404/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
437/J betreffend des Baues der ''Umfahrung Lorüns'' bei der B 188 ,
welche die Abgeordneten Lackner und Genossen am 19 . April 1996 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist , stelle ich fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Entsprechend der internen Prioritätenfestlegung des Landes
Vorarlberg ist das Bauvorhaben in der Stufe 1 an 8 . Stelle in der
vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten er-
stellten Bedarfsfeststellung für den Ausbau von Bundesstraßen
gereiht .
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage :
Im August 1995 wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten auf Grundlage der Ergebnisse der diesbezüglich
von der Bundesstraßenverwaltung Vorarlberg vorgelegten Nutzen-
Kosten-Untersuchungen 3 Varianten für die weiteren generellen
Planungen freigegeben. Im Zuge dieser Projektierung wird den
beiden Tunnelvarianten auch eine Variante ''Ausbau des Bestandes
mit ortsseitiger Verbreiterung'' im Rahmen einer Nutzwertanalyse
gegenüber zu stellen sein, da neben den im Bundesstraßengesetz
festgelegten verkehrichen und umweltrelevanten Beurteilungskri-
terien, ebenso dem im Bundesverfassungsgesetz enthaltenen Grund-
satz nach wirtschaftlicher und sparsamer Verwendung der Budget-
mittel Rechnung zu tragen ist .
Eine exakte Verlaufsangabe bzw. Beschreibung aller im Projekt
untersuchten Varianten würde allerdings den Rahmen dieser parla-
mentarischen Anfrage sprengen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Eine seriöse Antwort in diesem Zusammenhang kann erst nach Vor-
liegen und erfolgter Prüfung der noch ausstehenden Projekts-
unterlagen abgegeben werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :
Die zu veranschlagenden Investitionskosten betragen je nach Vari-
ante 15 - 310 Mio. S .
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Eine endgültige Entscheidung über den Bau einer bestimmten Trasse
kann erst nach Abschluß der noch ausstehenden Planungsarbeiten
getroffen werden.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage :
Genaue Aussagen über den Zeitpunkt des Baubeginnes richten sich
einerseits nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel
und sind andererseits erst nach Vorlage eines entsprechenden
Finanzierungsplanes und Abschluß der erforderlichen Behördenver-
fahren möglich.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage :
Die Gemeinde Lorüns wurde und wird von der Bundesstraßenverwal-
tung Vorarlberg auf informeller Ebene in den laufenden Planungs-
prozeß integriert . Im Zuge des noch durchzuführenden Umweltver-
träglichkeitsprüfungsverfahrens wird die Gemeinde Lorüns auch
formalrechtlich die Möglichkeit bekommen , entsprechend Stellung
zu beziehen.