4056/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Firlinger, Dr. Partik - Pablé und Kollegen
haben am 12. Mai 1998 unter der Nr. 4387/J an mich eine schriftliche parlamenta -
rische Anfrage betreffend “des Einbruchdiebstahles in die Wohnung von Nicole
Praschak - Rieder in 1010 Wien, Rockhausgasse 4 in der Nacht vom 11. zum 12.
2.1998” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Aus welchen Gründen werden die Ermittlungen von Beamten des Polizei -
kommissariats Wien Innere Stadt und nicht wie es angesichts der besonde -
ren Umstände in diesem Fall erforderlich wäre von Beamten der Staatspolizei
oder des Sicherheitsbüros durchgeführt?
2. Welche Weisungen wurden seitens Ihres Ministeriums in dieser Causa dies -
bezüglich erteilt?
3. Von welchen Beamten wurden die Ermittlungen wegen des Einbruchs in die
Wohnung von Nicole Praschak - Rieder geleitet?
4. Sind Ihnen Art und Inhalt der entwendeten Dossiers bekannt und gibt es auch
Kopien der entwendeten Unterlagen?
Wenn ja, welcher Art waren diese Dossiers und enthielten diese belastende
Inhalte für hochrangige Persönlichkeiten aus Wirtschaft oder Politik?
Wenn nein, warum wurden die jetzt entwendeten Unterlagen nicht damals
schon, aufgrund der Brisanz des Falles sichergestellt, bzw. Kopien herge -
stellt?
5. Welche Motive könnten nach Erkenntnissen der Exekutive der oder die Täter
bzw. deren Auftraggeber für die Durchführung
dieser Tat gehabt haben?
6. Sind Ihnen aufgrund der Ermittlungsergebnisse bereits mutmaßliche Täter,
bzw. deren Auftraggeber bekannt?
7. Wurden im Zuge der Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Selbstmord
von Gerhard Praschak im Vorjahr persönliche Dossiers des Verstorbenen 51 -
chergestellt, die belastende Inhalte für hochrangige Persönlichkeiten aus
Wirtschaft oder Politik beinhalteten?
8. Sind im Zuge der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Selbstmord von
Gerhard Praschak bei Durchsicht der sichergestellten Unterlagen für die Fi -
nanzbehörden verwertbare Hinweise aufgetaucht?
Wenn ja, wurde der Bundesminister für Finanzen darüber informiert, bzw.
warum wurde er nicht darüber informiert?
9. Kam es in der Causa Praschak auch zu Kontakten mit anderen Ressorts?
Wenn ja, wann und mit welchen genau? Welche Aktenvermerke, mit wel -
chem konkreten Wortlaut dazu, liegen dazu vor?
10. Befand sich unter diesen Unterlagen von Gerhard Praschak auch eine wie
von NEWS behauptete Liste mit detaillierten Angaben über Geldzahlungen
an Politiker?
Wenn ja, welche Schritte wurden diesbezüglich seitens der Exekutive einge -
leitet?
11. Von welchen Beamten wurden die Ermittlungen, die im Zusammenhang mit
dem Selbstmord von Gerhard Praschak stehen geleitet?
12. Kurzum Herr Innenminister, wie stehen aus ihrer Sicht die Chancen, daß die -
se Causa einer endgültigen Klärung zugeführt wird?”
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Führung polizeilicher Vorerhebungen obliegt nur bei politischen oder politisch
motivierten Verbrechen oder Vergehen der Abteilung für Staats -, Personen - und
Objektschutz. Bei dem in Rede stehenden Einbruchsdiebstahl lagen keinerlei An -
haltspunkte für das Vorliegen eines politischen
Vergehens oder Verbrechens vor.
Dem Sicherheitsbüro der Bundespolizeidirektion Wien obliegt die Führung der poli -
zeilichen Vorerhebungen im Bereich der organisierten Kriminalität sowie bei schwe -
ren und aufsehenerregenden, nicht politischen und nicht politisch motivierten Straf -
taten. Auch für das Vorliegen solcher schwerer und aufsehenerregender Delikte wa -
ren keine Hinweise vorhanden. Für die Bundespolizeidirektion Wien stellte sich der
Fall als "üblicher" Einbruchsdiebstahl dar.
Zu Frage 2:
Der Bundespolizeidirektion Wien wurde durch das Bundesministerium für Inneres in
dieser Angelegenheit lediglich die Weisung zur Berichterstattung über den Gang der
Ermittlungen erteilt.
Zu Frage 3:
Die Amtshandlung wird von Beamten der Kriminalabteilung des Bezirkspolizeikom -
missariates Innere Stadt geführt. Die ermittelnden Beamten wurden bei der Tatbe -
standsaufnahme durch die "Tatortgruppe" des Büros für Erkennungsdienst, Kri -
minaltechnik und Fahndung unterstützt.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu Frage 5:
Die Beamten der Bundespolizeidirektion Wien konnten bis dato noch keine Motive
für den Einbruchdiebstahl ermitteln.
Zu Frage 6:
Den ermittelnden Beamten sind bis dato keine mutmaßlichen Täter bzw. deren Auf -
traggeber bekanntgeworden. Bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde Anzeige gegen
unbekannte Täter erstattet.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Nein.
Im Zusammenhang mit der Causa PRASCHAK kam es zu keinen Kontaktaufnah -
men mit anderen Ressorts.
Zu Frage 10:
Nein.
Zu Frage 11:
Die Amtshandlung wurde von Beamten der Kriminalabteilung des Bezirkspolizei -
kommissariates Innere Stadt geführt. Die ermittelnden Beamten wurden durch die
,,Tatortgruppe des Büros für Erkennungsdienst, Kriminaltechnik und Fahndung un -
terstützt. Die Kommissionierung der Leiche des Mag. Gerhard PRASCHAK wurde
von der polizeilichen Kommission, bestehend aus einem
rechtskundigen Beamten,
einem Amtsarzt und einem Kriminalbeamten durchgeführt. Über Vorschlag dieser
Kommission wurde die Leiche des Mag. Gerhard PRASCHAK einer gerichtsmedizi -
nischen Leichenöffnung zugeführt. Im Zuge dieser gerichtsmedizinischen Untersu -
chung konnten keine Anhaltspunkte gegen das Vorliegen eines Selbstmordes fest -
gestellt werden. Auch die durchgeführte Schußhanduntersuchung bestätigt das Vor -
liegen eines Selbstmordes.
Zu Frage 12:
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse steht fest, daß Mag. Gerhard PRASCHAK
Selbstmord begangen hatte. Aufgrund des derzeitigen Ermittlungsstandes sind aber
weder Motive noch Täter des Einbruchsdiebstahles bekannt.