4062/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris POLLET - KAMMERLANDER,
Freundinnen und Freunde haben am 12. Mai 1998 unter der Zahl 4382/J - NR/98 an
mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Reaktionen gab es seitens Ihres Ressorts zu den Massakern an
Landlosen in Brasilien bzw. welche Aktivitäten bilateraler Art planen Sie aufgrund
dieser Berichte?
2. Welchen Beitrag leisten die österreichischen Vertreter auf EU - Ebene zur
Durchführung einer Agrarreform in Brasilien zugunsten der armen
Landbevölkerung?
3. Welche österreichischen Initiativen zugunsten der Landlosen in Brasilien gab es
bisher im Rahmen internationaler Organisationen wie der UNO?
4. Bestätigt die österreichische Vertretung in Brasilien die o.a. Massaker und die
ausbleibende Strafverfolgung der Täter?”
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die in der Anfrage erwähnten Morde sind dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten bekannt und werden - so wie andere grobe Verletzungen der
Menschenrechte - den brasilianischen Behörden
gegenüber bei jeder sich bietenden
Gelegenheit zur Sprache gebracht. Dabei zeigt sich regelmäßig die durchaus
unterschiedliche Rolle der verschiedenen brasilianischen Behörden: Die
Zentralregierung unternimmt - auch mit Blick auf das Ausland - ernsthafte
Anstrengungen, Bewußtseinsarbeit bei den staatlichen Organen bezüglich ihres
Auftrags, die Menschenrechte zu achten, zu leisten. Nach den Beschlüssen der
Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 wurde von Brasilien ein nationaler
Menschenrechtsplan erstellt und ein eigenes Staatssekretariat zur Überwachung
dieses Aktionsplanes eingerichtet. U.a. wurde angesichts der häufigen
Menschenrechtsverletzungen durch Organe der Militärpolizei die Unterstellung
dieser Militärpolizei unter die zivile Gerichtsbarkeit gesetzlich verankert. Weniger
positiv ist die Tätigkeit vieler Bundesstaaten, bei denen die Bereitschaft zur
Durchsetzung der Menschenrechte teilweise in viel geringerem Maße gegeben ist.
Zu Frage 2:
Die Europäische Kommission - und daher auch Österreichs Vertreter in EU - Organen
und die Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit) des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten - arbeiten in Zusammenarbeit mit Nicht - Regierungs -
Organisationen (NGOs) der EU - Mitgliedsländer, darunter Österreichs, an einer
großen Anzahl von Entwicklungshilfeprojekten im Nordosten Brasiliens mit, die der
armen Landbevölkerung zugute kommen. Alle diese von Österreich mitfinanzierten
Projekte stellen praktische Beispiele der Landreform in kleinen Schritten dar. Es
genügt ja nicht, den Landlosen Land zu schenken, ohne ihnen die entsprechende
Ausbildung zu dessen sinnvoller Bearbeitung zu geben. Diese ausländische (auch
österreichische ) Hilfe geht daher in eine ähnliche Richtung wie die Bestrebungen
des brasilianischen Ministeriums für Landreform, das in den letzten vier Jahren etwa
280.000 Familien angesiedelt und ausgebildet hat. Der Prozeß ist langwierig, da die
Versäumnisse von Jahrhunderten in wenigen Jahren nicht aufgeholt werden können.
Zu Frage 3:
Österreich hat im Zusammenhang mit Bemühungen zur Weiterentwicklung
internationaler Rechtsinstrumente, die auch auf Landlose abstellen, seit mehreren
Jahren eine besondere Initiative zur Verbesserung des Schutzes von Binnen-
flüchtlingen gesetzt. Der auf Betreiben Österreichs für diesen besonders
schutzwürdigen Personenkreis etablierte Sondervertreter des UN - Generalsekretärs,
Francis Deng, hat ein umfassendes Mandat für diese Arbeit. Seine von der 54. MRK
zur Kenntnis genommenen "Guiding Principles on Internal Displacment" stellen
Standards zum Schutze intern Vertriebener dar, die auch auf Landlose in Brasilien
angewendet werden können (siehe Bericht von Mr. Deng an die 54. MRK,
11.2.1998, E/CN.4/1998/53/Add. 2 und die von Österreich eingebrachte Resolution
1998/50 der UN - Menschenrechtskommission).
