4032/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Mag. Haupt, Dolinschek und Kollegen
betreffend Aufrechterhaltung ,,Gesamtkonzept Chance B"
Nr. 4298/J
Behinderte Personen mit Beschäftigungsproblemen gehören gemäß meinen Vorga -
ben an das Arbeitsmarktservice nach wie vor zu den Zielgruppen der österreichi -
schen Arbeitsmarktpolitik. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags und der zur
Verfügung stehenden Mittel leistet das Arbeitsmarktservice einen beachtlichen Bei -
trag zur Integration dieser Personengruppe in den Arbeitsmarkt.
Dessen ungeachtet möchte ich darauf hinweisen, daß die Arbeitsmarktpolitik gene -
rell neue Bündnisse im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen
braucht. Das Arbeitsmarktservice war bisher zum Teil alleiniger oder zumindest
Hauptfinanzier in der Arbeitsmarktpolitik für Behinderte. Behindertenpolitik aber kann
umgekehrt nicht allein dem Arbeitsmarktservice überantwortet werden. Die Organe
des Arbeitsmarktservice haben nunmehr Richtwerte festgelegt, die der erste Versuch
einer Abschätzung des Kostenfaktors für die Arbeitsmarktpolitik sind. Das Arbeits -
marktservice hat dabei gleichzeitig den Ansprüchen entsprochen, einerseits kosten -
sparend vorzugehen, andererseits bewährte Strukturen zu erhalten. Wenn ein Be -
hinderter auf Dauer zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eine besondere Be -
treuung braucht, ist dies nicht allein Sache des Arbeitsmarktservice. Hier sind auch
die primär für Behindertenbetreuung
zuständigen Länder gefordert und haben sich
stärker als bisher in die Arbeitsmarktpolitik für Behinderte einzubringen. Im Falle des
Vereins “Chance B” ist dies die Kompetenz des Landes Steiermark.
Nun zu Ihrer Frage:
Das Arbeitsmarktservice hat hinsichtlich des Vereins “Chance B” drei Förderansätze
zur Verfügung:
1. Qualifizierung
2. sozialökonomischer Betrieb
3. Zukauf von Dienstleistungen
Trainingskurse für maximal 16 behinderte Menschen werden grundsätzlich dem so -
zialökonomischen Betrieb vorgeschaltet. Diese Maßnahme wird seitens des Ar -
beitsmarktservice keinesfalls in Frage gestellt, allerdings wurde gemeinsam mit dem
Träger “Chance B” sehr wohl versucht, Einsparungspotentiale sichtbar zu machen
und die Kosten zu senken, ohne dadurch die Kapazität oder auch die damit verbun -
dene Anzahl von Dienstverhältnissen verringern zu müssen. Das Arbeitsmarktservice
weist mit Recht darauf hin, daß es darum geht, die Grundstrukturen zu erhalten, je -
doch im Sinne ihres gesetzlichen Auftrags eine höchstmögliche Effizienz und Effek -
tivität auch von ihren Kursträgern zu erreichen.
Die Landesgeschäftsführung hat daher mit den einzelnen Beschäftigungsprojekten
Gespräche geführt und gemeinsam Möglichkeiten erarbeitet, wie Einsparungseffekte
erzielt werden können, ohne ein Projekt in seiner Struktur zu gefährden. In dieser
Hinsicht wurde mit dem Verein “Chance B” Einvernehmen hergestellt, wie hoch die
Einsparungen im Bereich des sozialökonomischen Betriebes sein können und sein
sollen. Im Prinzip geht es um die Verhältniszahl zwischen Schlüsselkräften und
Transitarbeitskräften, die entsprechend der einleitenden Bemerkungen für die Be -
treuung Arbeitsloser ohne körperliche oder geistige Behinderungen 1 : 3 sein soll.
Für Behinderte reicht diese Verhältniszahl oft nicht aus, d.h., die sozialökonomischen
Betriebe müßten in dieser Frage
auch andere potentielle Finanziers ansprechen.
Zum dritten Aspekt, dem Zukauf von Dienstleistungen, wurde ebenfalls mit dem
Verein “Chance B" Einvernehmen erzielt, vor allem auch deshalb, weil es zu keinen
Einsparungen gekommen ist.
Zu den in der Einleitung zu der Anfrage genannten Einsparungsvolumen von 1,8 Mil -
lionen Schilling für das Jahr 1998 sei bemerkt, daß dieses Volumen nicht nachvoll -
zogen werden kann. In den Bereichen Trainingskurse und der sozialökonomischen
Betriebe stehen derzeit Einsparungen gegenüber den Projektplänen von
ÖS 128.763,-- und ÖS 300.000,-- zur Diskussion. Das entspricht ca. 4,6% der Ge -
samtsumme der Projektpläne und damit einer Verringerung um ca. ÖS 200.000,--
gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig wurden die Zuwendungen für Dienstleistungen
um 4,8% und jene für die Arbeitsassistenz um 16,8% ausgeweitet. In diesem Fall
von einer die Gesamtstruktur des Vereins gefährdenden Einsparungsmaßnahme zu
sprechen, entbehrt daher der sachlichen Grundlage. Nichtsdestoweniger sei in die -
sem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, daß die Bemühungen um die
Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt auch verstärkter Anstrengun -
gen der Länder in diesem Bereich bedürfen.
Die Bundesministerin: