4099/AB XX.GP

 

zur Zahl 4359/J - NR/1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ute Apfelbeck und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend offene Fragen zum Förderungsbericht 1996, ge -

richtet und folgende Fragen gestellt:

1. Wieviele Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen etc. sind von Ihrem Mi -

nisterium 1996 gefördert worden ?

2. Wie hoch war die jeweils höchste bzw. niedrigste 1996 ausbezahlte Einzelför -

derung und wer hat sie unter welchem Fördertitel erhalten?

3. Wieviele Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen etc. haben 1996 von

Ihrem Ministerium mehr als 1 Förderung, d. h. mehrere “Einzelförderungen”

unter verschiedenen Fördertiteln, erhalten ?

4. Wurden sämtliche im Förderbericht 1996 angeführten Fördersummen ausbe -

zahlt und wenn nein, in welchem Umfang wurden Förderungen niedriger bzw.

höher als im Bericht angeführt, ausbezahlt?

5. Wieviele Mitarbeiter Ihres Ministeriums sind mit der Vergabe der Förderungen

beschäftigt?

6. Welche Ausbildung haben diese Mitarbeiter und in welchem (zeitlichen) Aus -

maß sind sie mit der Vergabe der Förderungen beschäftigt?

7. Wer prüft die tatsächliche Verwendung der Fördergelder, d. h. wieviele und

welche Mitarbeiter prüfen die tatsächliche Verwendung der Fördergelder und in

welchem zeitlichen Umfang sind sie damit beschäftigt?

8. Wieviele der Förderempfänger 1996 wurden bzw. werden dahingehend ge -

prüft, wie sie die ausbezahlten Fördergelder tatsächlich verwendet haben?

9. Nach welchen Kriterien werden Förderempfänger “ausgewählt”, deren Verwen -

dung der Fördergelder überprüft wird?

10. Wie häufig und in welchem Umfang wird ein - und derselbe Fördernehmer, der

entweder in einem Jahr mehrfach gefördert wurde oder in mehreren aufeinan -

derfolgenden Jahren Förderungen erhielt, bzgl. der Verwendung der einzelnen

Förderungen geprüft?

11. Wieviele Förderansuchen wurden im Förderjahr 1996 an Ihr Ministerium ge -

stellt,

a) wieviele dieser Ansuchen wurden positiv behandelt?

b) Wieviele Ansuchen wurden nicht in voller Höhe genehmigt?

0) Weshalb wurden und werden Förderansuchen - bezogen auf die Höhe der

Förderung - nur teilweise genehmigt?

d) Aus welchen Gründen wurden Förderansuchen abgelehnt?”

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1

Im Jahr 1996 hat das Bundesministerium für Justiz an 59 Förderungswerber Förde -

rungen ausbezahlt.

Zu 2:

Im Jahr 1996 erhielt mit einem Betrag von 125.552.000 S der Verein für Sachwalter -

schaft und Patientenanwaltschaft die höchste Förderung. Der Aufwand dieses Verei -

nes für Betreuungsleistungen ist gemäß § 8 des Vereinssachwalter - und Patienten -

anwaltsgesetzes vom Bund zu ersetzen.

Die niedrigste Förderung in der Höhe von 1.452,90 S erhielt die Vereinigung öster -

reichischer Richter als weitere Unterstützung von Seminaren für Richter aus Mäh -

ren.

Zu 3:

Im Jahr 1996 haben drei Zahlungsempfänger vom Bundesministerium für Justiz

mehr als eine Förderung unter verschiedenen Fördertiteln erhalten.

Zu 4:

Der Förderungsbericht der Bundesregierung enthält die im jeweiligen Finanzjahr

ausbezahlten Förderungen; der Förderungsbericht 1996 enthält daher alle Förde -

rungen des Bundesministeriums für Justiz in der ausbezahlten Höhe.

Zu 5 und 6

Mit der Vergabe von Förderungen sind Referenten, Abteilungsleiter und Sektionslei -

ter des Bundesministeriums für Justiz sowie Bedienstete der Buchhaltung und Be -

dienstete der Kanzleistellen mit unterschiedlichen Teilen ihrer Arbeitskapazität be -

faßt. Das Ausmaß der auf die Vergabe von Förderungen entfallenden Arbeitskapazi -

tät wird nicht erfaßt.

Die Ausbildung der befaßten Personen entspricht den jeweiligen dienstrechtlichen

und den haushaltsrechtlichen Vorschriften.

Zu 7:

Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungen wird von Bediensteten der ein -

zelnen Fachabteilungen der Zentralstelle und der unterstellten Buchhaltungen, in

Einzelfällen auch von externen Personen geprüft. Das Ausmaß der auf diese Tätig -

keit entfallenden Arbeitskapazitäten wird nicht erfaßt.

Zu 8 und 9:

Die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen wurde bzw wird in allen Fällen

geprüft.

Zu 10:

Auch bei aufeinanderfolgenden Förderungen - sei es im gleichen Jahr oder in auf -

einanderfolgenden Jahren - wird die widmungsgemäße Verwendung der einzelnen

Förderungen geprüft.

Zu 11:

In einem Kalenderjahr langen weitaus mehr Förderungsansuchen im Bundesmini-

sterium für Justiz ein, als Förderungen gewährt werden können. Ich ersuche um

Verständnis, daß aus Gründen der Verwaltungsökonomie in der zur Verfügung ste -

henden Zeit die Anzahl der im Jahr 1996 gestellten Förderungsansuchen und der

erfolgten gänzlichen oder teilweisen Abweisungen nicht ermittelt werden kann, weil

darüber keine gesonderten Aufzeichnungen geführt werden. Zur Zahl der bewilligten

Förderungen verweise ich auf die Antwort zur Frage 1.

Förderungen werden dann nicht im beantragten Ausmaß gewährt, wenn die erfor -

derlichen Budgetmittel nicht zur Verfügung stehen oder anzunehmen ist, daß auch

mit einem geringeren Förderungsbetrag der vom Förderungswerber angestrebte

Zweck erreicht werden kann.

Förderungsansuchen werden dann abgelehnt, wenn keine Budgetmittel zur Verfü -

gung stehen, das Förderungsziel nicht in den Aufgabenbereich des Justizressorts

fällt oder auch ohne den Einsatz von Förderungsmitteln erreicht werden kann.