. Das Arbeitsmarktservice

weist mit Recht darauf hin, daß es darum geht, die Grundstrukturen zu erhalten, je -

doch im Sinne ihres gesetzlichen Auftrags eine höchstmögliche Effizienz und Effek -

tivität auch von ihren Kursträgern zu erreichen.

Die Landesgeschäftsführung hat daher mit den einzelnen Beschäftigungsprojekten

Gespräche geführt und gemeinsam Möglichkeiten erarbeitet, wie Einsparungseffekte

erzielt werden können, ohne ein Projekt in seiner Struktur zu gefährden. In dieser

Hinsicht wurde mit dem Verein “Chance B” Einvernehmen hergestellt, wie hoch die

Einsparungen im Bereich des sozialökonomischen Betriebes sein können und sein

sollen. Im Prinzip geht es um die Verhältniszahl zwischen Schlüsselkräften und

Transitarbeitskräften, die entsprechend der einleitenden Bemerkungen für die Be -

treuung Arbeitsloser ohne körperliche oder geistige Behinderungen 1 : 3 sein soll.

Für Behinderte reicht diese Verhältniszahl oft nicht aus, d.h., die sozialökonomischen

Betriebe müßten in dieser Frage auch andere potentielle Finanziers ansprechen.

Zum dritten Aspekt, dem Zukauf von Dienstleistungen, wurde ebenfalls mit dem

Verein “Chance B" Einvernehmen erzielt, vor allem auch deshalb, weil es zu keinen

Einsparungen gekommen ist.

Zu den in der Einleitung zu der Anfrage genannten Einsparungsvolumen von 1,8 Mil -

lionen Schilling für das Jahr 1998 sei bemerkt, daß dieses Volumen nicht nachvoll -

zogen werden kann. In den Bereichen Trainingskurse und der sozialökonomischen

Betriebe stehen derzeit Einsparungen gegenüber den Projektplänen von

ÖS 128.763,-- und ÖS 300.000,-- zur Diskussion. Das entspricht ca. 4,6% der Ge -

samtsumme der Projektpläne und damit einer Verringerung um ca. ÖS 200.000,--

gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig wurden die Zuwendungen für Dienstleistungen

um 4,8% und jene für die Arbeitsassistenz um 16,8% ausgeweitet. In diesem Fall

von einer die Gesamtstruktur des Vereins gefährdenden Einsparungsmaßnahme zu

sprechen, entbehrt daher der sachlichen Grundlage. Nichtsdestoweniger sei in die -

sem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, daß die Bemühungen um die

Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt auch verstärkter Anstrengun -

gen der Länder in diesem Bereich bedürfen.

Die Bundesministerin: