407/AB

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

377/J betreffend Mauteinnahmen und ASFINAG-Schulden, welche die

Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 12. April 1996

an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage :

 

Das Faktum, daß über die Mauteinnahmen nicht nur die jeweilige

Mautstrecke, sondern das gesamte hochrangige, mittels ASFINAG

finanzierte Straßennetz finanziert wird, war nicht explizit

Gegenstand der EU-Beitrittsverhandlungen-

 

Da es aber bereits im Jahr l992 anläßlich einer Mautänderung bei

der Brennerautobahn knapp vor Unterzeichnung des EWR-Vertrages

intensiven Kontakt zur Europäischen Kommission in dieser Angele-

genheit gegeben hat, konnte Österreich davon ausgehen, daß

den zuständigen Kommissionsdienststellen das österreichische

Straßenfinanzierungssystem nicht unbekannt ist.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Für das Jahr 1995 wurden folgende Summen für Ausbau und Erhaltung

des hochrangigen Straßennetzes (A+S ) veranschlagt ( in Mio. S ) :

 

Auftragsverwaltung Sondergesellschaften Summe

 

Ausbau A: 704 1666 2370

Ausbau S : 64 250 314

Erhaltung A: 1771 1456 3227

Erhaltung S : 172 320 492

Gesamt 2711 3692 6403

 

( Quelle: Statistik Straße & Verkehr, Jänner 1996 )

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

Die Aufgabe der ASFINAG als Finanzierungsgesellschaft besteht

unter anderem in der Bedienung der durch frühere Kreditopera-

tionen der Straßenbausondergesellschaften entstandenen Verbind-

lichkeiten und in der Bereitste1lung finanzieller Mittel an diese

Gesellschaften zum weiteren Ausbau des hochrangigen Straßennetzes

( weitere Mittel erhalten die Gesellschaften auch noch aus dem

Bundesbudget , Katastrophenfonds, etc. ) . Im Gegenzug dazu haben

die Straßenbausondergesellschaften ihre namens des Bundes einge-

hobenen Mauteinnahmen und allfällige andere Einnahmen nach Abzug

der laufenden, mit Personal, Verwaltung, Mauteinhebung und Erhal-

tung verbundenen Ausgaben der ASFINAG zu überlassen.

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Die Finanzierung sämtlicher Kosten (Erhaltung, Ausbau, ASFINAG)

ist mit den derzeitigen Mauteinnahmen allein nicht möglich. Eine

diesbezüglich vorzunehmende Erhöhung der Mauteinnahmen ist auf-

grund der bereits jetzt herrschenden Hochmautpolitik und den

damit zusammenhängenden Einwänden der EU nicht möglich.

 

Es ist zwar rein rechnerisch dieses Modell ermittelbar, für die

Praxis jedoch aufgrund der damit zusammenhängenden Ausgangspara-

meter (Akzeptanz, Verlagerung, Durchsetzbarkeit) vollkommen irre-

levant.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Ausnützung des ASFINAG-Haftungsrahmens im April 1996 stellt

sich wie folgt dar:

 

Straßenbau

gesetzlicher Haftungsrahmen für

Kapital sowie für Zinsen und Kosten je S 77.400.000.000, --

 

Ausnützung an Kapital: rd. S 75.389.000.000, --

Ausnützung an Zinsen und Kosten: rd. S 44.797.000.000, --

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die restlichen Mittel ab 1996 fließen in die zur Zeit noch im

Laufen befindlichen Vorhaben, insbesondere in die Vorhaben

A 4 Parndorf-Nickelsdorf,

S 16 Landeck/West-Pians,

A 2 Umfahrung Klagenfurt,

B 311 Umfahrung Zell/See und

A 9 Lainbergtunnel

 

Damit ist der Haftungsrahmen ausgeschöpft.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage :

 

Entsprechend dem ASFINAG-Gesetz ist spätestens mit Fertigstellung

sämtlicher von den Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs

AG zur Finanzierung übernommenen Baumaßnahmen der jährliche

Kostenersatz an die ASFINAG so zu bemessen, daß ( neben den Zin-

sen ) auch die Tilgung der Verpflichtungen bis spätestens 31 .

Dezember 2015 gewährleistet ist . Ein allfälliger Budgetanteil

richtet sich somit nach der Höhe der für die Tilgung zur Verfü-

gung stehenden Mauteinnahmen.