406/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

12.4.1 996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 375/J betreffend ,,Export

gefährIichen AbfalIs nach Rußland" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes

mitzuteilen:

 

 

ad 1

 

Derartige Abfälle sind:

 

- PCB-kontaminierte feste Abfälle (Transformatoren und Kondensatoren mit Wand-

stärken über 3 mm bzw. nicht in ein 200- Liter- Faß einbringbar),

 

- AbfäIIe zur Einlagerung in der Untertagedeponie (Rauchgasreinigungsrückstände,

Härtesalze, PCB-kontaminierte Feststoffe, Destillationsrückstände).

ad 2

Als Rohstoffverwertung im Sinne des AWG gelten alle Verfahren, aus denen ein

Stoffstrom aIs Nichtabfall resultiert.

ad 3a)

Keine.

ad 3b)

Der bei weitem überwiegende Teil der Verbringungsdistanzen bewegt sich innerhalb

einer 1 000 km Zone.

ad 3c)

Nein, soferne mit dieser Frage der Export von gefährIichen Abfällen gemeint ist.

ad 3d)

Nein.

ad 4a)

Keine.

ad 4b)

Nein.

 

 

ad 4c)

 

 

 

Ein soIcher Exportantrag wäre nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 35 ff.

 

AbfaIIwirtschaftsgesetz zu beurteilen.

 

 

 

ad 4d)