4066/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4364/J - NR/1998 betreffend offene Fragen zum
Förderungsbericht 1996, die die Abgeordneten APFELBECK und Kollegen am 12. Mai 1998
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wieviele Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen etc. sind von Ihrem Mini -
sterium 1996 gefördert worden?
2. Wie hoch war die jeweils höchste bzw. niedrigste 1996 ausbezahlte Einzelförderung
und wer hat sie unter welchem Fördertitel erhalten?
3. Wieviele Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen etc. haben 1996 von Ih -
rem Ministerium mehr als 1 Förderung, d.h. mehrere "Einzelförderungen" unter
verschiedenen Fördertiteln, erhalten?
A. Verwaltungsbereich Wissenschaft (Budgetkapitel 14):
Hiezu verweise ich auf die meiner seinerzeitigen Beantwortung der in der Präambel angeführ -
ten schriftlichen Anfrage Nr. 3577/J - NR/1998 zum Förderungsbericht 1996 als Beilage 2
angeschlossene 40 - seitige Aufstellung aller aus Mitteln
des Budgetkapitels 14 im Jahr 1996
geförderten Projekte. Aus dieser sind sowohl Ansatz, Förderungsempfänger, Projekte als
auch die Förderungssummen detailliert zu entnehmen, womit sie alle in den gegenständlichen
Fragen gewünschten Angaben enthält.
B. Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft (Budgetkapitel 65):
1. Im Jahr 1996 haben 19 Einzelstellen aus Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheits -
fonds Förderungen erhalten, wobei die niedrigste Zahlung (öS 380,-) an das Amt der
Salzburger Landesregierung für die bundesweite Verleihaktion der Kindersitze ging, die
höchste Förderung (öS 1.001.116,48) erhielt der ARBÖ für das von der EU mitfinanzierte
Projekt “Fahrtechnikkurse für Fahranfänger”.
Folgende Stellen erhielten mehrere “Einzelförderungen”:
das Kuratorium für Verkehrssicherheit für die Projekte
“Optimierung der Effizienz der Exekutive im Bereich des Straßenverkehrs”
“Interaktion zwischen Fußgängern und Pkw - Lenkern: Effizienzuntersuchung der Bestim -
mungen des §9 Abs. 2 StVO 1960 nach der 19. Novelle”
“Bremskraftregelverhalten von Motorradfahrern";
der ÖAMTC für die Projekte
“Fahrtechnikkurse für Senioren”
“James 95 ..... denn sie wissen was sie tun (Fahrtechniktrainings)";
die Kinderfreunde Steiermark für die Projekte
“Kindergemeinde/Kinderstadt - Ein Planungshandbuch für eine kinderfreundliche Gemein -
de/Stadt"
"Kleine Füße - Große Schritte";
die Austria Medien Service GmbH für die zwei Handbücher für Grundwehrdiener
"Ich mach mit"
"Soldat 96".
2. Die Oberste Eisenbahnbehörde fördert im Rahmen ihres Aufgabengebietes nur Eisenbahn -
unternehmen. Grundlage für die Förderungen sind die Bestimmungen des Privatbahnunter -
stützungsgesctzes 1988. Der Fachverband der Schienenbahnen vertritt die Förderungs -
nehmer bei den Verhandlungen.1996 waren es 16 Privatbahnunternehmen, die Förderun -
gen erhalten haben. Die höchste Einzelförderung war jene an die GKB (Graz - Köflacher
Eisenbahn - und Bergbau Betriebs - GesmbH.) in Form der Abdeckung des Betriebsabgan -
ges (öS 205.762.000,-); die niedrigste Förderung erging an die Achenseebahn AG
(öS 1.000.000,-). Alle Förderungen laufen unter der Regelung des Privatbahnunterstüt -
zungsgesetzes, wobei im wesentlichen nach Investitionsförderungsbeiträgen und Verlust -
abdeckungen unterschieden wird.
Folgende Stellen erhielten 1996 Förderungen aus verschiedenen Förderungstiteln:
GKB: Verlustabdeckung und Investprogramm "Fahrzeuge" und
WLB: Investprogramm "Schieneninfrastruktur"
Investprogramm “Schieneninfrastruktur Kreuzungen”
3. Die Anzahl der 1996 verbuchten Auszahlungen, die durch den ERP - Fonds abgewickelt
wurden, betrug 554. Die höchste ausbezahlte Einzelförderung erhielt die Thermenzentrum
Geinberg Errichtungs GmbH. (öS 10 Mio), die niedrigste Zahlung (öS 5.000,-) ging an
einen Verein. In Einzelfällen kommt es vor, daß ein Förderungsempfänger mehr Auszah -
lungen in einem Jahr erhält.
4. Wurden sämtliche im Förderbericht 1996 angeführten Fördersummen ausbezahlt
und wenn nein, in welchem Umfang wurden Förderungen niedriger bzw. höher als
im Bericht angerührt, ausbezahlt?
Da es sich beim Förderungsbericht um einen Erfolgsbericht handelt, sind alle im Förderungs -
bericht 1996 angeführten Beträge auch zur
Auszahlung gelangt.
5. Wieviele Mitarbeiter Ihres Ministeriums sind mit der Vergabe der Förderungen
beschäftigt?
6. Welche Ausbildung haben diese Mitarbeiter und in welchem (zeitlichen) Ausmaß
sind sie mit der Vergabe der Förderungen beschäftigt?
