407/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
377/J betreffend Mauteinnahmen und ASFINAG-Schulden, welche die
Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 12. April 1996
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage :
Das Faktum, daß über die Mauteinnahmen nicht nur die jeweilige
Mautstrecke, sondern das gesamte hochrangige, mittels ASFINAG
finanzierte Straßennetz finanziert wird, war nicht explizit
Gegenstand der EU-Beitrittsverhandlungen-
Da es aber bereits im Jahr l992 anläßlich einer Mautänderung bei
der Brennerautobahn knapp vor Unterzeichnung des EWR-Vertrages
intensiven Kontakt zur Europäischen Kommission in dieser Angele-
genheit gegeben hat, konnte Österreich davon ausgehen, daß
den zuständigen Kommissionsdienststellen das österreichische
Straßenfinanzierungssystem nicht unbekannt ist.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Für das Jahr 1995 wurden folgende Summen für Ausbau und Erhaltung
des hochrangigen Straßennetzes (A+S ) veranschlagt ( in Mio. S ) :
Auftragsverwaltung Sondergesellschaften Summe
Ausbau A: 704 1666 2370
Ausbau S : 64 250 314
Erhaltung A: 1771 1456 3227
Erhaltung S : 172 320 492
Gesamt 2711 3692 6403
( Quelle: Statistik Straße & Verkehr, Jänner 1996 )
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Die Aufgabe der ASFINAG als Finanzierungsgesellschaft besteht
unter anderem in der Bedienung der durch frühere Kreditopera-
tionen der Straßenbausondergesellschaften entstandenen Verbind-
lichkeiten und in der Bereitste1lung finanzieller Mittel an diese
Gesellschaften zum weiteren Ausbau des hochrangigen Straßennetzes
( weitere Mittel erhalten die Gesellschaften auch noch aus dem
Bundesbudget , Katastrophenfonds, etc. ) . Im Gegenzug dazu haben
die Straßenbausondergesellschaften ihre namens des Bundes einge-
hobenen Mauteinnahmen und allfällige andere Einnahmen nach Abzug
der laufenden, mit Personal, Verwaltung, Mauteinhebung und Erhal-
tung verbundenen Ausgaben der ASFINAG zu überlassen.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Die Finanzierung sämtlicher Kosten (Erhaltung, Ausbau, ASFINAG)
ist mit den derzeitigen Mauteinnahmen allein nicht möglich. Eine
diesbezüglich vorzunehmende Erhöhung der Mauteinnahmen ist auf-
grund der bereits jetzt herrschenden Hochmautpolitik und den
damit zusammenhängenden Einwänden der EU nicht möglich.
Es ist zwar rein rechnerisch dieses Modell ermittelbar, für die
Praxis jedoch aufgrund der damit zusammenhängenden Ausgangspara-
meter (Akzeptanz, Verlagerung, Durchsetzbarkeit) vollkommen irre-
levant.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Ausnützung des ASFINAG-Haftungsrahmens im April 1996 stellt
sich wie folgt dar:
Straßenbau
gesetzlicher Haftungsrahmen für
Kapital sowie für Zinsen und Kosten je S 77.400.000.000, --
Ausnützung an Kapital: rd. S 75.389.000.000, --
Ausnützung an Zinsen und Kosten: rd. S 44.797.000.000, --
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die restlichen Mittel ab 1996 fließen in die zur Zeit noch im
Laufen befindlichen Vorhaben, insbesondere in die Vorhaben
A 4 Parndorf-Nickelsdorf,
S 16 Landeck/West-Pians,
A 2 Umfahrung Klagenfurt,
B 311 Umfahrung Zell/See und
A 9 Lainbergtunnel
Damit ist der Haftungsrahmen ausgeschöpft.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage :
Entsprechend dem ASFINAG-Gesetz ist spätestens mit Fertigstellung
sämtlicher von den Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs
AG zur Finanzierung übernommenen Baumaßnahmen der jährliche
Kostenersatz an die ASFINAG so zu bemessen, daß ( neben den Zin-
sen ) auch die Tilgung der Verpflichtungen bis spätestens 31 .
Dezember 2015 gewährleistet ist . Ein allfälliger Budgetanteil
richtet sich somit nach der Höhe der für die Tilgung zur Verfü-
gung stehenden Mauteinnahmen.