4095/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger
betreffend festsitzender Zahnersatz, Nr. 4427/J
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Die in der Anfrage angesprochenen Leistungen werden typischer -
weise ambulant erbracht und rechtfertigen im allgemeinen keinen
stationären Krankenhausaufenthalt. In dem der leistungsorien -
tierten Krankenhausfinanzierung zugrundegelegten Leistungska -
talog 1997 des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales ist keine Leistungsnummer explizit für einen festsit -
zenden Zahnersatz, für einen Zahn mit beidseitiger Aufhängung
und für die Anfertigung und Anpassung einer Zahn - Vollprothese
vorgesehen. Daher verfügt mein Ressort hinsichtlich dieser
Leistungen über keine entsprechenden Daten.
Zu den einzelnen Fragen der gegenständlichen Anfrage kann von
mir somit keine Aussage getroffen werden.