4072/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

15. Mai1998 unter der Nr. 4446/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Information über Trinkwasser gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage an-

geschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Bewußtsein der Konsumenten kommt dem Trinkwasser als wohl wichtigstem Le -

bensmittel besondere Bedeutung zu. Dem daraus resultierenden lnformationsbedürf -

nis über die Beschaffenheit des Trinkwassers wurde mit folgenden Verordnungen

Rechnung getragen:

§ 5 Trinkwasser - Nitratverordnung, BGBl. Nr.557/1989, in der Fassung BGBl.

Nr.714/1996:

“Der Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage hat jedem Abnehmer des von

ihm in Verkehr gebrachten Trinkwassers auf schriftliche Anfrage die letzten ihm zur

Verfügung stehenden Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung auf Nitrat bekannt -

zugeben oder die Ergebnisse in einer anderen geeigneten Weise zu veröffentlichen. ”

§ 7Trinkwasser -  Pestizidverordnung, BGBl. Nr.448/1991:

“Der Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage hat jedem Abnehmer des von

ihm in Verkehr gebrachten Trinkwassers auf schriftliche Anfrage die letzten ihm zur

Verfügung stehenden Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen auf Pestizide be -

kannt zu geben oder die Ergebnisse in anderer geeigneter Weise zu veröffentlichen.”

Eine Verordnung über Wasser für den menschlichen Gebrauch, in der Grenzwerte

für weitere Stoffe in Trinkwasser, deren Kontrolle und eine Verpflichtung zur

Weitergabe von Informationen, gleichartig wie in den oben zitierten Verordnungen,

geregelt werden sollen, wird in Kürze im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Die Entscheidung darüber, auf welche Weise die Weitergabe von Informationen er -

folgen soll, liegt beim Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, der dabei die ört -

lichen bzw. regionalen Gegebenheiten berücksichtigen muß. Das kann beispiels -

weise durch die Veröffentlichung in einem Mitteilungsblatt der Betreiber einer Was -

serversorgungsanlage, in einer Gemeindezeitung oder durch eine Information, die

mit der Wasserrechnung mitgeschickt wird, erfolgen.

Mit Inkrafttreten der Verordnung über Wasser für den menschlichen Gebrauch wer -

den jedenfalls die Analysenergebnisse der Wasseruntersuchung für die betroffenen

Konsumentinnen und Konsumenten offengelegt.

Zu Frage 3:

Zur allgemeinen Information der Konsumentinnen und Konsumenten wurde die Bro -

schüre “Unser Trink & Grund Wasser” gemeinsam mit dem Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie und dem Bundesministerium für Land - und Forstwirt -

schaft herausgegeben. Diese Broschüre ist kostenlos bei den Herausgebern erhält -

lich (ein Exemplar dieser Broschüre ist beigeschlossen).

Weiters ist geplant, mit den betroffenen Verkehrskreisen Verhandlungen über die

Verankerung einer “aktiven Informationspflicht” zu führen. Ziel dieser Gespräche ist

die Ausarbeitung einer speziellen Trinkwasser - Informationsverordnung.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!!