4095/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger

betreffend festsitzender Zahnersatz, Nr. 4427/J

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 bis 10:

Die in der Anfrage angesprochenen Leistungen werden typischer -

weise ambulant erbracht und rechtfertigen im allgemeinen keinen

stationären Krankenhausaufenthalt. In dem der leistungsorien -

tierten Krankenhausfinanzierung zugrundegelegten Leistungska -

talog 1997 des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und

Soziales ist keine Leistungsnummer explizit für einen festsit -

zenden Zahnersatz, für einen Zahn mit beidseitiger Aufhängung

und für die Anfertigung und Anpassung einer Zahn - Vollprothese

vorgesehen. Daher verfügt mein Ressort hinsichtlich dieser

Leistungen über keine entsprechenden Daten.

Zu den einzelnen Fragen der gegenständlichen Anfrage kann von

mir somit keine Aussage getroffen werden.