Anläßlich der letzten Prüfung des brasilianischen Staatenberichts über die
Umsetzung des Internationalen Übereinkommens über bürgerliche und politische
Rechte hat das Menschenrechtskomitee in seinen Schlußfolgerungen u.a. tiefe
Sorge über Fälle summarischer und willkürlicher Hinrichtungen durch
Sicherheitskräfte und Todesschwadronen u.a. gegen Landlose zum Ausdruck
gebracht. Darüber hinaus wurden Fälle von Massakern gegen Landlose in Brasilien
auch vom Sonderberichterstatter über summarische und willkürliche Hinrichtungen
aufgebracht. Insbesondere hat der Sonderberichterstatter in einem "urgent appeal"
die brasilianische Regierung aufgefordert, "landlose" Indigene vor gewaltsamen
Übergriffen zu schützen.
Insgesamt führen diese verschiedenen Initiativen zu einer zunehmenden
Ihematisierung, die auch österreichischerseits im Sinne einer Verbesserung des
Schutzes der eingeborenen Landbevölkerung unterstützt wird.
Zu Frage 4:
Nach den der Österreichischen Botschaft Brasilia zugänglichen Informationen ist das
jahrhundertealte Problem der Landreform, das seine Wurzeln in der kolonialen
Besiedlungspolitik hat, trotz der von der Regierung Fernando Henrique Cardoso im
Rahmen ihrer langfristigen Pläne zustandegebrachten Ansiedlung von etwa 280.000
Familien in den letzten vier Jahren weit von einer zufriedenstellenden Lösung
entfernt.
Die ständigen Landbesetzungen und Auseinandersetzungen haben sowohl die
Landlosen als auch die Landbesitzer dazu gebracht, sich in gut organisierten
Gruppen zusammenzuschließen, die politisch ständig an Einfluß gewinnen. Die
zunehmende Radikalisierung auf beiden Seiten bedroht inzwischen in manchen
Teilen des Landes die staatliche Ordnung: Im Süden des Amazonas - Bundesstaates
Pará mußte die Regierung im Frühjahr 1998 nach einer gewaltsamen Räumung
eines besetzten Gutes die Ordnung mit Hilfe der Armee wiederherstellen. Da in
einigen ländlichen Gebieten zudem kaum eine Strafverfolgung stattfindet, nehmen
die Auseinandersetzungen immer gewalttätigere Formen an.
Zu den schlimmsten Auseinandersetzungen gehören die beiden in der vorliegenden
parlamentarischen Anfrage erwähnten Morde. Am 17. April 1996 führte die
Räumung einer von Landlosen blockierten Straße in Eldorado de Carajás im
Amazonasbundesstaat Pará zu einem Massaker, bei dem mindestens 19 Landlose
durch die Polizei getötet wurden. Der Prozeß gegen die in das Massaker
verwickelten 153 Polizisten hat bis heute zu keinen Verurteilungen geführt. Am 26.
März 1998 wurden zwei führende Mitglieder der lokalen Landlosenbewegung in
Parauapebas (Pará) getötet; brasilianischen Zeitungsmeldungen zufolge hätten an
diesen Ermordungen durch Großgrundbesitzer auch zehn der Polizisten
teilgenommen, die der Beteiligung am Massaker von Eldorado de Carajás angeklagt
sind.
Diese Morde zeigen das derzeitige Grundproblem der Menschenrechtssituation in
Brasilien: zum einen verfolgt die brasilianische Bundesregierung seit dem Amtsantritt
von Präsident Cardoso am 1. Jänner 1995 eine offensive Politik des Dialoges in
Menschenrechtsfragen und stellt sich nationaler und internationaler Kritik. Im
konkreten Fall hat sie versucht, die Lage durch die Entsendung von Armee - Einheiten
unter Kontrolle zu bringen, und an die Gerichte in Pará appelliert, ihrer Aufgabe der
Strafverfolgung gerecht zu werden. Zum anderen kann die Zentralregierung jedoch
keine Ergebnisse erzwingen, da die wesentlichen Kompetenzen zur Bewältigung der
Konflikte im Zuständigkeitsbereich der Einzelstaaten liegen und die Strafverfolgung
der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit obliegt. Dies gilt umso mehr, als die
Großgrundbesitzer in wenig industrialisierten Bundesstaaten wie Pará traditionell
über einen überragenden politischen Einfluß verfügen.