4097/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Großruck und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Pensionsprivileg der Linzer Berufsfeuerwehr (Nr.4482/J).

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der Anfrage ersichtlichen Fragen 1

und 2 halte ich fest, daß das Pensionsrecht der Beamten nicht in die Zuständigkeit

des Sozialressorts fällt. Die gegenständliche Anfrage betrifft die beamteten

Berufsfeuerwehrmänner der Stadt Linz; das sind die in einem öffentlich - rechtlichen

Dienstverhältnis stehenden Personen. Lediglich Beschäftigte, die privatrechtliche

Dienstverträge - wie etwa Vertragsbedienstete - geschlossen haben, unterliegen

dem ASVG und würden zum Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

ressortieren.

Da es sich um eine landesgesetzliche Angelegenheit handelt, sehe ich daher

von einer Beantwortung ab.

Zur Frage 3:

Ich verweise auf die Bestimmungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes.