4089/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am
25.05.1998 unter der Nr. 4456/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “gesetzwidriges Verhalten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdien -
stes im Zusammenhang mit dem Tiertransportgesetz - Straße" gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
“1. Wurden die Tiertransporte am Walserberg am 15.116.5.1998 kontrolliert und was
war das Ergebnis der Überprüfungen?
2. Wurden im oa. Fällen Sachverständige der Bezirksverwaltungsbehörden bzw.
einer der beiden Tiertransportinspektoren eingeschaltet ? Wurden Beanstandun -
gen festgestellt ? Wenn ja, welche?
3. Wie erklären Sie, daß Viehhändler, obwohl sie das geltende Recht brechen, un -
gehindert die Grenze passieren und quasi unter Polizeieskorte weiterfahren kön -
nen?
4. Wie rechtfertigen Sie das skandalös brutale Vorgehen der Organe des öffentli -
chen Sicherheitsdienstes gegenüber Demonstranten, die ohne jede Gewalt auf -
getreten sind?
5. Wurden von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes Strafanzeige er -
stattet wegen Verletzung des IGSt bzw. gegen den Lenker, der Fahrerflucht be -
gangen hat?
6. Welche Schritte werden Sie gegen jene Beamten des öffentlichen Sicherheits -
dienstes wegen der oben angeführten Verfehlungen unternehmen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1.
Am 15. und 16. Mai 1998 wurden am Autobahngrenzübergang Walserberg keine
Kontrollen von Fahrzeugen, die den Bestimmungen des Tiertransportgesetzes -
Straße unterliegen, durchgeführt.
Da sich am 15. Mai 1998 ab 22.30 Uhr ca 20 bis 25 bekannte Tierschutzaktivisten im
Bereich dieses Grenzüberganges aufhielten
und gesetzwidrige Aktionen, dabei auch
gegen die öffentliche Ordnung und die Sicherheit im Straßenverkehr wahrscheinlich
waren, wurde über Weisung der Sicherheitsdirektion für Salzburg eine Einsatzeinheit
des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg einberufen und an den Autobahn -
grenzübergang entsandt. Ein Beamter der örtlich und sachlich zuständigen Be -
zirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung und ein Tiertransportinspektor waren
ebenfalls dort anwesend.
Zu Frage 2.
Siehe Antwort zu Frage 1. Seitens der Gendarmerie gab es keine Kontrollen und kei -
ne Beanstandungen.
Zu Frage 3.
Am 16. Mai passierten um 08.04 Uhr zwei Tiertransporter den Grenzübergang Wal -
serberg und durchquerten auf der Tauernautobahn das Bundesland Salzburg ohne
Begleitung durch Organe des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg. Der
Katschbergtunnel wurde um 09.48 Uhr durchfahren.
Als um 09.18 Uhr ein weiterer Tiertransporter, der bereits im Bereich Hochfelln/BRD
von der deutschen Polizei ohne Beanstandung kontrolliert worden war, den Grenz -
übergang Walserberg passierte, nahmen die immer noch im Bereich des Grenzüber -
ganges aufhältigen Tierschützer mit ihren Fahrzeugen die Verfolgung des Transpor -
ters auf. Um eine rechtswidrige und auf der Autobahn für alle Verkehrsteilnehmer
besonders gefährliche Anhaltung des Tiertransporters durch die Aktivisten verhindern
zu können, begleiteten Streifenfahrzeuge des Landesgendarmeriekommandos für
Salzburg diesen Transporter auf seiner Fahrt über die Tauernautobahn.
Zu Frage 4.
Dieses Vorgehen wurde mir wie gefolgt berichtet:
Als dieser Transport um 10.44 Uhr die Mautstelle St. Michael i. Lg. gerade durchfah -
ren hatte, liefen etwa 15 Tierschutzaktivisten, die sich hinter einer Lärmschutzwand
verborgen hatten auf die Fahrbahn der Autobahn. Während der Fahrer des Tier -
transporters den näherkommenden Personen hupend nach links auswich, versuchte
ein einzelner Beamter der Einsatzeinheit des Landesgendarmeriekommandos für
Salzburg das Erreichen des bereits angefahrenen Transportes durch die Aktivisten
zu verhindern und lief dieser den Aktivisten mit ausgestreckten Armen entgegen. Da -
bei prallten der Beamte und ein Aktivist aufeinander und beide Personen stürzten zu
Boden. Sowohl der Aktivist als auch der Beamte erlitten dabei ärztlich attestierte
Verletzungen. Bei der nachfolgenden Personenkontrolle stellte sich heraus, daß der
Aktivist eine mitgebrachte eigene Handschelle an einem Handgelenk befestigt hatte
und er in seiner Gesäßtasche ein großes Fahrradschloß bei sich trug.
Der Sachverhalt wurde vom ranghöchsten vor Ort befindlichen Gendarmeriebeamten
erhoben, wobei der ebenfalls verletzte Aktivist eine niederschriftliche Einvernahme
vor Ort verweigerte. Die wohnsitzzuständige Bundespolizeidirektion Wien wurde
deshalb vom Landesgendarmeriekommando für Salzburg schriftlich ersucht, den
Beteiligten über den Vorfall niederschriftlich einzuvernehmen. Das Ergebnis liegt
noch nicht vor.
Auf Grund der bisherigen Erhebungsergebnisse liegen keine Anhaltspunkte vor, die
es rechtfertigen, daß das Verhalten der eingesetzten Organe als skandalös brutal
bezeichnet werden kann.
Zu Frage 5.
Aus den vorangeführten Gründen fanden keine Kontrollen nach dem Tiertransport -
gesetz - Straße statt. Da sich auch kein Verkehrsunfall ereignet hatte wurde keine An -
zeige wegen Übertretungen nach § 4 StVO (Fahrerflucht) erstattet.
Zu Frage 6.
Nach Einlangen des Ergebnisses der Einvernahme des beteiligten Aktivisten wird
das Landesgendarmeriekommando für Salzburg als Dienstbehörde allfällig in Be -
tracht kommende gesetzlich vorgesehene Maßnahmen einleiten.