4056/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Firlinger, Dr. Partik - Pablé und Kollegen

haben am 12. Mai 1998 unter der Nr. 4387/J an mich eine schriftliche parlamenta -

rische Anfrage betreffend “des Einbruchdiebstahles in die Wohnung von Nicole

Praschak - Rieder in 1010 Wien, Rockhausgasse 4 in der Nacht vom 11. zum 12.

2.1998” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Aus welchen Gründen werden die Ermittlungen von Beamten des Polizei -

kommissariats Wien Innere Stadt und nicht wie es angesichts der besonde -

ren Umstände in diesem Fall erforderlich wäre von Beamten der Staatspolizei

oder des Sicherheitsbüros durchgeführt?

2. Welche Weisungen wurden seitens Ihres Ministeriums in dieser Causa dies -

bezüglich erteilt?

3. Von welchen Beamten wurden die Ermittlungen wegen des Einbruchs in die

Wohnung von Nicole Praschak - Rieder geleitet?

4. Sind Ihnen Art und Inhalt der entwendeten Dossiers bekannt und gibt es auch

Kopien der entwendeten Unterlagen?

Wenn ja, welcher Art waren diese Dossiers und enthielten diese belastende

Inhalte für hochrangige Persönlichkeiten aus Wirtschaft oder Politik?

Wenn nein, warum wurden die jetzt entwendeten Unterlagen nicht damals

schon, aufgrund der Brisanz des Falles sichergestellt, bzw. Kopien herge -

stellt?

5. Welche Motive könnten nach Erkenntnissen der Exekutive der oder die Täter

bzw. deren Auftraggeber für die Durchführung dieser Tat gehabt haben?

6. Sind Ihnen aufgrund der Ermittlungsergebnisse bereits mutmaßliche Täter,

bzw. deren Auftraggeber bekannt?

7. Wurden im Zuge der Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Selbstmord

von Gerhard Praschak im Vorjahr persönliche Dossiers des Verstorbenen 51 -

chergestellt, die belastende Inhalte für hochrangige Persönlichkeiten aus

Wirtschaft oder Politik beinhalteten?

8. Sind im Zuge der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Selbstmord von

Gerhard Praschak bei Durchsicht der sichergestellten Unterlagen für die Fi -

nanzbehörden verwertbare Hinweise aufgetaucht?

Wenn ja, wurde der Bundesminister für Finanzen darüber informiert, bzw.

warum wurde er nicht darüber informiert?

9. Kam es in der Causa Praschak auch zu Kontakten mit anderen Ressorts?

Wenn ja, wann und mit welchen genau? Welche Aktenvermerke, mit wel -

chem konkreten Wortlaut dazu, liegen dazu vor?

10. Befand sich unter diesen Unterlagen von Gerhard Praschak auch eine wie

von NEWS behauptete Liste mit detaillierten Angaben über Geldzahlungen

an Politiker?

Wenn ja, welche Schritte wurden diesbezüglich seitens der Exekutive einge -

leitet?

11. Von welchen Beamten wurden die Ermittlungen, die im Zusammenhang mit

dem Selbstmord von Gerhard Praschak stehen geleitet?

12. Kurzum Herr Innenminister, wie stehen aus ihrer Sicht die Chancen, daß die -

se Causa einer endgültigen Klärung zugeführt wird?”

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Führung polizeilicher Vorerhebungen obliegt nur bei politischen oder politisch

motivierten Verbrechen oder Vergehen der Abteilung für Staats -, Personen - und

Objektschutz. Bei dem in Rede stehenden Einbruchsdiebstahl lagen keinerlei An -

haltspunkte für das Vorliegen eines politischen Vergehens oder Verbrechens vor.

Dem Sicherheitsbüro der Bundespolizeidirektion Wien obliegt die Führung der poli -

zeilichen Vorerhebungen im Bereich der organisierten Kriminalität sowie bei schwe -

ren und aufsehenerregenden, nicht politischen und nicht politisch motivierten Straf -

taten. Auch für das Vorliegen solcher schwerer und aufsehenerregender Delikte wa -

ren keine Hinweise vorhanden. Für die Bundespolizeidirektion Wien stellte sich der

Fall als "üblicher" Einbruchsdiebstahl dar.

Zu Frage 2:

Der Bundespolizeidirektion Wien wurde durch das Bundesministerium für Inneres in

dieser Angelegenheit lediglich die Weisung zur Berichterstattung über den Gang der

Ermittlungen erteilt.

Zu Frage 3:

Die Amtshandlung wird von Beamten der Kriminalabteilung des Bezirkspolizeikom -

missariates Innere Stadt geführt. Die ermittelnden Beamten wurden bei der Tatbe -

standsaufnahme durch die "Tatortgruppe" des Büros für Erkennungsdienst, Kri -

minaltechnik und Fahndung unterstützt.

Zu Frage 4:

Nein.

Zu Frage 5:

Die Beamten der Bundespolizeidirektion Wien konnten bis dato noch keine Motive

für den Einbruchdiebstahl ermitteln.

Zu Frage 6:

Den ermittelnden Beamten sind bis dato keine mutmaßlichen Täter bzw. deren Auf -

traggeber bekanntgeworden. Bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde Anzeige gegen

unbekannte Täter erstattet.

Zu Frage 7:

Nein.

Zu Frage 8:

Nein.

Im Zusammenhang mit der Causa PRASCHAK kam es zu keinen Kontaktaufnah -

men mit anderen Ressorts.

Zu Frage 10:

Nein.

Zu Frage 11:

Die Amtshandlung wurde von Beamten der Kriminalabteilung des Bezirkspolizei -

kommissariates Innere Stadt geführt. Die ermittelnden Beamten wurden durch die

,,Tatortgruppe des Büros für Erkennungsdienst, Kriminaltechnik und Fahndung un -

terstützt. Die Kommissionierung der Leiche des Mag. Gerhard PRASCHAK wurde

von der polizeilichen Kommission, bestehend aus einem rechtskundigen Beamten,

einem Amtsarzt und einem Kriminalbeamten durchgeführt. Über Vorschlag dieser

Kommission wurde die Leiche des Mag. Gerhard PRASCHAK einer gerichtsmedizi -

nischen Leichenöffnung zugeführt. Im Zuge dieser gerichtsmedizinischen Untersu -

chung konnten keine Anhaltspunkte gegen das Vorliegen eines Selbstmordes fest -

gestellt werden. Auch die durchgeführte Schußhanduntersuchung bestätigt das Vor -

liegen eines Selbstmordes.

Zu Frage 12:

Aufgrund der Ermittlungsergebnisse steht fest, daß Mag. Gerhard PRASCHAK

Selbstmord begangen hatte. Aufgrund des derzeitigen Ermittlungsstandes sind aber

weder Motive noch Täter des Einbruchsdiebstahles bekannt.