410/AB

 

 

 

 

Zu lhrerAnfrage darf ich lhnen mitteilen, daß die Federführung in Mautangelegenheiten

 

beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Iiegt. Die im Betreff genannte

 

parlamentarische Anfrage fällt somit in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des

 

BMwA.