Diesbezügliche Angaben sind nicht möglich, da neben den Referenten auch noch zahlreiche
andere Mitarbeiter wie z.B. Buchhaltung, Kanzleikräfte ect. mit der Abwicklung von För -
derungen befaßt sind. Zudem werden einige Förderungen (KVK, ASB, RIP/RIF, ITF, QS,
PF) vom ERP - Fonds durchgeführt, so daß Mitarbeiter meines Ressorts nur für die Finanzie -
rung (Budget), fachlichen Beurteilung sowie strategischen und finanziellen Kontrolle der För -
derungsfälle zuständig sind.
7. Wer prüft die tatsächliche Verwendung der Fördergelder, d.h. wieviele und welche
Mitarbeiter prüfen die tatsächliche Verwendung der Fördergelder und in welchem
zeitlichen Umfang sind sie damit beschäftigt?
A. Verwaltungsbereich Wissenschaft:
Die Prüfung der tatsächlichen Verwendung der Fördergelder erfolgt nach den “Richtlinien für
den Nachweis der widmungsgemäßen Venvendung der durch das Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr gewährten Subventionen””. Danach sind die Auflagen im Genehmi -
gungserlaß für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung maßgebend; bei deren
Nichteinhaltung muß der gesamte Förderungsbetrag rücküberwiesen werden. Bei der Abrech -
nung sind grundsätzlich nur Originalbelege vorzulegen. Die Überprüfung erfolgt nach Projekt -
abschluß, wobei bei innerstaatlichen Förderungen ein Termin für die Vorlage der Abrechnung
festgelegt ist. Bei EU - Zusatzfinanzierungen erfolgt die Prüfung nach den Vorschriften der EU
sowie jener, die im Einvernehmen mit dem Rechnungshof erarbeitet wurde.
Im übrigen wird im Rahmen der Überprüfung der Jahresgebarung durch den Rechnungshof
ebenfalls eine Prüfung der Abrechnung von
Förderungen vorgenommen.
B. Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft:
1. Spätestens bei der Vorlage eines abschließenden Berichtes zu einem geförderten Vorha -
ben, jedenfalls noch vor Auszahlung des vollen zugesagten Förderungsbetrages aus Mitteln
des Verkehrssicherheitsfonds, werden sowohl Nachweise über die Einnahmen von son -
stigen Förderungsgebern als auch den tatsächlich erfolgten Ausgaben eingefordert, anhand
derer die zweckgewidmete Verwendung der Fördergelder geprüft werden kann.
2. Die Förderungen der Eisenbahnsektion sind durch eine mindestens 5 - jährige Laufzeit ge -
kennzeichnet; d.h. die umfangreichen Verhandlungen bis zum Abschluß der Förderungs -
Verträge (insbesondere ist auch darauf zu achten, daß eine gleichhohe Förderung des je -
weiligen Landes oder anderer Dritter erfolgt) werden alle fünf Jahre abgeführt. Während
der Laufzeit der Förderungsverträge werden die Förderungen gemäß den Vereinbarungen
abgewickelt und kontrolliert.
Im übrigen verweise ich auf meine Antwort zu den Fragen 5 und 6.
8. Wieviele der Förderempfänger 1996 wurden bzw. werden dahingehend geprüft,
wie sie die ausbezahlten Fördergelder tatsächlich verwendet haben?
9. Nach welchen Kriterien werden Förderempfänger “ausgewählt”, deren Verwen -
dung der Fördergelder überprüft wird?
10. Wie häufig und in welchem Umfang wird ein - und derselbe Fördernehmer, der
entweder in einem Jahr mehrfach gefördert wurde oder in mehreren aufeinan -
derfolgenden Jahren Förderungen erhielt, bzgl. der Verwendung der einzelnen
Förderungen geprüft?
Prinzipiell wird die Verwendung aller bewilligten Förderungen (unabhängig von ihrer Anzahl
bzw. der Betragshöhe) überprüft.
11. Wieviele Förderansuchen wurden im Förderjahr 1996 an Ihr Ministerium gestellt,
a) wieviele dieser Ansuchen wurden positiv behandelt?
b) Wieviele Ansuchen wurden nicht in voller Höhe genehmigt?
c) Weshalb wurden und werden Förderansuchen - bezogen auf die Höhe der För -
derung - nur teilweise genehmigt?
d) Aus welchen Gründen wurden Förderansuchen abgelehnt?
Detaillierte zahlenmäßige Angaben hiezu sind wegen der großen Zahl der Ansuchen im Bereich
meines Ressorts aus verwaltungsökonomisehen Gründen nicht möglich, da dies die Durchsicht
aller Förderungsakten (Anträge, Zwischenerledigungen, Bewilligungen ect.) voraussetzen
würde. Generell ist festzuhalten, daß in der Regel die genehmigte Förderungshöhe nicht der
beantragten entspricht.
Ablehnungen erfolgten dann, wenn
— das Projekt nicht den Förderungsrichtlinien entsprach,
— das beantragte Projekt (Veranstaltung, Studie ect.) nicht den Intentionen des Ressorts
entspricht oder
— bei Unternehmen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht damit zu rechnen ist, daß
sie in der Lage sind, das Projekt auch durchzuführen.
In einer Reihe von Fällen ist es auch zu einer freiwilligen Zurückziehung des Ansuchens durch
den Antragsteller gekommen, weil das Projekt nicht realisierbar war oder nicht den Richtlinien
entsprach.