4078/AB XX.GP

 

Zur vorliegenden Anfrage möchte ich einleitend zunächst darauf hinweisen, daß der Förde  -

rungsbericht 1996 bei Kapitel 17 Voranschlagsansätze beinhaltet, die Bereiche betreffen, die

mit Änderung des Bundesministeriengesetzes aus dem ehemaligen Bundesministerium für Ge -

sundheit und Konsumentensehutz in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Frauen -

angelegenheiten und Verbraucherschutz bzw. in den Verwaltungsbereieh des Bundeskanzler -

amtes übergegangen sind.

Es sind dies die VA - Ansätze:

1/17106 Konsumentenschutz: Förderungen

1/17326 Strahlenschutz: Förderungen

1/17376 Veterinärwesen: Förderungen

1/17386 Lebensmittel, Chemikalien: Förderungen

1/17396 Gentechnologie: Förderungen

Diese Angelegenheiten liegen außerhalb des sachlichen Wirkungsbereiches des Bundesministe-

riums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, sodaß die Erteilung der gewünschten Auskunft in

diesen Bereichen nicht möglich ist.

Zu Frage 1:

Im Jahr 1996 wurden von meinem Ministerium 397 Einzelpersonen/Projekte/ Stel -

len/Unternehmen etc. gefördert.

Zu Frage 2:

Die höchste im Jahr 1996 ausbezahlte Einzelförderung betrug S 71,250.000,-- und wurde

zwecks Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen an ein Unternehmen der verarbeitenden

Industrie vergeben.

Die niedrigste Förderung erhielt die Kultur -, Bildungs - und Gesellschaftsvereinigung in Höhe

von S 6.052,50 für Betriebskosten. Dabei handelt es sieh um eine Nachzahlung einer in den

Vorjahren nicht anerkannten Abrechnung, für die nunmehr entsprechende zusätzliche Unterla -

gen übermittelt wurden.

Zu Frage 3:

Im Jahr 1996 haben von meinem Ministerium 23 Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen

etc. mehr als eine Förderung, d.h. mehrere “Einzelförderungen” unter verschiedenen Förderti -

teln, erhalten.

Zu Frage 4:

Die im Förderungsbericht 1996 enthaltene Daten geben exakt den Erfolg, d.h. die tatsächliche

Zahlung, wieder.

Zu den Fragen 5 und 6:

Mit der Vergabe von Förderungen sind zahlreiche Mitarbeiter/innen mit verschiedener Ausbil -

dung in unterschiedlichstem Umfang beschäftigt. Es läßt sich jedoch ohne unverhältnismäßi -

gem Verwaltungsaufwand nicht feststellen, wieviele Mitarbeiter/innen im Jahr 1996 mit der

Förderungsvergabe befaßt waren, sodaß eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist.

Zu Frage 7:

Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder wird entsprechend den Haushaltsvor -

schriften von den entsprechenden Mitarbeiter(n)/innen der verschiedenen Abteilungen, die die

Vergabe von Förderungen veranlassen, der Revisionsabteilung, der Budgetabteilung und der

Ministerialbuchhaltung geprüft.

Zu Frage 8:

Alle Förderungsempfänger werden hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung der För -

dermittel überprüft.

Zu Frage 9:

Der Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel unterliegt ohne jegliche

Auswahl oder Ausnahme jeder Förderempfänger.

Zu Frage 10:

Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgt für jeden För -

derfall. Von jedem Förderempfänger werden eine detaillierte Abrechnung sowie der Nachweis

der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel im Sinne des Förderungszweckes verlangt.

Zu Frage 11a, b, c, d:

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, weil keine Evidenz über Förderansuchen

geführt wird und die Durchforstung der Einzelakte aufgrund der großen Zahl verwaltungsöko -

nomisch nicht vertrebar ist.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, daß eine Reduktion der Förderung gegenüber dem

Förderungsantrag beispielsweise dann erfolgen kann, wenn die im Förderantrag enthaltenen

Angaben über die Kosten nicht realistisch erscheinen bzw. wenn keine Eigenmittel eingesetzt

werden.

Förderungsansuchen werden dann abgelehnt, wenn die beantragte Förderung nicht den inter -

nen Förderungsrichtlinien entspricht bzw. das Projekt aus verschiedenen Gründen nicht förde -

rungswürdig ist (z.B. der Förderungsempfänger nicht über genügend Bigenmittel verfügt, das

Projekt vom Inhalt her nicht mit der Prioritätensetzung des Ressorts im Einklang steht oder die

Zuverlässigkeit der ausführenden Personen nicht gegeben ist).