4093/AB XX.GP

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil u.a

betreffend Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der Familie

(Nr. 4419/J)

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Ein im Juni 1998 dem Allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleiteter Entwurf eines

ÄrzteG 1998 schlägt für die in der Anfrage angesprochenen Delikte die Pflicht des

Arztes zur Verständigung des Jugendwohlfahrtsträgers vor.

Zu den Fragen 2. 3 und 10:

Grundsätzlich möchte ich zur frühzeitigen bzw. präventiven Unterstützung bei

Verdacht des Mißbrauchs und der Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen In der

Familie folgendes festhalten: Es sind bei Kindern oft deren unmittelbare

Bezugspersonen oder z.B. Lehrerinnen, Horterzieherinnen, SozialarbeiterInnen,

Freunde/ Freundinnen die zu Vertrauten werden oder Nöte erkennen. Sie gilt es über

Symptome und Signale aufzuklären, die ihnen helfen sollen, Betroffen zu helfen (auch,

wenn das Kind nichts sagt bzw. nicht über seine Nöte spricht).

Durch fachliche Intervention können Übertretungen und Entwicklungen gestoppt

werden bzw. wird das Kind ermutigt, daß seine Anliegen, seine Sorgen berechtigt sind,

daß es prinzipiell ernst genommen wird. Das ist wichtige Prophylaxe.

Ein umfassender therapeutischer Behandlungsansatz im Zusammenhang mit

Mißbrauch zielt nicht nur auf die Arbeit mit dem “Opfer” ab, sondern bezieht auch die

Arbeit mit dem ‚Täter” mitein. Schwerpunkt der gesamten Arbeit im Zusammenhang

mit “Therapien für Täter” soll die "Prävention von Wiederholungstaten" sein. Dazu

gehört vor allem Im Interesse des Kinderschutzes ein enger Kommunikations - und

Informationsaustausch mit den Therapeuten der mißbrauchten Kinder und des nicht

mißbrauchenden Elternteils sowie eine kontinuierliche Überwachung der

Aufrecherhaltung des Therapieerfolges nach Beendigung der Interventionen. Ziel der

Behandlung ist nicht “Heilung”, sondern "Verhaltens(selbst)kontrolle”. Im übrigen darf

ich hinischtlich des hier relevanten Sozialbereiches auf die weitreichenden

Kompetenzen der Länder verweisen ( z.B. Jugendwohlfahrt).

Zu den Fragen 4 bis 6:

Generell kann festgehalten werden, daß in meinem Ressort keine speziellen

Aufzeichnungen über die psychologische bzw. psychotherapeutische Behandlung von

bestimmten Personengruppen oder zu bestimmten Krankheitsbildern vorhanden sind

und mir daher auch keine Daten zur psychologischen bzw. psychotherapeutischen

Behandlung von mißbrauchten und mißhandelten Kindern und Jugendlichen vorliegen.

Soferne im Einzelfall durch Mißhandlungen bedingte seelische Störungen eine

Krankenbehandlung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten erforderlich machen,

besteht die Kostenübernahme durch die sozialen Krankenversicherungsträger.

Zu Frage 7:

Betreuungsmodelle wie z.B. das Hannoversche Modell, gehen sinnvollerweise von

einer Vernetzung aller an einem “Fall betreffend Mißhandlung und Mißbrauch von

Kindern und Jugendlichen in der Familie” beteiligten Disziplinen und von der

Notwendigkeit fächerübergreifender Kooperation von Professionen, wie etwa der Justiz

und der Sozialarbeit, aus.

Zu Frage 8:

Rechtsvollzug und Schutz vor Mißbrauchswiederholungen möchte ich von der vielfach

notwendigen therapeutischen Hilfe zum “Heilwerden”, zum Gesunden des Selbst -  wie

auch des Familiengefüges trennen, selbstverständlich ohne die Wichtigkeit der

erstgenannten Maßnahmen zu schmälern.

Eine Therapie in diesem Zusammenhang soll dabei unterstützen, neue Wege für

möglichst alle Betroffenen zu suchen, mit dem Ziel, in Zukunft Beziehungen ohne

Mißbrauch zu leben (nach Wunsch und Möglichkeit auch zwischen den

Hauptbetroffenen).

Zu Frage 9:

In medienrechtlichen Belangen kommt mir keine Kompetenz zu. Während meiner

langjährigen politischen Tätigkeit bin ich jedoch immer wieder gegen Gewalt jeglicher

Art aufgetreten und werde dies auch in Zukunft tun.

Zu den Fragen 11. 12 und 14:

Eine Beantwortung dieser Fragen ist mir mangels entsprechender Kompetenz nicht

möglich.

Zu Frage 13:

Im Jahr 1997 wurden folgende Institutionen aus Bundesmitteln durch mein Ressort

gefördert:

a) Aktionsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser für Fachtagung        öS 50.000,-

des europ. Netzwerkes WAVE .

b) Beratungsstelle für sexuell mißbrauchte Mädchen                             öS 100.000,-

c) Verein Notruf vergewaltigter Frauen                                                  öS 50.000,-

d) Verein Frauen gegen Vergewaltigung                                                 öS 50.000,—

Seitens der Länder wurden für die unter b), c) und d) genannten Institutionen nach

dem Rechnungsabschluß 1997 folgende Beträge zur Verfügung gestellt:

b): öS580.000,

c): öS 205.000,-

d): öS 520.000,- sowie von der Stadt öS 135.000,-