4062/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris POLLET - KAMMERLANDER,

Freundinnen und Freunde haben am 12. Mai 1998 unter der Zahl 4382/J - NR/98 an

mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

1. Welche Reaktionen gab es seitens Ihres Ressorts zu den Massakern an

Landlosen in Brasilien bzw. welche Aktivitäten bilateraler Art planen Sie aufgrund

dieser Berichte?

2. Welchen Beitrag leisten die österreichischen Vertreter auf EU - Ebene zur

Durchführung einer Agrarreform in Brasilien zugunsten der armen

Landbevölkerung?

3. Welche österreichischen Initiativen zugunsten der Landlosen in Brasilien gab es

bisher im Rahmen internationaler Organisationen wie der UNO?

4. Bestätigt die österreichische Vertretung in Brasilien die o.a. Massaker und die

ausbleibende Strafverfolgung der Täter?”

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Die in der Anfrage erwähnten Morde sind dem Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten bekannt und werden - so wie andere grobe Verletzungen der

Menschenrechte - den brasilianischen Behörden gegenüber bei jeder sich bietenden

Gelegenheit zur Sprache gebracht. Dabei zeigt sich regelmäßig die durchaus

unterschiedliche Rolle der verschiedenen brasilianischen Behörden: Die

Zentralregierung unternimmt - auch mit Blick auf das Ausland - ernsthafte

Anstrengungen, Bewußtseinsarbeit bei den staatlichen Organen bezüglich ihres

Auftrags, die Menschenrechte zu achten, zu leisten. Nach den Beschlüssen der

Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 wurde von Brasilien ein nationaler

Menschenrechtsplan erstellt und ein eigenes Staatssekretariat zur Überwachung

dieses Aktionsplanes eingerichtet. U.a. wurde angesichts der häufigen

Menschenrechtsverletzungen durch Organe der Militärpolizei die Unterstellung

dieser Militärpolizei unter die zivile Gerichtsbarkeit gesetzlich verankert. Weniger

positiv ist die Tätigkeit vieler Bundesstaaten, bei denen die Bereitschaft zur

Durchsetzung der Menschenrechte teilweise in viel geringerem Maße gegeben ist.

Zu Frage 2:

Die Europäische Kommission - und daher auch Österreichs Vertreter in EU - Organen

und die Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit) des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten - arbeiten in Zusammenarbeit mit Nicht - Regierungs -

Organisationen (NGOs) der EU - Mitgliedsländer, darunter Österreichs, an einer

großen Anzahl von Entwicklungshilfeprojekten im Nordosten Brasiliens mit, die der

armen Landbevölkerung zugute kommen. Alle diese von Österreich mitfinanzierten

Projekte stellen praktische Beispiele der Landreform in kleinen Schritten dar. Es

genügt ja nicht, den Landlosen Land zu schenken, ohne ihnen die entsprechende

Ausbildung zu dessen sinnvoller Bearbeitung zu geben. Diese ausländische (auch

österreichische ) Hilfe geht daher in eine ähnliche Richtung wie die Bestrebungen

des brasilianischen Ministeriums für Landreform, das in den letzten vier Jahren etwa

280.000 Familien angesiedelt und ausgebildet hat. Der Prozeß ist langwierig, da die

Versäumnisse von Jahrhunderten in wenigen Jahren nicht aufgeholt werden können.

Zu Frage 3:

Österreich hat im Zusammenhang mit Bemühungen zur Weiterentwicklung

internationaler Rechtsinstrumente, die auch auf Landlose abstellen, seit mehreren

Jahren eine besondere Initiative zur Verbesserung des Schutzes von Binnen-

flüchtlingen gesetzt. Der auf Betreiben Österreichs für diesen besonders

schutzwürdigen Personenkreis etablierte Sondervertreter des UN - Generalsekretärs,

Francis Deng, hat ein umfassendes Mandat für diese Arbeit. Seine von der 54. MRK

zur Kenntnis genommenen "Guiding Principles on Internal Displacment" stellen

Standards zum Schutze intern Vertriebener dar, die auch auf Landlose in Brasilien

angewendet werden können (siehe Bericht von Mr. Deng an die 54. MRK,

11.2.1998, E/CN.4/1998/53/Add. 2 und die von Österreich eingebrachte Resolution

1998/50 der UN - Menschenrechtskommission).

