4097/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Großruck und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Pensionsprivileg der Linzer Berufsfeuerwehr (Nr.4482/J).
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der Anfrage ersichtlichen Fragen 1
und 2 halte ich fest, daß das Pensionsrecht der Beamten nicht in die Zuständigkeit
des Sozialressorts fällt. Die gegenständliche Anfrage betrifft die beamteten
Berufsfeuerwehrmänner der Stadt Linz; das sind die in einem öffentlich - rechtlichen
Dienstverhältnis stehenden Personen. Lediglich Beschäftigte, die privatrechtliche
Dienstverträge - wie etwa Vertragsbedienstete - geschlossen haben, unterliegen
dem ASVG und würden zum Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
ressortieren.
Da es sich um eine landesgesetzliche Angelegenheit handelt, sehe ich daher
von einer Beantwortung ab.
Zur Frage 3:
Ich verweise auf die Bestimmungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes.