4100/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.4351/J betreffend "Leben
statt Leere” an Österreichs Grenzen, welche die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag.
Guggenberger und Genossen am 12. Mai 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Ja, ich habe davon Mitteilung erhalten
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Ich stehe einer touristischen Nutzung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, darf aber auch
auf die Beantwortung zu Punkt 5 der Anfrage verweisen.
In Tirol gibt es das elektronische Informations - und Buchungssystem "TIS - Cover". Was den
Standort im Außerfern betrifft, so besteht unweit der Grenze bereits eine Raststätte mit
Informationszentrum der Söldener Bergbahnen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Finanzlandesdirektion Innsbruck als zuständiger Gebäudeverwalter der gegenständlichen
Zollstationen hat bereits eine öffentliche Ausschreibung einiger Liegenschaften durchgeführt.
Die Zollstation des Grenzüberganges mit den mit Abstand meisten Einreisen nach Tirol,
nämlich Kufstein - Kiefersfelden, befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
und im Eigentum der deutschen Südautobahn AG und fällt daher nicht in die Zuständigkeit
meines Ressorts.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Eine seriöse Aussage über den Gesamtwert der zur Disposition stehenden Liegenschaften
(Zollgebäude, Zollwohngebäude, Veterinärstationen, etc.) ist nur durch eine vorherige
Schätzwertfeststellung jeder einzelnen Liegenschaft möglich.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Gemäß § 64 Z 3 BHG hat bei einer Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen das
Entgelt mindestens dem gemeinen Wert (§ 305 ABGB) zu entsprechen; bei der Bestandgabe
oder einer sonstigen entgeltlichen Nutzungsgestattung ist auf die Ermittlung des Entgeltes
(Bestandzins, Nutzungsentgelt) dieser Bewertungsgrundsatz sinngemäß anzuwenden. Zur
Ausgleichung der bereits getätigten und künftigen Investitionen wird dem Verkauf der Vorzug
gegeben
Für die Tourismusforderung stehen bereits jetzt zahlreiche Förderungsmöglichkeiten zur
Verfügung.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Mangels eines konkreten Verhandlungsgegenstandes fanden solche Gespräche nicht statt.