Anläßlich der letzten Prüfung des brasilianischen Staatenberichts über die

Umsetzung des Internationalen Übereinkommens über bürgerliche und politische

Rechte hat das Menschenrechtskomitee in seinen Schlußfolgerungen u.a. tiefe

Sorge über Fälle summarischer und willkürlicher Hinrichtungen durch

Sicherheitskräfte und Todesschwadronen u.a. gegen Landlose zum Ausdruck

gebracht. Darüber hinaus wurden Fälle von Massakern gegen Landlose in Brasilien

auch vom Sonderberichterstatter über summarische und willkürliche Hinrichtungen

aufgebracht. Insbesondere hat der Sonderberichterstatter in einem "urgent appeal"

die brasilianische Regierung aufgefordert, "landlose" Indigene vor gewaltsamen

Übergriffen zu schützen.

Insgesamt führen diese verschiedenen Initiativen zu einer zunehmenden

Ihematisierung, die auch österreichischerseits im Sinne einer Verbesserung des

Schutzes der eingeborenen Landbevölkerung unterstützt wird.

Zu Frage 4:

Nach den der Österreichischen Botschaft Brasilia zugänglichen Informationen ist das

jahrhundertealte Problem der Landreform, das seine Wurzeln in der kolonialen

Besiedlungspolitik hat, trotz der von der Regierung Fernando Henrique Cardoso im

Rahmen ihrer langfristigen Pläne zustandegebrachten Ansiedlung von etwa 280.000

Familien in den letzten vier Jahren weit von einer zufriedenstellenden Lösung

entfernt.

Die ständigen Landbesetzungen und Auseinandersetzungen haben sowohl die

Landlosen als auch die Landbesitzer dazu gebracht, sich in gut organisierten

Gruppen zusammenzuschließen, die politisch ständig an Einfluß gewinnen. Die

zunehmende Radikalisierung auf beiden Seiten bedroht inzwischen in manchen

Teilen des Landes die staatliche Ordnung: Im Süden des Amazonas - Bundesstaates

Pará mußte die Regierung im Frühjahr 1998 nach einer gewaltsamen Räumung

eines besetzten Gutes die Ordnung mit Hilfe der Armee wiederherstellen. Da in

einigen ländlichen Gebieten zudem kaum eine Strafverfolgung stattfindet, nehmen

die Auseinandersetzungen immer gewalttätigere Formen an.

Zu den schlimmsten Auseinandersetzungen gehören die beiden in der vorliegenden

parlamentarischen Anfrage erwähnten Morde. Am 17. April 1996 führte die

Räumung einer von Landlosen blockierten Straße in Eldorado de Carajás im

Amazonasbundesstaat Pará zu einem Massaker, bei dem mindestens 19 Landlose

durch die Polizei getötet wurden. Der Prozeß gegen die in das Massaker

verwickelten 153 Polizisten hat bis heute zu keinen Verurteilungen geführt. Am 26.

März 1998 wurden zwei führende Mitglieder der lokalen Landlosenbewegung in

Parauapebas (Pará) getötet; brasilianischen Zeitungsmeldungen zufolge hätten an

diesen Ermordungen durch Großgrundbesitzer auch zehn der Polizisten

teilgenommen, die der Beteiligung am Massaker von Eldorado de Carajás angeklagt

sind.

Diese Morde zeigen das derzeitige Grundproblem der Menschenrechtssituation in

Brasilien: zum einen verfolgt die brasilianische Bundesregierung seit dem Amtsantritt

von Präsident Cardoso am 1. Jänner 1995 eine offensive Politik des Dialoges in

Menschenrechtsfragen und stellt sich nationaler und internationaler Kritik. Im

konkreten Fall hat sie versucht, die Lage durch die Entsendung von Armee  - Einheiten

unter Kontrolle zu bringen, und an die Gerichte in Pará appelliert, ihrer Aufgabe der

Strafverfolgung gerecht zu werden. Zum anderen kann die Zentralregierung jedoch

keine Ergebnisse erzwingen, da die wesentlichen Kompetenzen zur Bewältigung der

Konflikte im Zuständigkeitsbereich der Einzelstaaten liegen und die Strafverfolgung

der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit obliegt. Dies gilt umso mehr, als die

Großgrundbesitzer in wenig industrialisierten Bundesstaaten wie Pará traditionell

über einen überragenden politischen Einfluß verfügen.