4093/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil u.a
betreffend Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der Familie
(Nr. 4419/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Ein im Juni 1998 dem Allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleiteter Entwurf eines
ÄrzteG 1998 schlägt für die in der Anfrage angesprochenen Delikte die Pflicht des
Arztes zur Verständigung des Jugendwohlfahrtsträgers vor.
Zu den Fragen 2. 3 und 10:
Grundsätzlich möchte ich zur frühzeitigen bzw. präventiven Unterstützung bei
Verdacht des Mißbrauchs und der Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen In der
Familie folgendes festhalten: Es sind bei Kindern oft deren unmittelbare
Bezugspersonen oder z.B. Lehrerinnen, Horterzieherinnen, SozialarbeiterInnen,
Freunde/ Freundinnen die zu Vertrauten werden oder Nöte erkennen. Sie gilt es über
Symptome und Signale aufzuklären, die ihnen helfen sollen, Betroffen zu helfen (auch,
wenn das Kind nichts sagt bzw. nicht über seine Nöte spricht).
Durch fachliche Intervention können Übertretungen und Entwicklungen gestoppt
werden bzw. wird das Kind ermutigt, daß seine Anliegen, seine Sorgen berechtigt sind,
daß es prinzipiell ernst genommen wird. Das ist wichtige Prophylaxe.
Ein umfassender therapeutischer Behandlungsansatz im Zusammenhang mit
Mißbrauch zielt nicht nur auf die Arbeit mit dem “Opfer” ab, sondern bezieht auch die
Arbeit mit dem ‚Täter” mitein. Schwerpunkt der gesamten Arbeit im Zusammenhang
mit “Therapien für Täter” soll die "Prävention von Wiederholungstaten" sein. Dazu
gehört vor allem Im Interesse des Kinderschutzes ein enger Kommunikations - und
Informationsaustausch mit den Therapeuten der mißbrauchten Kinder und des nicht
mißbrauchenden Elternteils sowie eine kontinuierliche Überwachung der
Aufrecherhaltung des Therapieerfolges nach Beendigung der Interventionen. Ziel der
Behandlung ist nicht “Heilung”, sondern
"Verhaltens(selbst)kontrolle”. Im übrigen darf
ich hinischtlich des hier relevanten Sozialbereiches auf die weitreichenden
Kompetenzen der Länder verweisen ( z.B. Jugendwohlfahrt).
Zu den Fragen 4 bis 6:
Generell kann festgehalten werden, daß in meinem Ressort keine speziellen
Aufzeichnungen über die psychologische bzw. psychotherapeutische Behandlung von
bestimmten Personengruppen oder zu bestimmten Krankheitsbildern vorhanden sind
und mir daher auch keine Daten zur psychologischen bzw. psychotherapeutischen
Behandlung von mißbrauchten und mißhandelten Kindern und Jugendlichen vorliegen.
Soferne im Einzelfall durch Mißhandlungen bedingte seelische Störungen eine
Krankenbehandlung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten erforderlich machen,
besteht die Kostenübernahme durch die sozialen Krankenversicherungsträger.
Zu Frage 7:
Betreuungsmodelle wie z.B. das Hannoversche Modell, gehen sinnvollerweise von
einer Vernetzung aller an einem “Fall betreffend Mißhandlung und Mißbrauch von
Kindern und Jugendlichen in der Familie” beteiligten Disziplinen und von der
Notwendigkeit fächerübergreifender Kooperation von Professionen, wie etwa der Justiz
und der Sozialarbeit, aus.
Zu Frage 8:
Rechtsvollzug und Schutz vor Mißbrauchswiederholungen möchte ich von der vielfach
notwendigen therapeutischen Hilfe zum “Heilwerden”, zum Gesunden des Selbst - wie
auch des Familiengefüges trennen, selbstverständlich ohne die Wichtigkeit der
erstgenannten Maßnahmen zu schmälern.
Eine Therapie in diesem Zusammenhang soll dabei unterstützen, neue Wege für
möglichst alle Betroffenen zu suchen, mit dem Ziel, in Zukunft Beziehungen ohne
Mißbrauch zu leben (nach Wunsch und Möglichkeit auch zwischen den
Hauptbetroffenen).
Zu Frage 9:
In medienrechtlichen Belangen kommt mir keine Kompetenz zu. Während meiner
langjährigen politischen Tätigkeit bin ich jedoch immer wieder gegen Gewalt jeglicher
Art aufgetreten und werde dies auch in Zukunft tun.
Zu den Fragen 11. 12 und 14:
Eine Beantwortung dieser Fragen ist mir mangels entsprechender Kompetenz nicht
möglich.
Zu Frage 13:
Im Jahr 1997 wurden folgende Institutionen aus Bundesmitteln durch mein Ressort
gefördert:
a) Aktionsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser für Fachtagung öS 50.000,-
des europ. Netzwerkes WAVE .
b) Beratungsstelle für sexuell mißbrauchte Mädchen öS 100.000,-
c) Verein Notruf vergewaltigter Frauen öS 50.000,-
d) Verein Frauen gegen Vergewaltigung öS 50.000,—
Seitens der Länder wurden für die unter b), c) und d) genannten Institutionen nach
dem Rechnungsabschluß 1997 folgende Beträge zur Verfügung gestellt:
b): öS580.000,
c): öS 205.000,-
d): öS 520.000,- sowie von der Stadt öS 135.000,-